19. Juni 2026, 13:37

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Kanton Basel-Landschaft antwortet auf Fuchsjagd-Petition – ohne eine einzige wissenschaftliche Quelle

Wie Behörden die Frage nach wissenschaftlicher Notwendigkeit wegdefinieren, statt sie zu beantworten.

Am 16. Juni 2026 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft auf die Petition von Pascal Wolf zur wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd geantwortet.

Das vierseitige Schreiben, unterzeichnet von Regierungspräsident Dr. Anton Lauber und Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich, klingt auf den ersten Blick fachlich und ausgewogen. Auf den zweiten Blick fällt auf: Es enthält keine einzige wissenschaftliche Quellenangabe.

Pascal Wolf hatte die Petition am 16. Dezember 2025 eingereicht und darin verlangt, dass der Kanton die wissenschaftliche Notwendigkeit der Fuchsjagd prüft. Sechs Monate später lautet die Antwort sinngemäss: Diese Frage lasse sich «fachlich nicht auf die Frage einer generellen Notwendigkeit reduzieren».

Die Frage wird nicht beantwortet – sie wird umformuliert

Das ist eine klassische Ausweichbewegung. Der Kanton definiert die Ausgangsfrage weg, indem er Wildtiermanagement als komplexe Gesamtabwägung beschreibt, die über einfache Ja-Nein-Entscheide hinausgehe. Das mag grundsätzlich stimmen. Es beantwortet aber nicht, ob die Fuchsjagd im Kanton Basel-Landschaft wissenschaftlich begründbar ist.

Konkrete Daten fehlen vollständig: keine Abschusszahlen, keine Populationserhebungen, keine Studien zur Wirksamkeit jagdlicher Eingriffe auf Fuchspopulationen. Genau das hatte die Petition eingefordert.

Fünf Funktionen, keine Belege

Der Regierungsrat nennt fünf Funktionen der Fuchsjagd: die Begrenzung lokaler Konfliktsituationen im Siedlungsraum, den Umgang mit habituierten Tieren, die Erlösung kranker oder verletzter Tiere, die Unterstützung der Tiergesundheit sowie die Aufrechterhaltung der «praktischen Handlungsfähigkeit im Ereignisfall».

Betrachtet man diese Liste genauer, fällt auf: Die meisten dieser Punkte beschreiben Einzelfallmassnahmen, die kein systematisches, flächendeckendes Jagdregime rechtfertigen. Die Erlösung kranker Tiere ist eine tierschutzrechtliche Aufgabe, keine Jagdbegründung. Epidemiologische Beobachtung erfordert keine Tötung. Und «Handlungsfähigkeit im Ereignisfall» bleibt eine Leerformel ohne inhaltliche Substanz.

Genf als stilles Gegenargument

Besonders aufschlussreich ist ein Satz gegen Ende des Schreibens: Auch in Kantonen mit anderen Jagdsystemen, «inklusive der Staatsjagd (Genf), bleiben Eingriffe in Wildtierbestände Bestandteil des Wildtiermanagements». Das stimmt. Was der Kanton dabei nicht ausspricht: Genf hat die Hobby-Jagd bereits 1974 abgeschafft und belegt seither, dass wirksames Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd funktioniert. Der Verweis auf Genf widerlegt damit unabsichtlich das eigene Argument.

Dasselbe Muster wie in Glarus

Basel-Landschaft steht mit dieser Antwort nicht allein. Der Kanton Glarus hatte die gleichnamige Petition von Pascal Wolf im Juni 2026 ebenfalls abgelehnt, ebenfalls ohne wissenschaftliche Belege. Auch Glarus verwies auf kantonale Zuständigkeit und «integrales Wildtiermanagement». Das Muster ist identisch: Die Frage nach wissenschaftlicher Notwendigkeit wird nicht beantwortet, sondern wegdefiniert.

Beide Antworten machen deutlich, wie Schweizer Kantone mit wissenschaftlich begründeten Petitionen zur Fuchsjagd umgehen: nicht mit Daten, sondern mit Verwaltungssprache.

Ein föderales Abwehrsystem

Das Schweizer Jagdgesetz räumt den Kantonen bei der Umsetzung des Wildtiermanagements grossen Spielraum ein. Dieser Spielraum wird genutzt, aber nicht für wissenschaftliche Transparenz, sondern für die Aufrechterhaltung des Status quo. Solange Kantone nicht verpflichtet sind, jagdliche Eingriffe wissenschaftlich zu begründen, werden sie es auch nicht tun.

Pascal Wolfs Petition hat zumindest eines erreicht: Sie hat schriftlich dokumentiert, dass der Kanton Basel-Landschaft die Frage nach der wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd nicht beantworten kann – oder will.

Schwyz revidiert Jagdverordnung: Hobby-Jäger sollen Beutegreifer regulieren

Ein Schulungsabend genügt, damit Hobby-Jäger künftig auf Wölfe schiessen dürfen.

Der Schwyzer Regierungsrat hat die kantonale Jagd- und Wildschutzverordnung revidiert.

Sie tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und bringt zwei Neuerungen: Landwirtschaftliche Schäden durch Graugänse und Höckerschwäne werden neu über die kantonale Wildschadenkasse entschädigt, und Hobby-Jäger werden formell in die Regulierung von Beutegreifern einbezogen. Die Verordnung legt die Bedingungen fest, unter denen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger künftig bei Massnahmen gegen Beutegreifer und bei der Regulierung von Wolfsrudeln mitwirken dürfen.

Der Kanton schreibt, die interessierten Jägerinnen und Jäger würden «entsprechend ausgebildet und sind danach zur Mitwirkung berechtigt». Das Wort «ausgebildet» verdient eine genaue Prüfung, denn es suggeriert eine strukturierte, geprüfte Qualifikation. Was tatsächlich dahintersteht, ist deutlich weniger.

Ein einziger Abend als «Ausbildung»

Wie die Schwyzer Jagdbetriebsvorschriften für das Jagdjahr 2026/27 festhalten, plant der Kanton im Sommer 2026 drei regionale Schulungen für Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger im Hinblick auf eine spätere Einbindung in die Regulation von Beutegreifern. Die einmalige Teilnahme an einer solchen Schulung ist die einzige Voraussetzung für einen späteren Einsatz. Kein mehrstufiger Lehrgang, keine Prüfung, kein Nachweis besonderer Fähigkeiten. Ein Termin genügt.

Wie eine solche «Ausbildung» in der Praxis aussieht, lässt sich im Kanton Graubünden nachlesen, der den Einbezug von Hobby-Jägern in die Wolfsregulierung bereits vollzogen hat. Dort genügt zur Teilnahme der Besuch eines einzigen Abendkurses. Die «Neue Zürcher Zeitung» bezifferte die Dauer dieses Kurses auf eine Stunde, in der den Teilnehmenden anhand von Bildern erklärt wurde, wie sich ein Wolf von einem Hund oder einem Goldschakal unterscheiden lässt. Die Organisation CHWOLF dokumentierte den Ablauf und kam auf rund zwei Stunden. Das ist der reale Massstab hinter dem Begriff «Ausbildung»: ein Informationsabend, nach dem die Berechtigung zum Abschuss eines geschützten Beutegreifers erteilt wird.

