Verbotene Falle zerfetzt Fuchs den Hinterlauf: Ein Hobby-Jäger musste das Tier erschiessen
Ein Fuchs schleppt sich über den Rand eines Grundstücks, den linken Hinterlauf eingeklemmt zwischen den scharfen Bügeln eines Stahleisens. Was nach einer Szene aus einem alten Abenteuerroman klingt, ist im Mai 2026 bittere Realität geworden. In Beeskow im Landkreis Oder-Spree geriet ein Fuchs mit dem Hinterlauf in ein sogenanntes Tellereisen, eine Falle, deren Einsatz in Deutschland seit Jahrzehnten verboten ist. Das Tier war so schwer verletzt, dass ihm nicht mehr zu helfen war. Ein Hobby-Jäger musste es schliesslich erschiessen, um es von seinen Qualen zu erlösen.
Anwohnerinnen und Anwohner hatten den schwer verletzten Fuchs am 5. Mai 2026 am Rand eines Grundstücks im Westen von Beeskow entdeckt.
Das Tier steckte mit dem linken Hinterlauf in der illegalen Schlagfalle fest. Die Zeugen gehen davon aus, dass der Fuchs bereits längere Zeit gelitten und das schwere Eisen am verletzten Lauf mit sich geschleppt hatte. Die beiden Fangbügel der Stahlfalle waren zugeschnappt, als das Tier mit einem Tritt auf den mittleren Teller den Mechanismus auslöste.
Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen. Die Tierrechtsorganisation PETA kündigte an, Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Solche Funde sind kein Einzelfall. Immer wieder werden Wildtiere entdeckt, die sich mit einem dieser Marterwerkzeuge am Bein über Wege, Hecken und Grundstücke quälen, bis sie gefunden werden oder qualvoll verenden.
Was ein Tellereisen mit einem Tier macht
Ein Tellereisen funktioniert ohne jede Selektion. Tritt ein Tier auf die mittlere Platte, schnappen zwei gefederte Bügel mit voller Wucht zu und schliessen sich um das Bein. Knochen brechen, Sehnen und Muskeln werden zerquetscht, oft reisst die Pfote teilweise oder ganz ab. Das gefangene Tier kann sich nicht befreien und erleidet stunden- oder tagelang Todesangst, Durst und entsetzliche Schmerzen.
Wer in die Falle tappt, entscheidet allein der Zufall. Neben Füchsen geraten regelmässig Katzen, Hunde, Dachse, Marder, Biber und Vögel in diese Eisen. Genau diese fehlende Selektion ist es, die Tierschutzorganisationen seit Jahrzehnten an der gesamten Fallenjagd kritisieren.
Verboten im Einsatz, erlaubt im Verkauf
Der jagdliche Gebrauch von Tellereisen ist in Deutschland bereits seit 1934 untersagt, EU-weit gilt das Verbot seit 1995. Die Schmerzzufügung mit einem solchen Eisen erfüllt den Tatbestand einer Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Und dennoch tauchen die Eisen immer wieder auf. Der Grund liegt in einem Widerspruch: Während der Einsatz verboten ist, dürfen die Fallen in Deutschland weiterhin verkauft werden. Ein Handelsverbot sollte 2021 im Bundesjagdgesetz verankert werden, doch die Politik kippte den Plan. So lagern auf Dachböden und in Scheunen unzählige alte Exemplare, und die Hemmschwelle, ein solches Eisen gegen den vermeintlich lästigen Fuchs einzusetzen, bleibt niedrig. PETA-Fachreferent Peter Höffken fordert, der verantwortliche Tierquäler müsse gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden. Wer mehr zur rechtlichen Lage rund um das Jagdrecht wissen möchte, findet bei wildbeimwild.com ein eigenes Dossier zum Jagdgesetz.
Auch die legale Fallenjagd ist grausam
Es wäre zu einfach, das Problem allein bei einzelnen Tierquälern mit verbotenen Eisen zu verorten. Die Fallenjagd ist auch dort, wo sie erlaubt ist, mit grossem Leid verbunden. Lebendfallen sind in allen Bundesländern zulässig, gefangene Tiere harren oft stundenlang in Panik aus, bis sie kontrolliert und erschossen werden. Totschlagfallen wie der Schwanenhals töten nicht immer sofort, dokumentierte Fälle belegen lange, qualvolle Todeskämpfe.
Fallen stehen dabei keineswegs nur in abgelegenen Wäldern. Häufig werden sie nahe an Wegen, Hochsitzen, Wohngebieten und Gärten aufgestellt, um die Kontrollgänge zu erleichtern. Die Begründung lautet meist, man müsse die Bevölkerung vor dem Fuchs oder den Bestand des Niederwilds vor Beutegreifern schützen. Wissenschaftlich haltbar ist diese Argumentation nicht. Hintergründe und Studien dazu sammeln wir im Bereich Hobby-Jagd.
Ein Fuchs ist kein Schädling
Der Rotfuchs gilt vielen als Problem, dabei erfüllt er eine wichtige Funktion im Ökosystem. Er reguliert Mäusebestände, vertilgt Aas und kranke Tiere und trägt zur Gesundheit ganzer Lebensräume bei. Die Vorstellung, man müsse ihn mit Fallen kurzhalten, ist ein Relikt aus einer Zeit, in der Wildtiere pauschal in nützlich und schädlich eingeteilt wurden. Wer den Fuchs und seine Rolle in der Natur besser verstehen will, findet bei uns laufend Beiträge im Dossier Wildtiere.
Für Hühnerhalterinnen und Hühnerhalter, die tatsächlich Probleme mit Beutegreifern haben, gibt es zudem wirksame und tierfreundliche Lösungen: ausbruchsichere Gehege, gut verschlossene Ställe in der Nacht, Bewegungsmelder mit Licht und Ton. Vergrämung statt Vernichtung schützt am Ende beide Seiten.
Was Sie tun können
Wer beim Spaziergang eine fängisch gestellte Falle entdeckt, sollte sie nicht selbst entfernen, sondern umgehend die Polizei und die zuständige Jagdbehörde informieren und nach Möglichkeit Fotos sowie den genauen Standort festhalten. Jeder gemeldete Fund erhöht den Druck, der über Jahrzehnte gewachsenen Praxis der Fallenjagd endlich ein Ende zu setzen.
Der erschossene Fuchs aus Beeskow ist ein weiterer Name auf einer langen Liste. Er erinnert daran, dass hinter der Romantisierung der Hobby-Jagd und dem harmlos klingenden Begriff der Fallenjagd ein System steht, das Tieren systematisch Leid zufügt. Mehr zu Recht, Strafverfolgung und dokumentierten Fällen finden Sie in unseren Dossiers zu Tierrechten und zur Kriminalität rund um die Jagd.
