Jagd in Winterthur endet mit Strafen für zwei Hobby-Jäger
In der Schweiz (und auch in den meisten europäischen Ländern) gilt: Wer auf Wildtiere schiesst, muss sich vergewissern, ob das Tier getroffen wurde.
In der Halloween-Nacht 2024 kam es in Stadel, einem Ortsteil von Oberwinterthur, zu einer missglückten Wildschweinjagd.
Zwei Hobby-Jäger – einer Mitte 40, der andere Ende 20 – entdeckten eine Rotte Wildschweine, schlichen sich an und gaben gleichzeitig Schüsse auf zwei der Wildtiere ab. Keiner der Schüsse war tödlich, doch mindestens ein Wildschwein wurde verletzt und blutete. Der Jüngere war beim älteren während dieser Zeit in der Jagdausbildung. Zudem stammte die Idee zur Wildschweinjagd vom Älteren. Entsprechend gab ihm die Staatsanwaltschaft die Hauptverantwortung.
Anstatt wie gesetzlich vorgeschrieben mit einem Schweisshund nach dem Tier zu suchen, brachen die Männer die Jagd ab. Laut Staatsanwaltschaft hätte die Nachsuche das Leiden des verletzten Tieres deutlich verkürzen können.
Der jüngere Hobby-Jäger fiel zudem durch weitere Verstösse auf: Zwischen Frühling und Herbst 2024 erlegte er im Zürcher Weinland 21 Tiere – darunter Rehe, Dachse, Füchse und ein weiteres Wildschwein – ohne gültigen Jagdpass, schreibt der Tagesanzeiger.
Die Strafen im Detail:
- Jüngerer Hobby-Jäger: Geldstrafe von 900 Franken (auf Bewährung), dazu 800 Franken Busse und 1’200 Franken Verfahrenskosten.
- Älterer Hobby-Jäger: Als Ausbilder und Initiator der Wildschweinjagd erhielt er eine Geldstrafe von 1’500 Franken (auf Bewährung), 900 Franken Busse sowie 1’200 Franken Verfahrenskosten.
Und da gibt es tatsächlich immer noch Menschen, die glauben, Hobby-Jäger absolvieren eine gute Ausbildung. Es ist eine militante Sekte, nicht mehr oder weniger. Anders als bei Polizisten oder bewaffneten Sicherheitskräften sind psychologische Eignungstests bei Hobby-Jägern nicht verpflichtend. Verstösse werden oft nur geahndet, wenn jemand Anzeige erstattet oder jemand zufällig erwischt wird. Innerhalb der Jägerschaft werden Regelbrüche stillschweigend toleriert, wenn sie «unter sich» passieren. Gesetze werden eher als Richtlinie denn als Pflicht gesehen. Die IG Wild beim Wild fordert strengere Sanktionen bei Verstössen, inkl. lebenslangem Jagdentzug bei schweren Fällen.
Die meisten Verstösse werden nur entdeckt, wenn Zeugen oder Zufall im Spiel sind. Sanktionen sind oft mild und zeitlich begrenzt. Es gibt keine verpflichtende, kontinuierliche Eignungskontrolle – einmal bestanden, jahrelang kaum überprüft. Danach gibt es kaum Pflicht-Weiterbildung oder Nachprüfungen. Und die grossen kantonalen Unterschiede machen das System löchrig.
Die Staatsanwaltschaft zog die beiden Hobby-Jäger deshalb wegen fahrlässigen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz und fahrlässiger Übertretung des kantonalen Jagdgesetzes zur Verantwortung.
Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur-Unterland ist rechtskräftig.
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