Jagdgesetz

Frankreich: Hobby-Jäger dürfen nicht mehr betrunken auf die Jagd gehen

Die Jagd hat in Frankreich eine grosse Bedeutung, doch immer wieder kommen bei Unfällen Menschen ums Leben. Deshalb dürfen Hobby-Jäger künftig nur noch nüchtern auf die Pirsch.

Hobby-Jägern in Frankreich droht künftig ein saftiges Bussgeld, wenn sie betrunken bei der Jagd ertappt werden.

Nach einem am Sonntag im Amtsblatt veröffentlichten Dekret wird ein Bussgeld von bis zu 1’500 Euro fällig, wenn ein Hobby-Jäger „in einem Zustand offensichtlicher Trunkenheit“ erwischt wird.

Eine Promillegrenze wurde dafür nicht festgelegt. Für Wiederholungstäter wird es noch teurer. Das Verbot gehört zu einem Massnahmenpaket, das die Zahl von Jagdunfällen reduzieren soll. Auch soll es erhöhte Ausbildungs- und Sicherheitsanforderungen geben sowie eine App, auf der Spaziergänger abrufen können, wo gerade gejagt wird.

Die Jagd in Frankreich ist eine grosse Unkultur. Der französische Jagdverband spricht von 1,1 Millionen aktiven Hobby-Jägern. In Deutschland sind es dem Deutschen Jagdverband zufolge 384’000 und in der Schweiz rund 30’522.

Bei Unfällen im Nachbarland gab es in der vergangenen Jagdsaison, die von September bis März 2023 ging, nach Behördenangaben 78 Verletzte und 6 Tote, die Zahlen sind rückläufig. Im Vergleich zu vor 20 Jahren ging die Zahl tödlicher Jagdunfällen um 80 % und die der Unfälle mit Verletzten um 62 % zurück.

Dennoch gibt es in Frankreich eine kontroverse Debatte um die Jagd. Diese dreht sich nicht nur um Unfälle, sondern auch um die Frage, ob es in der Natur ein Vorrecht für Hobby-Jäger oder eher für Erholungssuchende geben sollte.

In Deutschland ist das Gesetz weniger eindeutig als im Nachbarland. Aber auch hierzulande stehen Hobby-Jäger mitunter auf dünnem Eis, wenn sie betrunken bei der Jagd erwischt werden. Zwar ist im Gesetz nicht ausdrücklich von einem Alkoholverbot die Rede, aber in einem wegweisenden Urteil stellte das Bundesverwaltungsgericht 2014 fest: „Der Schusswaffengebrauch unter Alkoholeinfluss stellt ein Fehlverhalten dar, welches bereits für sich genommen die Annahme der Unzuverlässigkeit begründet.

Geklagt hatte damals ein Hobby-Jäger, dem die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen wurde, nachdem er betrunken zur Jagd gefahren und dabei von der Polizei erwischt worden war.

In der Schweiz sind die Kantone für die Jagdbewilligung zuständig. So gibt es in den Kantonen Neuenburg und Zürich einen Passus im Jagdgesetz, wonach gilt: Wer wiederholt in angetrunkenem Zustand oder unter Betäubungs- oder Arzneimitteleinfluss auf die Jagd geht, wird die Jagderlaubnis entzogen.

Casimir von Arx, ein Mitglied der Grünen Liberalen Partei (GLP) im Kantonsparlament Bern, schlägt in einer Motion vor, das Jagdgesetz so zu ändern, dass ähnliche Alkoholregelungen wie im Strassenverkehr gelten. Diese Motion zielt darauf ab, die Jagdlizenz von Personen zu entziehen, die wiederholt unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen jagen. Sein Vorstoss wird voraussichtlich in der Wintersaison im Grossen Rat traktandiert.

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