Die WWF-Geschäftsleiterin Graubünden befürchtete schon damals, die «Ausbildung» komme einer «Schnellbleiche gleich, die der Situation nicht gerecht wird». Genau diese Schnellbleiche übernimmt der Kanton Schwyz nun als Modell.

Der Interessenkonflikt bleibt

Unabhängig von der Dauer der Schulung bleibt das grundsätzliche Problem bestehen: Die Regulation von Beutegreifern durch Hobby-Jäger unterliegt einem Interessenkonflikt. Wer von der Abwesenheit von Wölfen profitiert, weil diese dieselben Wildtiere erbeuten, die auch die Hobby-Jagd bejagt, sollte nicht über deren Regulation entscheiden. Beim Chöpfenberg-Rudel im Herbst 2025 lag der eigentliche Abschussauftrag noch bei der kantonalen Wildhut. Mit der revidierten Verordnung öffnet der Kanton diese Aufgabe nun systematisch für Patentinhaber.

Das Muster ist aus Schwyz bekannt. Der Kanton baut die Hobby-Jagd Schritt für Schritt aus: erst die neue Wildschweinjagd, dann erweiterte Befugnisse bei der Gamsjagd, nun der Einbezug in die Beutegreifer-Regulierung. Wir haben diese Entwicklung in «Kanton Schwyz öffnet erstmals Wildschweinjagd» dokumentiert.

Ein Kanton mit Vorgeschichte

Dass ausgerechnet der Kanton Schwyz weitreichende Befugnisse an Hobby-Jäger überträgt, wiegt schwer angesichts seiner Bilanz. Im Juni 2026 sorgte der Fall zweier vergifteter Steinadler für Empörung, ein kantonaler Wildhüter warf seinem eigenen Arbeitgeber öffentlich eine Vertuschung vor. Dazu kommen ein erschossenes Herdenschutz-Lama, illegale Schlingenfallen und vom Kanton selbst ausgelegte, verbotene Wolfsköder. Wir haben die Chronik in «Vergiftete Steinadler, erschossene Lamas, illegale Wolfsfallen» und im Beitrag «Kanton Schwyz: Eldorado für Jagdverbrechen» zusammengetragen.

Die Frage, die der Kanton mit seiner Verordnung nicht beantwortet, ist dieselbe wie bei der Wildschweinjagd: Wer kontrolliert, ob die Regulierung tatsächlich notwendig ist, und genügt ein Abend, um über Leben und Tod eines geschützten Beutegreifers zu entscheiden? Mehr zur Systematik der schweizerischen Jagdkriminalität in unserem Dossier «Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz».

Offener Brief an den Glarner Landammann zur Ablehnung der Fuchsjagd-Petition

Sieben Fragen an den Glarner Landammann, zwei Wochen Frist.

Nach der Ablehnung der Fuchsjagd-Petition durch den Glarner Regierungsrat richtet die IG Wild beim Wild einen offenen Brief an Landammann Dr. Markus Heer.

Sieben Fragen, eine Frist von zwei Wochen, und die Ankündigung, dass die Antwort oder das Schweigen öffentlich gemacht wird. Wir dokumentieren das Schreiben im Wortlaut.

Am 9. Juni 2026 lehnte der Regierungsrat des Kantons Glarus die Petition «Prüfung der wissenschaftlichen Evidenzlage zur Fuchsjagd» des Luzerner Juristen Pascal Wolf ab. Die Begründung umfasste drei Absätze und nannte keine einzige Studie. Wir haben den Vorgang in unserem Beitrag «Glarus lehnt Petition zur Fuchsjagd ab, ohne die Evidenz zu prüfen» eingeordnet. Weil eine blosse Einordnung der Sache nicht gerecht wird, haben wir nachgefragt, direkt beim Unterzeichner der Antwort.

Der offene Brief folgt demselben Vorgehen wie unser Schreiben an den Luzerner Kommissionspräsidenten Michael Kurmann im Mai 2026: sachlich, mit konkreten Fragen, und mit der klaren Erwartung einer Antwort. Hier das Schreiben im Wortlaut.

Offener Brief an Landammann Dr. Markus Heer

Sehr geehrter Herr Landammann

Mit Befremden haben wir die Antwort des Regierungsrats auf die Petition von Pascal Wolf vom 4. März 2026 zur Kenntnis genommen. Das Schreiben trägt Ihre Unterschrift. Wir richten uns deshalb direkt an Sie.

Die Antwort umfasst drei inhaltliche Absätze, nennt keine einzige Studie, keine Erhebung und keinen Bericht. Sie erfüllt aus unserer Sicht die Mindestanforderungen an eine seriöse Auseinandersetzung mit einer Petition nicht, deren einziges Anliegen die Prüfung der wissenschaftlichen Evidenzlage war. Wir bitten Sie um Stellungnahme zu folgenden Punkten.

1. «Keine Hinweise», aber keine Quelle

Der Regierungsrat schreibt, es gebe «keine Hinweise darauf, dass diese Bejagung der Nachhaltigkeit widerspricht oder den Fuchsbestand gefährdet. Auch andere Probleme, welche allenfalls durch die Fuchsbejagung verursacht würden, sind nicht bekannt.» Auf welche Daten, Erhebungen oder Berichte stützt sich diese Feststellung? Hat der Kanton Glarus die wissenschaftliche Literatur zur Fuchsbejagung je gesichtet? Falls nein: Wie kann eine Petition, die genau diese Sichtung verlangt, mit der Begründung abgelehnt werden, es lägen keine Hinweise vor?

2. «Darf» ist nicht «muss»

Ihre Antwort verweist auf das Jagdregal und das eidgenössische Jagdgesetz. Beides regelt, dass Füchse bejagt werden dürfen. Die Petition fragte nicht, ob die Fuchsbejagung erlaubt ist, sondern ob sie nötig und zweckmässig ist. Kein Bundesgesetz verpflichtet den Kanton Glarus, Füchse zu schiessen. Warum beantwortet der Regierungsrat eine Frage, die niemand gestellt hat, und lässt die gestellte Frage unbeantwortet?

