Kriminalität

Hobby-Jägerei: Fass ohne Boden an krimineller Energie

Über das Printmedium und Publikumsorgan vom Verband Jagd Schweiz “Schweizer Jäger” wird in bedrückender Regelmässigkeit die Darstellung in Bild und Text einer Gewaltverherrlichung oder Gewaltverharmlosung ausgedrückt und das Grausame sowie Unmenschliche eines Vorgangs in verletzender Weise dargestellt. Auch quält und erschiesst man Tiere nicht zum Spass oder bietet sie dafür an laut ethischen Grundwerten in unserer Gesellschaft.

Die IG Wild beim Wild verfasst im Klartext einen kurzen Abriss über das Jagdunwesen der vergangenen Wochen in der Deutschschweiz.

Im Februar 2015 hat der Grosse Rat in Graubünden die Sonderjagdinitiative für ungültig erklärt. Bei der Diskussion im Parlament waren diesem allerdings wichtige Informationen vorenthalten worden. Regierungsrat Mario Cavigelli (CVP)  hatte nämlich nicht publik gemacht, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in Bern befand, die Initiative verstosse NICHT gegen übergeordnetes Recht. Dies war kürzlich publik geworden. 

Die Sonderjagd ist ein Problem für die Bevölkerung in Graubünden, weil sie zu unsäglicher Barbarei und Tierquälerei führt. Diesbezüglich ist sogar noch eine zweite rechtschaffenere Volksinitiative von Tierschützern unterwegs. Auch diese wird jedoch von den gleichen Kreisen auf unsägliche Art und Weise sabotiert, damit es nicht zu einer Volksabstimmung kommt.

Regierungsrat Mario Cavigelli wusste seit 5. Januar 2015, aus einem Schreiben des BAFU, also vor der Behandlung der Initiative im Grossen Rat in der Februar-Session 2015, dass die Initiative nicht bundesrechtswidrig ist. Er hat die 120 Grossräte und die ganze Bündner Bevölkerung absichtlich in die Irre geführt, schreibt das Initiativekomitee.

Und, in einem E-Mail von Mario Cavigelli an das BAFU vom 19. Dezember 2014 steht: „Ich gehe davon aus, dass sich das BAFU nach sorgfältiger Prüfung der regierungsrätlichen Botschaft und der beiden entsprechenden Gutachten dem Standpunkt der Regierung anschliessen kann. Andernfalls muss vor der Beratung der Sonderjagdinitiative in der Februar-Session 2015 des kantonalen Parlaments ein Meinungsaustausch zwischen dem BAFU und dem Kanton Graubünden stattfinden. Zu verhindern ist insbesondere, dass BAFU und Kanton unterschiedliche Auffassungen über die Gültigkeit der Sonderjagdinitiative kommunizieren.“

Ich hätte das Schreiben der Kommission des Grossen Rates vorlegen sollen„, entschuldigt sich Cavigelli nun unter Druck in der Fragestunde des Parlamentes in der Dezembersession 2017 auf einen Vorstoss von SVP-Grossrat Jan Koch hin. Mario Cavigelli drohte eine peinliche Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK).

Hätte das BAFU im Sinne von Cavigelli und seines Amtsvorsteher entschieden, wäre dieser Bericht des BAFU bestimmt umgehend in allen Medien gestreut worden und nicht in seiner Schublade verschwunden.

Das BAFU hält auch fest: dass die natürliche Verjüngung der Wälder grundsätzlich nie alleine nur durch eine „hinreichende Bejagung“ erreicht werden könne.

Das Bundesgericht hat Anfang Monat zudem 5 : 0 entschieden, dass die erste Sonderjagdinitiative der Hobby-Jäger gültig ist und somit vors Volk kommen muss. Dagegen wehrte sich Cavigelli in gewohnt arroganter „Säuhäfeli-Säudeckeli-Hobby-Jäger-Mentalität“ auch erfolglos. Er betitelte die Bundesrichter in Lausanne anschliessend in einem Fernsehinterview praktisch als unqualifizierte Beamtenstubenrichter.

Ausserdem haben zwei Rechtsgutachten bereits darauf hingewiesen, dass die Sonderjagdinitiative nicht „offensichtlich“ zum Bundesrecht im Widerspruch steht.

Die IG Wild beim Wild hat eine Strafanzeige eingereicht, um die Mauscheleien juristisch aufzuarbeiten.

Derweilen im Wallis

Im März 2016 lag am Rhone-Ufer auf dem Gebiet der Gemeinde Raron ein stark verwester Tierkadaver. Es handelte sich um einen Wolf (Wild beim Wild informierte).

Wie spätere Untersuchungen zeigten, wurde das Wildtier erschossen.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hatte in der Folge ein Untersuchungsverfahren eröffnet, welches inzwischen abgeschlossen ist.

