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Jagd

D: Tierschutzverbände fordern Verbot der Fallenjagd

Für die meisten Tierarten gibt es nicht einmal einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes, diese im Rahmen der Jagd zu töten.

Redaktion Wild beim Wild — 15. Juli 2021

Am 7. Juli hat der Hessische Landtag ein Gesetz zum Verbot von sogenannten Totschlagfallen verabschiedet.

Bereits in fünf Bundesländern verboten

In fünf weiteren Bundesländern ist die Hobby-Jagd mit den vermeintlich sofort tötenden Schlagfallen bereits verboten (Berlin, Nordrhein-Westfalen, Saarland, mit Ausnahmen in Baden-Württemberg und Sachsen).

In dem gemeinsamen Schreiben weisen der Bund gegen Missbrauch der Tiere, der Deutsche Tierschutzbund, die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht und Wildtierschutz Deutschland darauf hin, dass von diesen Fallen für alle Tierarten eine erhebliche Verletzungsgefahr ausgeht.

Fallenjagd ist nicht zielführend

Die Hobby-Jägerschaft behauptet, die Fallenjagd sei erforderlich, um Fuchs, Waschbär oder Marderhund effektiv zu reduzieren. Wie zahlreiche wissenschaftliche Studien aber belegen, ist die Hobby-Jagd auf die Beutegreifer insgesamt nicht zielführend.

Das Beispiel Luxemburg zeigt, dass es auch anders geht. Obwohl dort die Fuchsjagd seit 2015 verboten ist, hat der Bestand der Rotfüchse bis heute nicht zugenommen. Im gleichen Zeitraum sind im etwa gleichgrossen Saarland über 18’000 Füchse erschossen worden – ohne dass sich dadurch die Situation für die Beutetierarten auch nur um einen Deut verbessert hätte.

Mehrwert: Petition: Füchse – Vögel – Haustiere: Keine Hobby-Jagd ohne vernünftigen Grund!

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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