3. Die wissenschaftliche Befundlage

Die publizierte Forschung dokumentiert seit Jahren Kompensationseffekte bei der Fuchsbejagung: Abschüsse werden durch höhere Reproduktion und Zuwanderung ausgeglichen (u. a. Lieury et al. 2015, Baker und Harris 2006, Kämmerle et al. 2019, Rushton et al. 2006). Der Kanton Luzern, der als einziger Kanton eine Krankheitsstatistik beim erlegten Fuchs führt, weist aus, dass über 98 Prozent der getöteten Füchse gesund waren. In Luxemburg ist die Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm seit dem Fuchsjagdverbot von 2015 von rund 40 Prozent (2014) auf rund 25 Prozent (2017) gesunken. Die französische Studie von Comte et al. (2017) zeigt umgekehrt, dass intensive Bejagung die Befallsrate sogar erhöhen kann, von 40 auf 55 Prozent. War dem Regierungsrat diese Befundlage bekannt? Falls ja, warum findet sie in der Antwort keine Erwähnung? Falls nein, auf welcher Grundlage wurde die Petition dann geprüft?

4. Jagdfreie Räume als Praxistest

Der Kanton Genf kommt seit 1974 ohne Hobby-Jagd auf Wildtiere aus. Der gesamte Aufwand für das professionelle Wildtiermanagement beträgt dort rund eine Million Franken pro Jahr, umgerechnet etwa eine Tasse Kaffee pro Einwohner. Die prophezeiten Probleme sind in fünfzig Jahren nicht eingetreten.

Noch deutlicher zeigt sich dies im eigenen Land: Der Schweizerische Nationalpark im Engadin ist seit seiner Gründung am 1. August 1914 vollständig jagdfrei, auch auf den Fuchs. In über hundert Jahren ist keines der Szenarien eingetreten, mit denen die Fuchsbejagung begründet wird. Die Bestände regulieren sich über innerartliche Konkurrenz, Nahrungsverfügbarkeit und natürliche Mortalität von selbst. Diese Erfahrung stammt nicht aus Genf oder Luxemburg, sondern aus dem Kanton Graubünden, und sie wird seit einem Jahrhundert wissenschaftlich dokumentiert. Mehr dazu im Dossier Selbstregulation von Wildpopulationen. Hat der Regierungsrat diese Erfahrungen geprüft, bevor er festhielt, es seien «keine Probleme bekannt», die eine Überprüfung rechtfertigen würden?

5. Stimmen aus der Jägerschaft selbst

Der Zürcher Hobby-Jäger Franz Balmer bekennt öffentlich: «Wir schaden dem Ansehen der Jagd so mehr, als dass wir ihm nützen.» Die Wildtierbiologin Sandra Gloor führt aus, dass der Abschuss eines Fuchses aus einem Familienverband «absolut nichts» bewirke. Robert Brunold, Ex-Präsident der Bündner Jägerschaft, erklärt: «Nötig ist die Niederjagd nicht.» Wenn selbst jagdinterne Stimmen den Nutzen der Fuchsjagd bestreiten, worauf stützt der Glarner Regierungsrat seine gegenteilige Gewissheit?

6. Tierschutzgesetz und Tradition

Art. 4 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes verbietet, Tieren ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Die Rechtfertigung der Fuchsbejagung steht und fällt mit ihrem belegbaren Nutzen. Wie rechtfertigt der Kanton Glarus das jährliche Töten von Füchsen, wenn er eine Prüfung dieses Nutzens ausdrücklich ablehnt?

Sollte sich der Kanton dabei auf die Tradition berufen, halten wir fest: Tierquälerei ist keine Tradition, und ein Tier sinnlos zu erschiessen erst recht nicht. Die Jagd, wie sie Naturvölker seit jeher ausüben, diente dem Überleben und der Nahrung, getragen vom Respekt vor dem erlegten Tier. Mit dem Abschuss gesunder Füchse, die niemand isst und deren Tod keinen belegbaren Zweck erfüllt, hat das nichts gemein. Was als Brauchtum verteidigt wird, ist das Töten um des Tötens willen.

7. Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung

Der Regierungsrat beruft sich implizit darauf, die Fuchsjagd diene dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Die Wissenschaft zeigt das Gegenteil: Die Hobby-Jagd auf Füchse fördert Krankheiten, anstatt sie einzudämmen. Füchse sind natürliche Seuchenkämpfer: Sie regulieren Mäuse- und Nagerpopulationen, die als Hauptreservoire für Borreliose übertragende Zecken gelten. Eine in Proceedings of the Royal Society B veröffentlichte Studie von Tim R. Hofmeester zeigt, dass in Gebieten mit höherer Beutegreifer-Aktivität 10 bis 20 Prozent weniger neu geschlüpfte Zecken auf Nagern vorkommen und Zeckennymphen 15 Prozent häufiger infiziert sind, wenn Fuchs und Steinmarder fehlen. Das Bundesamt für Gesundheit geht davon aus, dass in der Schweiz jährlich 6’000 bis 12’000 Personen an Lyme-Borreliose erkranken und 100 bis 250 an FSME; das BAG stuft durch Zecken übertragene Krankheiten deshalb als wichtiges Gesundheitsproblem für die Schweiz ein. In Deutschland wurden 2024 rund 686 FSME-Fälle gemeldet; in der Schweiz erreichten die FSME-Zahlen Anfang 2025 den höchsten Stand seit 2013. Wer Füchse schiesst, schwächt den natürlichsten Schutzwall, den wir gegen diese Entwicklung haben.

Dazu kommt: Hobby-Jäger verbreiten aktiv Krankheiten. Genau dies belegt die bereits unter Punkt 3 zitierte Frankreich-Studie (Comte et al. 2017): Intensivierte Fuchsbejagung steigerte die Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) von 40 auf 55 Prozent, während sie im unbejagten Vergleichsgebiet konstant blieb. Die Mechanik ist bekannt: Abschüsse destabilisieren Territorien, erhöhen die Wanderbewegungen juveniler Füchse und verbreiten so den Parasiten flächendeckend. Eine im Juli 2025 im Lancet Infectious Diseases publizierte Übersichtsstudie dokumentiert europaweite Fallzahlen: Die Schweiz weist nach Litauen die höchste Fallzahl pro Einwohner auf. Die einzige nachweislich wirksame Gegenmassnahme ist die Entwurmung mit Praziquantel-Ködern, mit der im Landkreis Starnberg das Infektionsrisiko um 97 bis 99 Prozent gesenkt wurde. Die Fuchsjagd dagegen erhöht das Risiko. Wir fragen den Regierungsrat: Ist ihm diese Befundlage bekannt? Und wenn ja: Wie rechtfertigt er eine Praxis, die nach aktuellem Wissensstand nicht die Gesundheit der Bevölkerung schützt, sondern sie gefährdet?