Hans Schliecker

Sie hat nun gestützt darauf beim Bezirksgericht Brig Anklage gegen eine in der Region wohnhafte Person erhoben, wie sie am 7.12.2017 bekannt gab. Es handelt sich dabei um H. S. (68) aus Ried-Brig VS.

Erstmals muss sich nun ein mutmasslicher Wolfswilderer in der Schweiz vor Gericht verantworten.

Die Polizei kam ihm durch einen anonymen telefonischen Hinweis auf die Spur. Bei der anschliessenden Hausdurchsuchung stiessen die Ermittler auf die Beweise, die nun zur Anklage führten.

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Oberwallis handelt es sich beim Angeklagten um einen “äusserst leidenschaftlichen und sehr erfahrenen Hobby-Jäger”, der im Wallis insgesamt 32 Mal das Jagdpatent gelöst hat. Neben einem Luderplatz und einer Jagdhütte verfügte der Mann über eine weit überdurchschnittlich umfangreiche und sehr gut ausgestattete Jagdausrüstung.

Neben diversen Jagdwaffen und Waffenzubehör setzte er auch Hilfsmittel für die Nachtjagd, zum Beispiel Nachtsichtgeräte, ein Laserzielgerät, automatische Bewegungsmelder sowie mehrere Infrarotkameras mit integrierter SIM-Karte ein. Er soll die Jagd mit einer derart grossen Leidenschaft betrieben haben, “dass er während der Walliser Jagdsaison während der Nacht kaum mehr schlief”.

Das führte dazu, dass der Mann in den vergangenen Jahren mehrfach auch in der Nacht verbotenerweise Tiere erlegt hat. Dabei setzte er auch sogenannte “Frevlerwaffen” ein, die zerlegt und einfach im Rucksack oder im Mantel versteckt werden konnten. Entsprechend gross ist die Liste der Widerhandlungen gegen das Jagd-, das Tierschutz- und das Waffengesetz, die dem Mann zur Last gelegt werden.

Während der 14-tägigen Untersuchungshaft im Herbst 2016 konnten dem Mann neben dem Wolfsabschuss zahlreiche weiter Vergehen gegen das Jagd-, Tierschutz- und Waffengesetz nachgewiesen werden. So erlegte er in Termen im Oktober 2015 während der Niederjagd ein Wildschwein, indem er es verbotenerweise mit Futter anlockte. Während der Nacht erlegte er dieses mit einer illegal zu einer Pistole mit Schalldämpfer abgeänderten Waffe. Die verwendete Munition ist während der Niederjagd verboten. Um den Nachtabschuss zu vertuschen, beschoss er den Kadaver später mit einer erlaubten Flinte erneut und zeigte das Tier ordnungsgemäss dem Wildhüter. Weiter konnte dem Mann ein illegaler Abschuss eines Hirsches nachgewiesen werden.

Die Anklageschrift beschuldigt den Mann im Weiteren des Einsatzes verbotener Hilfsmittel während der Jagd, vorab in der Nacht. So setzte der Jäger etwa Wildtierkameras während der Hochjagd, Bewegungsmelder, Nachtsichtgeräte, Infrarotbeobachtungskameras und Laserzielgeräte ein, um illegalerweise zu Nachtabschüssen von Wildtieren zu kommen. Überdies lockte er Schalenwild mit Lecksteinen an. Der Einsatz von Lockstellen ist abgesehen von der Fuchspassjagd während der Jagd verboten.

Letztlich konnte dem Mann nachgewiesen werden, dass er während vielen Jahren zahlreiche Waffen, Waffenbestandteile und Waffenzubehör von Deutschland in die Schweiz ein- beziehungsweise von der Schweiz nach Deutschland ausführte. Bei sämtlichen Ein- und Ausfuhren verfügte der Angeklagte nicht über die erforderlichen Bewilligungen. Allerdings sind diese Straftaten verjährt und bilden nicht Gegenstand der Anklage.

Der Fall wird im kommenden Frühjahr vor dem Bezirksgericht Brig verhandelt. Allein für die Verurteilung wegen Wolfswilderei droht dem vorbestraften Angeklagten eine Geldstrafe bis zu 20’000 Franken oder eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr.

Es handelt sich nicht um den ersten derartigen Fall im Wallis. Im vergangenen Februar war im Val d’Anniviers eine Wölfin gewildert worden. Auch in diesem Fall hatte die Walliser Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eröffnet. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt einen 73-jährigen Ex-Beamten aus Vissoie.

Kanton Zürich

Der Zürcher Baudirektor und Amateur-Jäger Markus Kägi (SVP) verfasst in seinem Departement im November einen abenteuerlichen und unwissenschaftlichen Bericht hinsichtlich der Volksinitiative “Wildhüter statt Jäger”.

