Im Fall rund um den Vergiftungstod der Wölfin F-13 im Kanton Freiburg wird das Verfahren gegen SVP-Grossrat Roger Schuwey definitiv eingestellt. Die Staatsanwaltschaft schliesst das Dossier.
Schuwey erhält als Genugtuung eine Entschädigung von 3000 Franken sowie eine Vergütung der Spesen. Der SVP-Politiker wurde hingegen wegen Verletzung des Waffengesetzes zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Dabei geht es um Mängel bei der Einfuhr einer Waffe. Beide Entscheide der Staatsanwaltschaft können noch angefochten werden.
Im Fall der vergifteten Wölfin hat Schuwey stets seine Unschuld beteuert. Schuwey wohnt in der Nähe des Ortes, an dem 2017 die tote Wölfin F-13 gefunden wurde. In der Nähe fanden sich weitere tote Tiere, darunter sechs Füchse und ein Rotmilan (Wild beim Wild informierte).
Keine Verbindung gefunden
Auch fand die Polizei bei einer Hausdurchsuchung bei Schuwey Gift. Es stellte sich aber heraus, dass dieses keine Verbindung zu den Giftspuren beim toten Tierkadaver aufwies.
Schuwey hatte wegen seinen Jagdpraktiken bereits in der Vergangenheit mit der Freiburger Justiz zu tun. Ein Fall im Jahr 2013 betraf drei Füchse, die er von seinem Hotel aus erlegt hatte. Die Tiere brachte er nicht zur Kadaversammelstelle, sondern steckte sie in einen Kehrrichtsack. Eines der Tiere atmete noch.
Das Greyerzer Polizeigericht sah es in einem zweiten Fall 2015 als erweisen an, dass Schuwey vor rund einem Jahr bei der Jagd eine Gämse zu lange leiden liess.
Der Angeklagte hatte das Tier mit zwei Schüssen verletzt, ein dritter Schuss verfehlte das Ziel. Der Hobby-Jäger wartete vierzig Minuten, bevor er ein viertes Mal auf das Tier schoss.
Doch auch der vierte Schuss war nicht erfolgreich. Der Jäger verfolgte das Tier schliesslich zu Fuss, packte es bei den Hörnern und erlegte es mit einer Handfeuerwaffe.
Ein Wildhüter hat das alles aus rund 400 Metern Distanz beobachtet – und einige Szenen mit seiner Handykamera gefilmt.