Ein historisches Beispiel unterstreicht dieses Muster mit aller Deutlichkeit: Die Tollwut wurde in der Schweiz und in ganz Mitteleuropa nicht durch die Hobby-Jagd besiegt, sondern durch grossflächige Impfköder-Programme. Seit den 1970er-Jahren wurden Millionen von Impfködern aus Flugzeugen und Hubschraubern abgeworfen. Der letzte Tollwutfall beim Fuchs in der Schweiz wurde 1996 gemeldet; die WHO erklärte die westeuropäische Fuchstollwut wenig später für besiegt. Hobby-Jäger hatten daran keinen Anteil. Wer also behauptet, die Fuchsjagd diene dem Gesundheitsschutz, muss erklären, warum dieselbe Jagd die Tollwut nicht eindämmen konnte, die Impfköder aber schon.

Wir bitten Sie um eine Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen. Dieser Brief sowie Ihre Antwort oder Ihr Schweigen werden auf wildbeimwild.com publiziert.

Mit freundlichen Grüssen
IG Wild beim Wild

Wie es weitergeht

Dem Brief liegt eine Literaturliste mit den zentralen wildbiologischen Arbeiten zur Fuchsbejagung bei, von den Kompensationsstudien aus Frankreich, Wales und dem Schwarzwald über die jagdfreien Räume im Schweizerischen Nationalpark und im Kanton Genf bis zu den dokumentierten Erfahrungen aus Luxemburg. Antwortet der Regierungsrat innert Frist, veröffentlichen wir die Stellungnahme und kommentieren sie. Bleibt eine Antwort aus, halten wir auch das fest. Die Frage, die Pascal Wolf in über zwölf Kantonen gestellt hat, bleibt dieselbe: Wenn kein Bundesgesetz die Kantone zur Fuchsjagd zwingt, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage tötet die Schweiz dann jedes Jahr rund 20’000 Füchse?

Hintergrund zur Ablehnung der Petition findet sich in unserem Beitrag «Glarus lehnt Petition zur Fuchsjagd ab, ohne die Evidenz zu prüfen», zur wissenschaftlichen Einordnung der Fuchsjagd im Dossier Jagdmythen sowie im Beitrag «Wer jetzt noch Füchse jagt, jagt nicht waidgerecht».

Tierpark Bern: 82 Prozent für den Ausbau, Tierschützer warnen vor dem Wettrüsten der Zoos

Das Stadtberner Stimmvolk ebnet den Weg für einen neuen Familien-Zoo, während Tierrechtsstimmen die Wachstumslogik der Zoos hinterfragen.

In der Stadt Bern ist eine Vorentscheidung über die Zukunft des Tierparks Dählhölzli gefallen.

Am 14. Juni 2026 hat die Stimmbevölkerung der Aufzonung des Dählhölzli-Areals mit 82 Prozent Ja-Stimmen deutlich zugestimmt, bei 44 243 Ja- gegen 9722 Nein-Stimmen und einer hohen Stimmbeteiligung von 68,6 Prozent. Damit dürfen künftig 60 Prozent des Geländes bebaut werden, heute sind es rund zehn Prozent.

Konkret soll das alte Ökonomiegebäude beim heutigen Kinderzoo ersetzt werden. Dazu kommt ein neues Haupteingangsgebäude an der Aare. Zwischen den Bauten soll ab 2030 ein neuer Familien-Zoo anstelle des bisherigen Kinderzoos entstehen. Konkrete Bauprojekte liegen allerdings bisher nicht vor, die Abstimmung betraf allein die planungsrechtliche Grundlage.

Die Stadt und die Tierparkleitung begründen das Vorhaben mit besseren Bedingungen für Tiere, Gäste und Mitarbeitende sowie mit Barrierefreiheit. Rund 90 Jahre nach der Eröffnung brauche der Park mehr Raum und eine zeitgemässe Infrastruktur.

Die kritische Gegenstimme

Gegen die Vorlage stellte sich der Tierrechtsverein Tier im Fokus. Tobias Sennhauser, Berner Stadtrat und Präsident von Tier im Fokus, bezeichnete den Ausbau als Ausdruck eines Wettrüstens unter den Zoos: Wenn eine Einrichtung ausbaue, müsse die andere nachziehen. Tier im Fokus hatte für die Abstimmung die Nein-Parole gefasst und kritisiert, dass mit dem geplanten FamilienZoo neue Tierhaltungen entstehen, darunter ein grosses Aquarium, über dessen künftige Bewohner bislang nichts bekannt sei.

Der Einwand trifft einen Kernpunkt der Zoo-Debatte: Die Frage, ob bauliche Modernisierung den Tieren tatsächlich zugutekommt oder ob sie vor allem die Attraktivität für das Publikum steigert. Aus Sicht des Wildtier- und Tierschutzes bleibt entscheidend, ob sich die Haltung an den Bedürfnissen der Tiere orientiert oder die Tiere an die Logik der Anlage angepasst werden.

Einordnung

Der Berner Entscheid steht für ein Spannungsfeld, das weit über eine einzelne Stadt hinausreicht. Zoos verstehen sich heute als Einrichtungen für Bildung und Artenschutz, geraten aber zunehmend unter Druck, weil die Haltung von Wildtieren in Gefangenschaft grundsätzlich hinterfragt wird. Dass eine Modernisierung mit überwältigender Mehrheit angenommen wird, zeigt zugleich, wie breit die gesellschaftliche Zustimmung zu Zoos als Institution nach wie vor ist.

Der Streit um den Ausbau steht in einem grösseren Zusammenhang. Bereits im Februar 2026 hatte der Tierpark angekündigt, künftig häufiger ältere Tiere zu töten, um Platz für Nachwuchs zu schaffen. Tierarzt Stefan Hoby begründete dies gegenüber dem «Bund» mit einer Studie der Universität Zürich, wonach überalterte Populationen den langfristigen Artenschutz in Zoos gefährden. Bemerkenswert ist seine eigene Parallele: Hoby verglich diese Praxis mit der Regulation von Reh und Hirsch durch die Jagd. Tier im Fokus kritisierte das Vorgehen als rechtlich und ethisch problematisch und reichte im Stadtrat eine Interpellation zu Alternativen ein. Vor diesem Hintergrund ist die Skepsis gegenüber dem Ausbau zu verstehen: Mehr Anlagen bedeuten mehr Zucht, und mehr Zucht wirft die Frage auf, was mit den Tieren geschieht, für die später kein Platz ist.

Für die kritische Begleitung bedeutet das: Der eigentliche Prüfstein ist nicht die Aufzonung, sondern die konkrete Ausgestaltung der künftigen Anlagen. Daran wird sich zeigen, ob der Anspruch einer tiergerechten Haltung eingelöst wird.

Volksverblödung in Serie: St. Gallen vereidigt 65 neue Hobby-Jäger

Im Kanton St. Gallen bilden Hobby-Jäger Hobby-Jäger aus, prüfen sie und beaufsichtigen sie selbst.

Am 12. Juni 2026 haben im Kanton St. Gallen 65 angehende Hobby-Jäger die Jagdprüfung bestanden, rund 80 Prozent der Prüflinge.

