Wildunfälle: 50 Millionen Franken Sachschäden
In der Schweiz verursachen Wildunfälle jährlich 50 Millionen Franken Sachschäden. Besonders betroffen sind die Kantone Jura, Graubünden und Freiburg.
In den Kantonen Jura, Graubünden, Freiburg und Thurgau ist die Wahrscheinlichkeit für einen Zusammenstoss mit einem Wildtier besonders hoch, wie Schadenzahlen der AXA zeigen.
Schweizweit beläuft sich die Schadensumme auf schätzungsweise mehr als 50 Millionen Franken. Im Falle eines Zusammenstosses ist umgehend die Polizei zu benachrichtigen – ansonsten riskiert man eine Strafverfolgung wegen Tierquälerei.
Jedes Jahr kommen tausende Wildtiere im Strassenverkehr ums Leben. Allein der AXA, dem grösstem Motorfahrzeugversicherer der Schweiz, werden jedes Jahr mehr als 3’000 Wildunfälle gemeldet. Die Schadensumme beläuft sich auf rund 11 Millionen Franken pro Jahr, gesamtschweizerisch dürften es mehr als 50 Millionen Franken sein.
Erhöhtes Risiko in vier Kantonen
Die Wahrscheinlichkeit, mit einem Tier zusammenzustossen, ist nicht in allen Regionen der Schweiz gleich hoch. Besonders vorsichtig sollten Autofahrerinnen und Autofahrer in den Kantonen Jura, Graubünden, Freiburg und Thurgau sein – dort ist das Risiko bis zu sieben Mal höher als in anderen Kantonen.

Vorsicht im Morgen- und Abendverkehr
Die Gefahr eines Wildunfalls besteht grundsätzlich zu jeder Tages- und Jahreszeit. «Besondere Vorsicht ist jedoch im Oktober, November und Dezember geboten. Denn wenn die Tage kürzer werden, sind Wildtiere häufiger zur gleichen Zeit unterwegs wie Autofahrerinnen und Autofahrer. Zudem ist es im Morgen- und Abendverkehr dunkel, weshalb man Tiere auf der Fahrbahn oft erst spät sieht», sagt Michael Pfäffli, Leiter der AXA Unfallforschung.
Wildunfälle sofort der Polizei melden
Springt ein Wildtier tatsächlich überraschend vor das Auto, ist eine Vollbremsung allfälligen Ausweichmanövern vorzuziehen. Kommt es dennoch zu einem Zusammenstoss, ist von Gesetzes wegen umgehend die Polizei zu benachrichtigen. Die Polizei bietet dann Wildhüter, Hobby-Jägerinnen oder Hobby-Jäger oder andere Fachpersonen auf, die das verletzte Tier suchen und wenn nötig von seinem Leiden erlösen.
«Wer sich erst später oder erst auf Nachfrage der Versicherung bei der Polizei meldet, macht sich strafbar und riskiert eine Strafverfolgung wegen Tierquälerei», so der AXA-ARAG Rechtsexperte Cyril Senn. «Wenn man einen Unfall mit einem Tier nicht umgehend der Polizei meldet, kann es sein, dass ein Tier stundenlang verletzt leiden muss. Das ist ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz und kann somit eine Verurteilung wegen Tierquälerei und einen Eintrag im Strafregister zur Folge haben.»
Hinweis zur Versicherung
Sachschäden am Fahrzeug werden vergütet, wenn eine Teil- oder Vollkaskoversicherung vorhanden und der Unfall von der Polizei protokolliert worden ist.
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