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Freiburg: Mehr Ruhezonen für Wildtiere geplant ab 2025

Der Staat Freiburg gibt eine Änderung der Verordnung über die Wildruhezonen in die Vernehmlassung. Diese sieht eine Erweiterung der Wildruhezone La Berra vor sowie die Einführung von 14 neuen Ruhezonen: hauptsächlich bereits geschützte Berggebiete. Ziel dieser Revision ist es, die Störungen der Wildtiere zu kanalisieren und zu minimieren.

Redaktion Wild beim Wild · 14. Oktober 2024

In den letzten Jahrzehnten haben die Freizeitaktivitäten in der Natur deutlich zugenommen. Zu Wandern, Klettern oder Bergsteigen gesellten sich unter anderem Fallschirmspringen, Klettersteige, Trails, Ausflüge in die Natur, Skitouren oder Tierfotografie. Während diese Aktivitäten dem Menschen guttun, können sie die Wildtiere stören, insbesondere zu bestimmten Jahreszeiten wie z. B. im Winter. 

Um diese Aktivitäten zu kanalisieren und ihre Auswirkungen auf die Tiere zu minimieren, gibt der Staat Freiburg eine Änderung der Verordnung über die Wildruhezonen vom 15. Oktober 2024 bis zum 31. Januar 2025 in die Vernehmlassung. Dieser Entwurf sieht vor, die derzeit einzige Wildruhezone des Kantons, La Berra, zu erweitern und zusätzlich 14 neue Ruhezonen einzuführen. Letztere betreffen hauptsächlich bereits geschützte Gebiete wie die Wildschutzgebiete Dents-Vertes, Raveires und Dent-du-Chamois sowie die eidgenössischen Jagdbanngebiete Hochmatt-Motélon und Dent-de-Lys. 

Die in der Änderung der Verordnung vorgesehenen Massnahmen schreiben insbesondere Einschränkungen während der Schonzeiten vor, je nach Zone und betroffener Tierart. So wird es beispielsweise für die Öffentlichkeit Pflicht sein, während der festgelegten Schonzeiten die offiziellen Routen zu benutzen, Hunde an der Leine zu führen; oder es wird verboten sein, sich ausserhalb der dafür vorgesehenen Plätze «aufzuhalten». Die Land- und die Forstwirtschaft werden von den Massnahmen nicht betroffen sein. Die Jagd innerhalb der Wildruhezonen während der Schutzzeiten ist generell verboten. Hobby-Jäger dürfen mit entladenen Waffen die Ruhezonen durchqueren, ohne jedoch die offiziellen Routen zu verlassen.

Das Inkrafttreten der neuen Verordnung ist für den 1. Juli 2025 geplant. Der Staat Freiburg erfüllt damit die Gesetzgebung des Bundes über den Schutz des Wildes (Art. 1 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 4 JSG; Art 4ter JSV) sowie die kantonale Biodiversitätsstrategie und folgt dem Weg, den bereits andere alpine und voralpine Kantone eingeschlagen haben.

Weitere Informationen:

Bericht zur Änderung der Verordnung über die Wildruhezonen

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