Bei der Übergabe der Fähigkeitszeugnisse betonte die kantonale Jagdverwaltung die «wichtige Verantwortung» des Jagdhandwerks und sprach von einer «modernen und verantwortungsbewussten Ausrichtung der Jagd».

Es ist die Fortsetzung einer Geschichte, die wir bereits im Vorjahr unter dem Titel Volksverblödung im Kanton St. Gallen dokumentiert haben. Geändert hat sich nur die Zahl.

Ein geschlossenes System

Ausgebildet, geprüft und beaufsichtigt werden Hobby-Jäger im Kanton St. Gallen von Hobby-Jägern. Die Prüfungskommission, die Ausbildungskommission und die Abteilung Jagd im Amt für Natur, Jagd und Fischerei sind mit Personen besetzt, die selbst der Hobby-Jagd verbunden sind. Eine unabhängige fachliche oder ethische Kontrolle von aussen gibt es nicht.

Damit prüft und legitimiert eine Interessengruppe ihre eigene Freizeitbeschäftigung. In kaum einem anderen Bereich, in dem mit dem Leben empfindungsfähiger Tiere umgegangen wird, wäre eine solche Selbstkontrolle denkbar.

Kein Einzelfall, sondern System

St. Gallen steht nicht allein. Dieselbe Inszenierung wiederholt sich Jahr für Jahr in den Kantonen, wie unsere Serie zeigt: In Solothurn übergibt die Landammann die Ausweise mit Lob für «gesunde Wildbestände und effiziente Regulation», in Zug verspricht der Kanton eine «tierschutzgerechte und sichere» Jagd, in Luzern, Baselland und im Aargau dasselbe Muster. Es sind dieselben Floskeln, dieselbe Selbstlegitimation. Was wie eine fachliche Würdigung klingt, ist ein kantonsübergreifender Textbaustein.

Eine Ausbildung, die nichts schützt

Die Mängel beginnen bei der Ausbildung selbst. Die Kurse zur Jägerprüfung werden überwiegend von Personen aus dem Jagdmilieu durchgeführt, teils mit ausgeprägt ideologischem Hintergrund, und verlangen keinen regulären Qualifikationsnachweis. Wer die Prüfung besteht, bewegt sich danach im Echoraum der Jagdpresse, die schiefe und oft falsche Darstellungen stetig wiederholt. In den Jagdvereinen bestätigt man sich gegenseitig.

So entsteht keine fachliche Qualifikation, sondern eine abgeschottete Gruppe, die für neue Informationen kaum zugänglich ist. Fatal ist, dass Lokalpresse und Politik weiterhin glauben, unter dem Jägerhut stehe Sachwissen bereit, und bei Naturthemen ausgerechnet den örtlichen Hobby-Jäger befragen.

Was «Verantwortung» in der Praxis bedeutet

Die Realität dieser viel beschworenen Verantwortung lässt sich an Fuchs und Dachs ablesen. Im Kanton St. Gallen werden Jahr für Jahr Tausende meist gesunde Füchse und Dachse getötet, ohne wildbiologischen oder ökologischen Grund. Die Tiere werden nicht zur Nahrungsgewinnung erlegt, sondern landen in der Kadaversammelstelle.

Die Wissenschaft ist hier eindeutig: Wenig bejagte Fuchspopulationen produzieren weniger Nachkommen, intensive Bejagung steuert über kompensatorische Reproduktion sogar dagegen. Was als Wildtiermanagement verkauft wird, ist in weiten Teilen folgenlose Tötung. Wir haben das im Beitrag St. Gallen: Stoppt das Fuchs- und Dachsmassaker dokumentiert.

Eine Behörde, die von einem Mann geleitet wird, der in Russland Wölfe jagt und zum Spass Eichhörnchen erschiesst, und in der Hobby-Jäger sich gegenseitig ausbilden, prüfen und kontrollieren, ist kein Naturschutzamt. Sie ist eine Jagdbehörde mit Naturschutz-Etikett. Normal ist das nicht. Dass eine ethisch und wissenschaftlich nicht begründbare Freizeittätigkeit sich derart selbst verwaltet und legitimiert, gehört politisch und gesellschaftlich grundsätzlich überprüft.

Eine Behörde mit Glaubwürdigkeitsproblem

Das Problem reicht bis an die Spitze. Amtsleiter Dr. Dominik Thiel, verantwortlich für die Jagd- und Wolfspolitik des Kantons, reiste 2024 während der Arbeitszeit und auf Kosten der Steuerzahler zu einer mehrtägigen Wolfsjagd nach Russland und erschoss zum Einschiessen zum Spass ein Eichhörnchen. Zwei Jahre nach dem Skandal ist er weiter im Amt. Die Chronologie steht im Beitrag Dominik Thiel: Wolfsjäger auf Staatskosten. uch Abteilungsleiter Jagd Simon Meier, der bei der Zeugnisübergabe ein Grusswort hielt, ist kein Unbekannter, wie Wie der Hobby-Jäger Simon Meier auf die falsche Fährte lockt zeigt.

Es geht auch anders

Ein Gegenmodell liegt nahe. Der Kanton Genf hat die Hobby-Jagd 1974 per Volksabstimmung vollständig verboten. Seither übernehmen zwölf staatliche Berufsjäger das Wildtiermanagement, mit einer Soforttodrate von 99,5 Prozent. Füchse, Marder und Dachse werden nicht getötet, nur weil Jagdzeit ist. Stattdessen setzt man auf Vergrämung und Aufklärung. Das Resultat: die höchste Feldhasendichte der Schweiz und über 50 Jahre ohne rechtliche Anfechtung. Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, ist damit empirisch widerlegt.

Dossier Jagdverwaltung St. Gallen

Wald kaufen und jagdfrei halten: Wie Privateigentum zur Schutzzone für Wildtiere wird

Der EGMR hat das Recht längst bestätigt: In Deutschland möglich, in Österreich blockiert, in der Schweiz fehlt nur der politische Wille.

Ein Stück Wald kaufen, die Bäume stehen lassen, der Natur ihren Lauf lassen: Was nach einem teuren Traum klingt, ist erschwinglicher, als die meisten denken.

Ein Bericht des Schweizer Radio und Fernsehens zeigt Privatleute, die genau das tun, aus Liebe zur Natur, nicht aus Gewinnstreben. Für jagdkritische Menschen stellt sich dabei sofort die weiterführende Frage: Kann man auf dem eigenen Wald die sogenannte Hobby-Jagd — Freizeitjagd ohne existenzielle Notwendigkeit — ausschliessen und so eine echte Ruhezone für Wildtiere schaffen?

Wald kaufen ist möglich, aber selten sichtbar

Wer noch nie ein Wald-Inserat gesehen hat, ist damit nicht allein. Waldparzellen werden kaum öffentlich ausgeschrieben, der Handel läuft traditionell still über die örtlichen Revierförster, über Nachbarn und über Erbschaften. Inzwischen gibt es jedoch spezialisierte Marktplätze sowie länderübergreifende Waldbörsen für den gesamten deutschsprachigen Raum. Die Preise variieren stark, die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich, seit der Pandemie ist der Wunsch nach eigenem Wald spürbar gewachsen.

