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Jagd

Hobby-Jäger erschiesst Schlittenhund Mara

Immer wieder gab es Beschwerden über ihn: Er soll mit dem Auto Reiterinnen in den Strassengraben gedrängt, einen Polizisten mit der Waffe bedroht oder Enten über den Köpfen von Spaziergängern geschossen haben.

Redaktion Wild beim Wild — 8. November 2023

77-Jähriger steht in Hassfurt vor Anklage

Der Hobby-Jäger im Endstadium namens Hermann D., 77 Jahre alt, steht in Hassfurt, Bayern, vor Anklage, weil er angeblich einen Schlittenhund namens Mara erschossen hat.

Der Vorfall ereignete sich, während Maras Besitzerin, Birgit Brunner, eine Touristin aus Österreich, am 18. Juni 2022 auf einem Fluss paddelte. Sie hörte einen Schuss und fand Mara in qualvollen Schmerzen. Ein Geschoss vom Kaliber .22 hatte Leber, Milz und Lunge zerfetzt.

Der Hobby-Jäger flüchtete vom Tatort, und Mara starb kurz darauf. Hermann D. behauptet, er habe den Hund erschossen, weil er einem Hasen nachjagte, aber Zeuginnen und Zeugen widersprechen dem und weisen darauf hin, dass Mara eine Hüftverletzung hatte und nicht weit laufen konnte, schreibt bild.de.

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Grundsatzfragen zu klären

Doch nicht nur der Tod der Hündin Mara ist vor Gericht von Interesse. Bei dem Prozess geht es auch grundsätzlich um die Frage: Was darf ein Hobby-Jäger bzw. was darf er nicht? Das Tierschutzgesetz sieht für das «Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund» (§ 17 TierSchG) eine Geldstrafe von 5 bis zu 360 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von 1 Monat bis zu 3 Jahren vor.

Hobby-Jagd und Kriminalität gegen Tiere

Der Fall Mara ist kein Einzelfall. Immer wieder werden Haustiere durch die Hobby-Jägerschaft getötet. Der senile Hobby-Jäger ist wegen eines Verstosses gegen das Tierschutzgesetz angeklagt und könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bekommen. Der Prozess ist noch im Gange, das Urteil wird am 20. November erwartet.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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