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Jagd

Hobby-Jäger hortete tausende tiefgefrorene Vögel

Ein Hobby-Jäger und Tierpräparator aus Bayern wurde wegen illegalem Handel mit geschützten Vögeln zu 14 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Redaktion Wild beim Wild — 14. Oktober 2023

14 Monate Haft auf Bewährung

Ein Hobby-Jäger und Tierpräparator aus dem bayerischen Landkreis Rottal-Inn wurde am 10.10.2023 vom Schöffengericht Eggenfelden wegen Verstössen gegen das Bundesnaturschutzgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt.

Das Verfahren ins Rollen gebracht hatte der Verein «Komitee gegen den Vogelmord», dessen Experten der Staatsanwaltschaft Beweise für einen umfangreichen illegalen Handel mit geschützten Vogelarten vorgelegt und Strafanzeige gegen den Angeklagten erstattet hatte.

4’000 gefrorene Wildtiere in Kühlräumen

Bei einer Durchsuchung des Grundstücks und der Wohnräume des 64-jährigen Hobby-Jägers stiess die Polizei auf insgesamt vier Kühlräume, in denen mehr als 4’000 gefrorene oder ausgestopfte Wildtiere lagerten. Darunter auch zahlreiche geschützte Arten wie Mäusebussarde, Habichte, Waldohreulen, Uhus, Waldkäuze, Schwarzspechte, Buntspechte, Kernbeisser, Buchfinken, Singdrosseln, Silberreiher, Gänsesäger, Dohlen, Biber, Eichhörnchen sowie mehr als 700 Eichelhäher und andere Rabenvögel.

Bei der Kontrolle entdeckte die Polizei neben zahlreichen Jagdgewehren auch mehrere tausend Projektile verschiedenster Kaliber, darunter Hartkern- und Leuchtspurmunition sowie eine grössere Menge Schwarzpulver.

Signal gegen Artenschutzkriminalität

In der über vierstündigen Gerichtsverhandlung sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann in mehr als 89 Fällen gegen das Bundesnaturschutzgesetz sowie zusätzlich gegen das Sprengstoffgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz verstossen hatte. Der Angeklagte wurde zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und verliert mit sofortiger Wirkung seinen Jagd- und Waffenschein.

Das Komitee gegen den Vogelmord begrüsst das Urteil als ein wichtiges Signal gegen die Artenschutzkriminalität in Bayern. «Der illegale Handel mit Wildtieren ist ein Riesengeschäft, mit dem jedes Jahr Millionen von Euro umgesetzt werden», so der Vorsitzende Karl-Heinz Kreutzer aus Augsburg.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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