Wichtig zu wissen: Wer Wald kauft, erwirbt kein frei verfügbares Grundstück. Das Waldgesetz schränkt die Eigentumsrechte stark ein. Es gilt ein Bauverbot, das Betretungsrecht für die Allgemeinheit bleibt bestehen, und es kommen Bewirtschaftungspflichten hinzu. Den Wald «privatisieren» kann man also nicht. Was man jedoch erreichen kann, ist der Ausschluss der Hobby-Jagd, und genau hier wird es politisch.

Wo man Wald und Land kaufen kann

Weil Wald nur selten offen ausgeschrieben wird, lohnt sich ein gezieltes Vorgehen. Drei Wege führen am ehesten zum Ziel.

Den lokalen Forstdienst ansprechen. Der klassische und meist empfohlene Weg in der Schweiz: Die zuständige Revierförsterin oder der Revierförster der Wunschgemeinde kennt die örtlichen Besitzverhältnisse und weiss oft, wer verkaufsbereit ist. In Deutschland und Österreich übernehmen die kommunalen oder Landesforstämter eine ähnliche Rolle.

Spezialisierte Waldmarktplätze nutzen. Inzwischen gibt es Plattformen, die genau die Lücke der öffentlichen Inserate schliessen:

  • Schweiz: Wooded.ch (Waldmarktplatz mit Angeboten und Gesuchen, kostenlos für beide Seiten) und TerraWald.ch (diskrete Off-Market-Vermittlung).
  • DACH-weit: die Wald-Börse mit Angeboten und Gesuchen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • https://my-forest.de/wald-kaufen/
  • Allgemeine Immobilienportale: Auf grossen Suchportalen tauchen Waldflächen meist nur als Teil grösserer Liegenschaften auf, eine Suche nach «Wald» oder «Waldgrundstück» mit E-Mail-Alarm kann sich aber lohnen.

Selbst ein Inserat schalten. Wer eine bestimmte Region im Blick hat, kann ein Gesuch in der Lokalzeitung oder in forstlichen Fachzeitschriften aufgeben. Da viele Waldbesitzer einen Bezug zur Landwirtschaft haben, sind auch landwirtschaftliche Anzeigenblätter ein sinnvoller Ort.

Ein realistischer Hinweis: Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich, günstige Parzellen für wenige Franken pro Quadratmeter sind — vor allem im deutschen Raum — eher die Ausnahme als die Regel. Wer kauft, sollte sich vorab über die Pflichten als Waldeigentümer informieren, denn Geduld und Ortskenntnis sind oft wichtiger als das Budget.

Der Schlüssel: jagdliche Befriedung aus ethischen Gründen

Die rechtliche Grundlage ist längst gelegt, und zwar nicht durch ein einzelnes Urteil, sondern durch eine gefestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In gleich drei Verfahren gegen drei verschiedene Staaten kam der Gerichtshof zum selben Schluss: Chassagnou gegen Frankreich (1999), Schneider gegen Luxemburg (2007) und Herrmann gegen Deutschland (2012). Der Kern ist jedes Mal derselbe: Wer die Hobby-Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, darf nicht gezwungen werden, sie auf dem eigenen Grund und Boden zu dulden. Eine solche Duldungspflicht verstösst gegen den Schutz des Eigentums nach der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Damit ist die menschenrechtliche Leitplanke gesetzt: Staaten sind nach der Strassburger Rechtsprechung verpflichtet, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern eine Ausnahme aus Gewissensgründen zu ermöglichen — die genaue Ausgestaltung bleibt ihnen überlassen. Frankreich, Luxemburg, Deutschland und Portugal haben ihr Jagdrecht entsprechend angepasst. Die drei deutschsprachigen Länder ziehen daraus allerdings bis heute sehr unterschiedliche Konsequenzen.

Deutschland: der Weg steht offen

Deutschland hat reagiert. Seit Ende 2013 können Grundeigentümer nach Paragraf 6a Bundesjagdgesetz einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen stellen. Der Weg ist in der Praxis zäh und oft langwierig, aber er existiert und führt zum Ziel, wie zahlreiche erfolgreiche Fälle zeigen.

Österreich: an der bestehenden Rechtslage festgehalten

Österreich hält bislang an der bestehenden Rechtslage fest. Der Österreichische Verfassungsgerichtshof bestätigte im Oktober 2017, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihren Flächen und die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft auch gegen ihre ethische Überzeugung weiter hinnehmen müssen. Ein Ausscheiden aus der Jagdgenossenschaft aus Gewissensgründen ist in Österreich nicht möglich. Betroffene Eigentümer haben deshalb Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt, gestützt auf genau jene Rechtsprechung, die gegen Frankreich, Luxemburg und Deutschland bereits ergangen ist.

Schweiz: das Recht steht, der Wille fehlt

Die Schweiz ist als Vertragsstaat an dieselbe Europäische Menschenrechtskonvention gebunden wie Frankreich, Luxemburg und Deutschland. Nach heutiger Auslegung der EMRK durch den Gerichtshof soll niemand die Hobby-Jagd auf dem eigenen Grund dulden müssen, wenn er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Zugleich hat die Schweiz einen besonders direkten Hebel: Da das Jagdrecht kantonal geregelt ist und das Bundesrecht keinen Kanton zur Einführung der Hobby-Jagd verpflichtet, genügte in Genf ein kantonaler Beschluss. Woran es fehlt, ist nicht das Recht, sondern der politische Wille, Privatwaldbesitzerinnen und Privatwaldbesitzern das Recht einzuräumen, ihre Flächen aus ethischen Gründen jagdlich befrieden zu lassen.

Wald kaufen als stiller Akt des Wildtierschutzes

Hier schliesst sich der Kreis. Wer Wald kauft, um ihn zu schützen, denkt zuerst an Bäume, an Altholz, an Biodiversität. Der konsequente nächste Schritt ist, diesen Wald auch zur jagdfreien Zone zu machen. In Deutschland ist das heute schon möglich, Österreich blockiert es noch, und in der Schweiz fehlt allein der politische Wille, ein längst anerkanntes Recht umzusetzen. Eigentum verpflichtet, heisst es. Es kann aber auch ermächtigen: zu einem Stück Land, auf dem Wildtiere endlich Ruhe finden.

Kommentar der Redaktion: Dass ein Mensch das Töten auf dem eigenen Grund ablehnen darf, hat der EGMR in drei Urteilen gegen drei Staaten unmissverständlich festgehalten. Dass Österreich seine Bürgerinnen und Bürger weiterhin zur Duldung der Hobby-Jagd zwingt und die Schweiz dieses Recht ihren Grundeigentümern vorenthält, ist ein Anachronismus, der politisch korrigiert gehört.

