Hobby-Jäger muss 40’000 Euro bezahlen, weil er Hund erschoss
Der erschossene Hund hatte kurz zuvor auf einer Hundeausstellung in Großbritannien mehrere Preise gewonnen.
Weil er einen preisgekrönten Hund erschoss, ist ein 60-jähriger Hobby-Jäger vor dem Strafgericht in Löwen in Belgien zu sechs Monaten Haft und einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 40’000 Euro verurteilt worden.
Vier Kugeln auf einen Rhodesian Ridgeback
Das dreijährige Tier, ein Rhodesian Ridgeback, war am 23. März 2015 während eines Spaziergangs in Bierbeek (Flämisch-Brabant) mit vier Kugeln getötet worden. Um den Täter zu finden, hatte die Besitzerin eine Autopsie durchführen lassen. Die Ergebnisse führten die Ermittler zu dem Mann aus Bierbeek, der damals mit mindestens zehn anderen Hobby-Jägern im Wald auf der Jagd war.
Nach Angaben der Besitzerin war das Tier auf dem besten Weg, für vielversprechende Nachkommen zu sorgen. Dies führte dazu, dass sie eine bemerkenswert hohe Entschädigung von 224’000 Euro forderte, wie das Grenzecho schreibt.
Sechs Monate Haft und 40’000 Euro Schadenersatz
Das Gericht sprach der Besitzerin nun 1’000 Euro moralischen und 39’000 Euro materiellen Schadenersatz zu. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Hobby-Jäger vier Kugeln in freier Wildbahn abfeuerte. Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann zudem zu sechs Monaten Gefängnis. Mehr zu Kriminalität und Hobby-Jagd.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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