Markus Kägi ist diesbezüglich in höchstem Masse befangen. Einer fortschrittlichen Demokratie ist solche Parteilichkeit absolut nicht würdig. Es ist völlig unverständlich, weshalb der Gesamtregierungsrat den Baudirektor dermassen wursteln lässt und ihm dieses Dossier nicht entzieht.

Kanton Aargau

Herr Jacomella Sergio gehört zu den Rädelsführer, zusammen mit den Lügenbaronen vom Verband Jagd Schweiz, die versuchen die IG Wild beim Wild mit willkürlich widersprüchlichen Anzeigen von der Bildfläche verschwinden zu lassen bzw. mundtot zu machen. Dies wird in einem Email an die Mitglieder des Vorstandes deutlich genug kommuniziert. Auch der militante Verein Jagd Zürich kuschelt jetzt im Lotterbett dieser unheiligen Allianz.

Anstatt professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, projiezieren Hobby-Jäger ihre psychopathischen Störungen lieber auf Dritte. Dies hat dem Hobby-Jäger Jacomella Sergio jetzt unter anderem einen Eintrag ins Strafregister gebracht.

Jacomella Sergio

Offenbar sind diese Hobby-Jäger weder gut ausgebildet, noch haben sie eine gesunde moralische Hygiene.

Das Gewaltmonopol gehört mit professionellen Wildhütern in die Hände des Staates und nicht an Jägerbanden delegiert.

Hobby-Jäger sind der übertragenen Verantwortung längst nicht mehr gewachsen und verunreinigen die Staatskasse mit Blutgeld aus ihren schäbigen Hobbys.

Es gibt keine Verbände mit Rechtsstatus in der Schweiz, deren Mitglieder dermassen in der Kriminalität verwurzelt sind, wie beim Verband Jagd Schweiz.

Insbesondere bei der Jagd und den Hobby-Jägerinnen und Jägern ist es elementar, dass die Bevölkerung ganz genau hinschaut. Nirgendwo wird so viel mit Unwahrheiten und Fake-News manipuliert. Gewalt und Lügen gehören zur gleichen Münze. Die Hobby-Jagd ist seit Jahrzehnten nichts anderes als eine permanent kostenintensive Baustelle, Flickenteppich und Streitpunkt für Politik, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltungen, Justiz, Krankenkassen, Versicherungen, Tierschutz-, Umwelt- und Naturschutzorganisationen, Polizei, Bund, Medien, usw.

Jeder andere Verein mit so viel krimineller Energie wäre von der Bundesanwaltschaft längst ins Visier genommen worden!

Dies alles vor dem Hintergrund dass:

“Jagd Schweiz weiss, dass sich Wildtierbestände grundsätzlich – auch in unserer Kulturlandschaft – von selber regulieren würden” schrieb der Dachverband der Schweizer Jäger am 29.8.2011.

oder

“Nötig sei die Niederjagd nicht, aber berechtigt. So könne man sich auch fragen, ob es sinnvoll sei, Beeren und Pilze im Wald zu sammeln!” sinnierte Robert Brunold, Präsident des kantonalen Patentjäger-Verbandes in Graubünden am 6.10.2015.

Jägerparolen sind reine Augenwischerei. Analysiert man zum Beispiel in der Schweizer Politik die Jägerfraktion, erkennt man schnell, dass sie sich selten bis gar nie für die Natur engagieren. Klar wird hingegen, dass Ausbeutung und Eigennutz deren wahre Interessen sind. Die Experten der Hobby-Jäger sind meistens nur Interessenvertreter einer egoistischen Lobby, um eine Unkultur zu erhalten und schön zu reden. Im Umweltranking belegen Jäger sogar den letzten Platz.

Wildtiere sind, wie wir Menschen, Lebewesen und keine Ressourcen für jägerisches Steinzeit-Gebaren. Wildtiere haben einen wissenschaftlichen Umgang verdient und nicht die sektiererische Jagd. Heute ist die Jagd mehrheitlich ein Volksfest, wo Geschäftsleute und Tierquäler Partner einladen – um Tiere zu massakrieren.

Vom Bundesrecht her muss kein Kanton in der Schweiz die Jagd vorsehen. Es ist das Recht der Kantone, zu entscheiden, ob die Jagd zugelassen wird oder nicht. Entscheidet sich ein Kanton gegen oder auch nur teilweise gegen die Jagd, kann er dies laut Bundesverfassung frei tun. Der Kanton Genf hat sich längst für diesen vorbildlichen Weg entschieden.

Die IG Wild beim Wild hat nun im Dezember 2017, wegen des Verdacht vieler Straftatbestände, eine Strafanzeige gegen den militanten Verein Jagd Schweiz bei der Staatsanwaltschaft in Gossau eingereicht.

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