Vom Wald zum politischen Hebel

Wer in der Schweiz Wald besitzt und ihn jagdfrei halten will, ist nicht auf den Goodwill einzelner Behörden angewiesen, sondern kann politisch ansetzen. Die IG Wild beim Wild stellt dafür einen fertigen Mustertext bereit, der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern das Recht geben soll, ihre Flächen aus ethischen Gründen von der Bejagung auszunehmen, ausdrücklich analog zu Regelungen in mehreren EU-Staaten und dem Genfer Modell. So wird aus einer privaten Gewissensfrage ein kantonaler Vorstoss, den Parlamentarierinnen, Parteien und engagierte Privatpersonen direkt einreichen können.

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Hobby-Jäger schiesst auf Wachtel und trifft Jogger im Gesicht

Bei einer Hundeausbildung in Norditalien verfehlt ein Schrotschuss sein Ziel. Ein 68-jähriger Läufer wird neben dem Auge getroffen. Wäre er kein Hobby-Jäger gewesen, liefe längst ein Strafverfahren.

Am Sonntagmorgen, dem 14. Juni 2026, joggte ein 68-jähriger Mann gegen neun Uhr über eine Strasse bei Rosa Vecchia, einem Ortsteil von San Vito al Tagliamento in der norditalienischen Provinz Pordenone.

Es war seine gewohnte Runde. Wenige Meter neben dem Weg, auf einem als «Zona cinofila Sanvitese» ausgewiesenen Übungsgelände, trainierte ein 49-jähriger Hobby-Jäger seine Hunde. Auf dem Feld war eine Wachtel ausgesetzt, als lebendes Ziel für die Dressur.

Der Hobby-Jäger gab einen Schrotschuss auf den Vogel ab. Einige der Schrotkörner verfehlten die Wachtel und trafen den Jogger an Arm und Gesicht, eines davon dicht neben dem rechten Auge. Sanitäter des Rettungsdienstes versorgten den Mann vor Ort und brachten ihn anschliessend zur augenärztlichen Untersuchung ins Spital von Pordenone. Lebensgefahr bestand nicht, doch die Verletzung am Auge wog schwer genug, dass eine bleibende Schädigung im Raum stand. Die Carabinieri ermitteln zum Hergang und prüfen, ob die Sicherheitsvorschriften der Hundezone eingehalten wurden.

Was hatte die Wachtel «verbrochen»?

Nichts. Die Wachtel hatte keine Schuld, keinen Grund, kein Vergehen. Sie war ein lebendes Requisit, ausgesetzt, damit Jagdhunde das Aufstöbern und Apportieren üben können. Ihr Tod war von Anfang an eingeplant. Dass beim Schuss auf sie ein vorbeilaufender Mensch beinahe ein Auge verlor, ist die logische Konsequenz einer Praxis, bei der mit Schrot in der Nähe öffentlicher Wege geschossen wird.

Zweierlei Mass

Man stelle sich vor, eine Privatperson hätte am Sonntagmorgen in einem belebten Naherholungsgebiet eine Schrotflinte abgefeuert und einem Jogger die Ladung neben das Auge gesetzt. Es gäbe eine Festnahme, einen Waffeneinzug, eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, vermutlich Untersuchungshaft. Würde ein Polizist im Dienst so unkontrolliert in Richtung eines Passanten schiessen, stünde eine dienstrechtliche und strafrechtliche Aufarbeitung ausser Frage.

Beim Hobby-Jäger greift ein anderer Massstab. Hier heisst es «Jagdunfall», die Waffe ist «rechtmässig erworben», das Gelände «mit Schildern ausgewiesen». Die Ermittlung läuft auf den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung hinaus, und die Erfahrung aus dem gesamten deutschsprachigen Raum zeigt, dass solche Verfahren selten ein spürbares Nachspiel haben. Das Schiessen auf lebende Tiere als Freizeitbeschäftigung geniesst einen rechtlichen und gesellschaftlichen Schonraum, den kein anderer bewaffneter Umgang mit Schusswaffen kennt.

Dieser Fall ist kein italienischer Sonderfall. Im November 2025 wurden in Grossefehn in Niedersachsen zwei Spaziergänger von Schrot einer Treibjagd getroffen. Ende November 2024 starb im waadtländischen Oulens-sous-Echallens ein 64-jähriger Hobby-Jäger durch den Schuss eines Kollegen. Die Liste verletzter und getöteter Unbeteiligter, von Spaziergängern über Radfahrer bis zu Kindern, ist lang und wird Jahr für Jahr länger. Wo zum Vergnügen von Hobby-Jägern geschossen wird, geraten zwangsläufig auch Menschen in die Schusslinie.

Die Frage ist nicht, ob solche Vorfälle «Einzelfälle» sind. Die Frage ist, warum eine Tätigkeit, die regelmässig Unbeteiligte gefährdet, weiterhin als harmloses Hobby behandelt wird, statt als das, was sie im Ergebnis ist: eine kalkulierte Gefährdung der Allgemeinheit.

Nein zur 10-Millionen-Schweiz: Was die Gegner wirklich verteidigt haben

Humanität, Wirtschaft, Bilaterale III – die drei grossen Gegenargumente und was sie verschweigen

Rund 55 Prozent der Stimmenden lehnten die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» am 14. Juni 2026 ab.

Noch am selben Abend traten Parteien und Bundesrat vor die Kameras. Was folgte, war politisches Framing in Reinform. Eine Analyse der Statements und der Interessen, die dahinterstecken.

«Humanitäre Tradition» – Bundesrat Jans

«Die Stimmbevölkerung bekennt sich mit ihrem Entscheid zur humanitären Tradition der Schweiz», erklärte Bundesrat Beat Jans. Das ist der stärkste Satz des Tages und der unehrlichste.

Die Abstimmenden haben faktisch primär nicht über Humanität abgestimmt. Wer Nein gestimmt hat, hat über Wirtschaftswachstum, Personenfreizügigkeit und Boden entschieden. Das Ergebnis nachträglich als moralisches Bekenntnis zu deklarieren, ist klassische Deutungshoheit im Dienst der eigenen Agenda. Die Natur hat in der Schweizer Abstimmungsdemokratie keine Stimme, keine Lobby und keinen Sitz am Tisch.

Die Alpen nehmen rund 58 Prozent der Gesamtfläche ein, beherbergen aber nur einen Viertel der Bevölkerung. Das Mittelland, das gerade 30 Prozent des Staatsgebiets ausmacht, trägt fast das gesamte Wachstum. 25 Prozent des Schweizer Bodens sind unproduktive Flächen, vornehmlich im Gebirge, weitere 30 Prozent sind bewaldet. Wer also sagt, die Schweiz habe Platz, beschreibt Berge und Gletscher. Der tatsächlich nutzbare, bebaubare und zerschneidbare Raum ist eng und er wird enger.

