Jagd

Hobby-Jäger vor Gefängnisstrafe: Der schockierende Fall von Mara, dem Schlittenhund

Immer wieder gab es Beschwerden über ihn: Er soll mit dem Auto Reiterinnen in den Strassengraben gedrängt, einen Polizisten mit der Waffe bedroht oder Enten über den Köpfen von Spaziergängern geschossen haben.

Der Hobby-Jäger im Endstadium namens Hermann D., 77 Jahre alt, steht in Hassfurt, Bayern, vor Anklage, weil er angeblich einen Schlittenhund namens Mara erschossen hat.

Der Vorfall ereignete sich, während Mara’s Besitzerin, Birgit Brunner, eine Touristin aus Österreich, am 18. Juni 2022 auf einem Fluss paddelte. Sie hörte einen Schuss und fand Mara in qualvollen Schmerzen. Ein Geschoss vom Kaliber .22 hatte Leber, Milz und Lunge zerfetzt.

Der Hobby-Jäger flüchtete vom Tatort, und Mara starb kurz darauf. Hobby-Jäger Hermann behauptet, er habe den Hund erschossen, weil er einem Hasen nachjagte, aber Zeugen widersprechen dem und weisen darauf hin, dass Mara eine Hüftverletzung hatte und nicht weit laufen konnte, schreibt bild.de.

Als Richter Patrick Keller ihm das Wort erteilt, bleibt der Hobby-Jäger uneinsichtig. Seine Version: „Ich schie­sse normal nicht auf einen Hund. Aber der hat einen Ha­sen gejagt, hatte ihn schon mehrfach gepackt. Ich rief, sah aber keine Besitzer des Tieres. Mein Gewehr lag auf dem Rücksitz. Dann habe ich geschossen. Es war für mich die letzte Möglichkeit, den Hasen zu retten.“

Im Prozess soll auch die Frage geklärt werden, ob Hunde der Rasse „Alaskan Malamute“ überhaupt so schnell rennen können wie Hasen. Laut dem Vorsitzenden Richter können die Schlittenhunde auf maximal 50 km/h beschleunigen, ein Hase aber auf 80 km/h. Der angeklagte Hobby-Jäger vermutet, dass der Hase aber aufgrund seines Nachwuchses gar nicht weit fliehen wollte.

Grosses Interesse bei Jägern: Grundsatzfragen zu klären

Doch nicht nur der Tod der Hündin Mara ist vor Gericht von Interesse. Bei dem Prozess geht es auch grundsätzlich um die Frage: Was darf ein Hobby-Jäger bzw. was darf er nicht? Das dürfte auch der Grund dafür sein, dass viele Hobby-Jäger den Prozess im Gerichtssaal mitverfolgen. Denn: Das Urteil des Gerichts könnte auch Auswirkungen auf die Ausübung des Berufs in ganz Bayern haben. Das Gesetz sieht für das „Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund“ (§ 17 TierSchG) eine Geldstrafe von 5 bis zu 360 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von 1 Monat bis zu 3 Jahren vor. Die Tagessatzhöhe richtet sich dabei nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten.

Auf Antrag des Rechtsanwalts des angeklagten Hobby-Jägers soll etwa auch geklärt werden, ob ein Kleinkalibergewehr überhaupt geeignet ist, einen wildernden Hund weidgerecht zu töten. 

Der senile Hobby-Mörder ist nun wegen eines Verstosses gegen das Tierschutzgesetz angeklagt und könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bekommen. Der Prozess ist noch im Gange, das Urteil wird am 20. November erwartet.

3 Kommentare

  1. Was für e8ne schreckliche Geschichte … dieser Mann muss bestraft werden … diesen wunderschönen Hund zu töten muss bestraft werden … der Hund hatte eine Verletzung und konnte garnicht den Hasen verfolgen … alles gelogen und eine Ausrede … wie Menschen mit Tieren umgehen bricht mir das Herz … dieser Mann ist nicht tierlieb und man muss ihm die waffen wegnehmen … die arme Hundebesitzerin … was muss der Hund für Qualen erlitten haben … dieser tierquäler muss bestraft werden …

  2. Dieser Spinner gehört so rasch als möglich sanktioniert mit einem lebenslangen Waffentrageverbot beglückt und in die Irrenanstalt.

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