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Tierrechte

Bundesrat plant Importverbot für Qualpelze

Die Einführung und der Handel mit Pelzen, für die Tiere gequält wurden, sollen in der Schweiz verboten werden. Der Bundesrat will das Tierschutzgesetzt ändern.

Redaktion Wild beim Wild — 29. August 2024

Tierquälerisch erzeugte Pelze sollen in Zukunft nicht mehr in die Schweiz importiert werden dürfen.

Das schlägt der Bundesrat vor. Er will ausserdem den Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten im Inland untersagen.

Die Landesregierung plant, das Tierschutzgesetz in diesem Sinn anzupassen. Ihren Entwurf gab sie in eine Vernehmlassung.

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Keine Luchsabschüsse im Wallis

Der Luchs ist genetisch am Limit, trotzdem soll er als erster Kanton der Schweiz zum Abschuss freigegeben werden.

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Diese dauert bis zum 22. November. Ab Sommer 2025 soll das Parlament entscheiden.

Die Gesetzesänderung will der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag der Pelz-Initiative gegenüberstellen. Die Initiative selbst lehnt er ab. Das hat er schon früher entschieden.

Geschäfte müssen Herkunftsnachweis erbringen

Mit dem Handelsverbot innerhalb der Schweiz gehe der Gegenvorschlag weiter als die Initiative. Diese sehe nur ein Importverbot, schreibt der Bundesrat.

Schweizer Geschäfte und Online-Anbieter sollen beim Einkauf von Pelzprodukten künftig deren Herstellungsmethode abklären. Zudem sollen sie einen Nachweis über eine nicht tierquälerische Gewinnungsart erbringen müssen.

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