09.10.2026, 19:02

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Mustertext: Keine Abschussprämien für Wildtiere

Der Kanton (………) soll für den Abschuss von Wildtieren keine Prämien, Pauschalen oder Naturalleistungen ausrichten. Wo ein Eingriff in einen Wildtierbestand rechtlich zulässig ist, führt ihn die kantonale Wildhut im Rahmen ihres ordentlichen Auftrags aus. Eine Bezahlung, die an den Tod des Tieres gekoppelt ist, schafft einen falschen Anreiz und gehört nicht in eine moderne Wildtierpolitik.

1. Motion

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (………) zu unterbreiten, die sicherstellt, dass:

  • der Kanton für den Abschuss von Wildtieren keine Prämien, Abschusspauschalen, Erfolgsboni oder Naturalleistungen ausrichtet, weder an Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger noch an Dritte;
  • Entschädigungen für Personen, die im Auftrag des Kantons bei Regulierungsmassnahmen mitwirken, ausschliesslich nach Aufwand und unabhängig vom Ergebnis eines Abschusses bemessen werden;
  • bewilligte Eingriffe in Bestände geschützter Arten wie Wolf, Luchs, Biber oder Gänsesäger ausschliesslich durch die kantonale Wildhut erfolgen;
  • der Kanton jährlich offenlegt, welche Entschädigungen im Zusammenhang mit Regulierungsmassnahmen ausgerichtet wurden, an wen, in welcher Höhe und für welche Leistung.

2. Kurze Begründung

Der Kanton Tessin hat mit dem «Gruppo Controllo Lupi» ein Pilotprojekt geschaffen, bei dem ausgewählte Hobby-Jäger die Wildhut bei Wolfsabschüssen unterstützen. Laut Tessiner Medien erhalten sie neben einer Stundenentschädigung 500 Franken für jeden getöteten Wolf (500 Franken pro Wolf: Tessin zahlt Hobby-Jägern Prämie). Damit wird eine Bezahlung an den Tod eines geschützten Tieres geknüpft.

Abschussprämien haben in der Schweiz eine lange und unrühmliche Geschichte. Sie haben im 19. und frühen 20. Jahrhundert dazu beigetragen, dass Bär, Wolf, Luchs, Bartgeier und Fischotter ausgerottet wurden. Eine Prämie belohnt nicht die fachgerechte, verhältnismässige Massnahme, sondern den Tod des Tieres. Sie verschiebt den Fokus von der Frage, ob ein Eingriff nötig ist, zur Frage, wie viele Tiere getötet werden.

Die kantonale Wildhut wird für ihre Arbeit entlöhnt, unabhängig davon, ob ein Abschuss erfolgt. Das ist richtig so, denn ihr Auftrag umfasst Monitoring, Prävention, Beratung und nur als letztes Mittel den Eingriff. Wer Dritte nach Abschusserfolg bezahlt, untergräbt diese Logik und erschwert die Kontrolle, gerade bei nächtlichen Einsätzen mit Wärmebildtechnik.

Die Motion verbietet keine bundesrechtlich zulässigen Eingriffe. Sie stellt nur sicher, dass der Kanton dabei keine finanziellen Anreize zum Töten setzt und dass alle Zahlungen transparent sind.

Ein Kopfgeld für geschützte Tiere ist ein Rückfall ins 19. Jahrhundert. Wildtiermanagement braucht Fachwissen und Kontrolle, keine Belohnung für jeden Schuss.

Weitere Hintergründe: Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd und Wolfsabschüsse Schweiz: Zähler nach Kantonen.