Strafanzeige gegen Nationalratspräsident Aebi
Tierschützer reichen Strafanzeige gegen den Gantrufer einer Viehauktion im Baselbiet ein. Der Nationalratspräsident geriet dabei in die Kritik.
Tierschutzorganisationen reichen Strafanzeige ein gegen den Gantrufer einer Viehauktion im Baselbiet.
Rind am Nasenring durch Arena gezerrt
Der höchste Schweizer, Nationalratspräsident Andreas Aebi (SVP/BE) ist seit über 25 Jahren Viehauktionator, auf Schweizerdeutsch Gantrufer genannt. Auch diesen Sommer war Aebi an einer Auktion in Langenbruck BL. Jetzt wurde gegen den Nationalratspräsidenten eine Strafanzeige wegen Tierquälerei eingereicht.
Olivier Bieli von «Basel Animal Save» schreibt in einer Mitteilung, ein Rindvieh sei an der Auktion gequält worden. Es sei «an einem an der Nasenscheidewand invasiv angebrachten Nasenring und mit schmerzverzerrtem Gesicht quer durch die Arena gezogen» worden. Dies, obwohl eigentlich ihm ein Halfter angebracht worden war, an welchem man das Rind auch schmerzfrei hätte ziehen können.
Verstoss gegen Tierschutzgesetz
Es sei «völlig unverständlich», dass Andreas Aebi nicht eingegriffen habe. Stattdessen habe er die Kundschaft weiter angepeitscht, möglichst hoch zu bieten. Bieli habe sowohl gegen Andreas Aebi als auch gegen den unbekannten Ganthelfer eine Strafanzeige eingereicht. Beide hätten gegen das Tierschutzgesetz verstossen, sagt er.
Nicht im Gesetz, sondern in der Tierschutzverordnung steht detailliert, was verbotene Handlungen bei Tierarten sind. Verboten ist beispielsweise «das Verwenden von Tieren zur Schaustellung, wenn damit für das Tier offensichtlich Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind».
Bei Rindern sind zudem «invasive Eingriffe an der Nasenscheidewand» verboten. Anders verhält es sich bei Stieren: Ab 18 Monaten müssen diese zwingend einen Nasenring tragen. Sie dürfen aber zum Beispiel nicht am Ring angebunden werden.
Gemäss vorliegenden Unterlagen könnte es sich beim fraglichen Rind um einen rund 14 Monate alten Stier handeln. Laut Tierschutzgesetz ist Tierquälerei mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Busse strafbar.
Aebi geniesst als Nationalrat Immunität, eine Strafuntersuchung wäre nur möglich, wenn diese aufgehoben wird.
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