Die Schweiz ist ein attraktives Land für den skrupellosen Welpenhandel.
Mehr als die Hälfte der jährlich etwa 50’000 neu registrierten Hunde kommt aus dem Ausland. Viele werden unter schlimmsten Bedingungen gezüchtet und gehalten. Diese Tiere werden oft viel zu früh von der Mutter und den Geschwistern getrennt, sind daher schlecht sozialisiert, krank und geschwächt. Die Muttertiere vegetieren unter erbärmlichen Umständen vor sich hin.
Die ausländischen Hundehändler profitieren auch von einer hiesigen Gesetzeslücke. Heute dürfen Welpen im Alter von nur acht Wochen in die Schweiz importiert werden. Ganz anders in den Nachbarländern. In der EU gilt ein Mindestalter von 15 Wochen. Das ist noch aus einem anderen Grund entscheidend: Die wichtige Tollwut-Impfung darf bei Welpen erst im Alter von 12 Wochen gemacht werden.
Eine im Oktober 2021 auf SRF publizierte Recherche zeigte, dass die Schweizer Kantonstierärzte seit Jahren eine solche skrupellose Hundehandelsfirma mit Firmensitz in der Slowakei auf dem Radar haben, welche im grossem Stil meist kranke Welpen in die Schweiz verkauft: Zwischen Juni 2019 und Februar 2021 haben die Kantonstierärzte bei 500 erfassten Datensätzen dieser Firma in 70 % der Fälle (=350 Fälle) Unregelmässigkeiten gefunden.
Daraufhin wurde vom BLV bei der St. Galler Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Widerhandlung gegen das Tierseuchen- und das Tierschutzgesetz sowie Urkundenfälschung eingereicht. Allerdings nützt eine Strafuntersuchung in der Schweiz allein relativ wenig, vielmehr müssten die slowakischen Behörden informiert werden und direkt am Firmensitz intervenieren. Aufgrund der Datenschutz-Rechtslage in der Schweiz wird eine Übermittlung der Informationen zum Hundehandel an die Slowakei aber verunmöglicht; der Datenschutz steht über dem Tierschutz, was in Anbetracht des Tierleids nicht nachvollziehbar ist.
Die Übermittlung der Daten ist gegenwärtig nur mit einem Amtshilfegesuch (des Landes wo sich der Geschäftssitz der betreffenden Firma befindet) an die Schweiz möglich, was umständlich und viel zu langwierig ist, um rasch gegen fehlbare Hundehändler aktiv zu werden. Diese unnötige Bürokratie verhindert, dass mutmasslich kriminellen Hundehändlern im Ausland das Handwerk gelegt wird, obwohl deutliche Tierschutzverstösse bekannt sind. Darum ist eine rasche und unbürokratische internationale Zusammenarbeit der Behörden in Zucht-, Herkunfts-, Transit-, und Verkaufsländern nötig.
Gemäss der Hundedatenbank AMICUS waren im 2020 insgesamt 44 % der importierten Hunde (insgesamt 13’217 Hunde) bei der Einfuhr unter 15 Wochen alt und hatten keinen vollständigen Tollwutimpfschutz. Aufgrund des Schlupflochs für den Import von Welpen unter 15 Wochen ist die Schweiz das attraktivste Abnehmerland für den skrupellosen Welpenhandel und wird immer wichtiger, weil praktisch alle EU-Staaten die 15-Wochen-Regel eingeführt haben.
Wann führt auch die Schweiz die Regel ein?
Im Rahmen der im laufenden Jahr aufgenommenen Anpassungen der massgeblichen Verordnungen im Veterinärbereich ist unter anderem vorgesehen, eine entsprechende Regelung für die gewerbliche Einfuhr von Hunden aufzunehmen, so der Bundesrat. Sie sollen künftig erst nach vollständig erfolgter Tollwutimpfung und Wartefrist eingeführt werden dürfen. Eine Vernehmlassung dazu wird im Jahr 2023 durchgeführt.
Nun möchte also die Politik dem lukrativen Geschäft einen Riegel schieben. Der Nationalrat hat am 17.6.2022 eine Motion von Martina Munz (SP/SH) stillschweigend angenommen. Auch der Bundesrat sieht Handlungsbedarf. Nun muss der Ständerat zustimmen.
Nationalrat Andreas Glarner (SVP) bekämpfte die Motion.