Die humanitäre Tradition, auf die Jans verweist, gilt für Menschen. Für die Lebewesen, die mit jedem versiegelten Quadratmeter ihren Lebensraum verlieren, gilt sie nicht.

«Signal gegen SVP» – SP und Grüne

Die SP schrieb in einer Mitteilung: «Das klare Resultat ist ein Signal an die SVP und rechtspopulistische Kräfte: Die Bevölkerung will keine neuen Schwarzenbach-Initiativen mehr.»

Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone forderte: «Die bürgerlichen Parteien müssen nun endlich ihre langjährige Anbiederung an die menschenfeindlichen Erzählungen der SVP beenden.»

Menschenfeindlich ist ein starkes Wort. Naturfeindlich ist kein Wort, das in diesen Statements vorkommt. Weder SP noch Grüne haben im Abstimmungskampf die Frage kaum sichtbar aufgeworfen, was weiteres Bevölkerungswachstum für Wildtierkorridore, Bodenversiegelung und Biodiversität bedeutet. Der Schutz der Natur war kein Argument gegen die Initiative. Er war schlicht kein Thema.

«Vernunft statt Angstmacherei» – GLP und Mitte

GLP-Präsident Jürg Grossen liess sich zitieren: Die Bevölkerung setze «auf Vernunft statt auf Angstmacherei». Mitte-Fraktionspräsidentin Yvonne Bürgin versprach, das Wachstum besser zu steuern: «mit mehr Wohnraum, einer leistungsfähigen Infrastruktur, der besseren Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials und einer Wirtschaft, die auf Wertschöpfung statt auf reine Quantität setzt.»

«Mehr Wohnraum» bedeutet in der Schweiz: mehr versiegelte Fläche. In der Schweiz verschwindet durch Versiegelung jede Sekunde mehr als ein halber Quadratmeter Boden, rund die Hälfte davon geht auf Kosten von Landwirtschaftsflächen. Ein Versprechen, Wachstum «besser zu steuern», ohne zu benennen, was das für die Umwelt kostet, ist kein Programm. Es ist eine Beruhigungsformel.

«Schlagworte reichen nicht mehr» – FDP

FDP-Co-Präsident Benjamin Mühlemann erklärte, das «wohlfeile Bewirtschaften von Schlagworten wie Wachstumsschmerz, Wohnungsnot, Dichtestress» genüge nicht mehr. Die SVP sei nun gefordert und müsse bereit sein für Reformen.

Das ist bemerkenswert. Denn «Dichtestress» und «Zubetonierung» sind keine Schlagworte. Es sind messbare Zustände. Jedes Jahr wächst in der Schweiz eine Stadt von der Grösse Luzerns – nicht in die Höhe, sondern in die Fläche, ins Mittelland, in die letzten halbwegs zusammenhängenden Habitatstreifen. Ein Haus kann nicht unbegrenzt viele Menschen aufnehmen, ohne dass Wände weichen. In der Schweiz weichen stattdessen Natur und Artenvielfalt.

«Die Schweiz hat heute nichts zu feiern» – SVP

SVP-Präsident Marcel Dettling zeigte sich enttäuscht und wies auf den Stadt-Land-Graben hin: «Ich sehe, dass das Land zustimmt und die Städte das Land bei der Meinungsbildung einfach ausradieren.» Die Schweiz habe heute nichts zu feiern, sagte der SVP-Präsident.

In diesem Punkt hat Dettling recht – aber aus anderen Gründen, als er meint. Gefeiert wird heute eine Entscheidung, die das weitere Zuwachsen des Mittellandes absichert, die Wirtschaft beruhigt und die Bilateralen III stärkt. Was nicht gefeiert wird: dass von den überregionalen Wildtierkorridoren der Schweiz noch rund ein Drittel intakt ist. Dass 16 Prozent vollständig unterbrochen sind. Dass im Mittelland zusammenhängende Flächen im Schnitt noch 2,7 Quadratkilometer messen.

85 Millionen Tiere und es werden mehr

Es gibt eine Dimension des heutigen Abstimmungsresultats, die im gesamten Diskurs fehlte: die der Nutztiere.

2024 wurden in der Schweiz erstmals über 85 Millionen Tiere geschlachtet – ein trauriger Rekord, den die Fleischbranche selbst dokumentiert. Das sind 237’000 Tiere pro Tag, 9’876 pro Stunde, 165 pro Minute. Und die Zahlen haben sich in den letzten 20 Jahren regelrecht verdoppelt.

Der direkte Zusammenhang mit dem heutigen Nein ist arithmetisch: Mehr Menschen bedeuten mehr Fleischkonsum, mehr Nutztiere, mehr Schlachtungen. Der Pro-Kopf-Verbrauch liegt in der Schweiz bei rund 50 Kilogramm Fleisch pro Jahr. An diesem Wert ändert Bevölkerungswachstum nichts – wohl aber an der Gesamtzahl der Tiere, die dafür sterben. Unter den heutigen Rahmenbedingungen bedeutet Bevölkerungswachstum mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr geschlachtete Tiere

Jede Tierschutzorganisation, die heute das Nein zur Initiative bejubelt, müsste diese Gleichung erklären. Wer den Schutz von Tieren als Anliegen bezeichnet und gleichzeitig ein Bevölkerungswachstum ohne Deckel befürwortet, akzeptiert stillschweigend, dass die Schlachtzahlen weiter steigen. Das ist kein moralisches Versehen. Es ist eine Entscheidung.

Die Wildtiere verlieren Lebensraum. Die Nutztiere sterben in grösserer Zahl. Und die Politiker sprechen von humanitärer Tradition.

Was in keinem einzigen Statement vorkam

Kein Ja-Komitee, keine Partei, kein Bundesrat hat heute erwähnt, was die Nachhaltigkeitsinitiative aus Sicht der Natur bedeutet hätte: weniger Druck auf Boden, Wasser, Habitatstreifen und Wildtierpopulationen. Und was das Nein bedeutet: dass dieser Druck unvermindert weitergeht, mit dem Segen von 55 Prozent der Stimmenden.

Wildtiere haben heute nicht abgestimmt. Und die Politikerinnen und Politiker, die heute von humanitärer Tradition sprechen, werden morgen über Abschusspläne für Beutegreifer entscheiden, die in einem immer kleineren Lebensraum auf immer mehr Menschen treffen.

Das ist kein Zufall. Das ist Politik.

Mehr zu Lebensraum und Wildtiermanagement im Dossier Selbstregulation von Wildpopulationen. Den Artikel zur Abstimmung aus Wildtierperspektive, den wir bereits vor dem 14. Juni veröffentlicht haben, findest du hier: 10-Millionen-Schweiz: Was Wildtiere dazu sagen würden.