Am Morgen des 24. April ist der Hobbyfotograf Martin F. schon früh
mit seiner Kamera in der reich strukturierten hessischen Landschaft bei Twistetal unterwegs. Ihm gelingen schöne Aufnahmen eines prächtigen Fuchsrüden im hohen Gras – bis um 9 Uhr 30 ein Schuss die morgendliche Stille durchbricht. Just in diesem Moment gelingt dem Tierfotografen die sensationelle und zugleich traurige Aufnahme des Fuchses, der von einem grosskalibrigen Geschoss durchdrungen wird.
Hobby-Jäger sind eine Gefahr für die Allgemeinheit
Hobby-Jäger sind eine Gefahr für die Allgemeinheit
Martin F. ist geschockt. Er befindet sich mit der Kamera in den Händen nur wenige Schritte vom toten Fuchs entfernt. Auch er hätte Opfer des Schusses oder eines Querschlägers sein können. Er weiss auch, dass die meisten Wildtiere jetzt ihre Jungen versorgen. Dabei spielt der Fuchsrüde eine wichtige Rolle, er ist der Hauptversorger der jungen Fuchsfamilie. Fuchswelpen, die ohne den Fuchsrüden aufwachsen, haben nur geringe Überlebenschancen. Desweiteren hat der Hobby-Jäger den Fuchs in der Schonzeit geschossen.
Durch sein fahrlässiges, kriminelles Verhalten hat der Hobby-Jäger auch die Gesundheit des Fotografen gefährdet. Jedes Jahr werden in Deutschland Dutzende Menschen von Hobby-Jäger erschossen.
Der Fuchs wurde wie ein Stück Müll von dem Hobby-Jäger in den Fuchsbau geworfen. In diesem befand sich im übrigen noch ein toter Waschbär, der momentan ebenfalls Nachwuchs hat.
Etwa eine viertel Stunde später – auf dem Rückweg zu seinem Auto – beobachtet der Fotograf, wie der ihm bekannte Hobby-Jäger einen Waschbären in einer ausgehöhlten Baumwurzel entdeckt und mit drei Schüssen aus einer Kurzwaffe streckt. Ein weiteres Jagdvergehen während der Aufzuchtzeit von Jungtieren, das Konsequenzen für den Jäger haben wird.
Wildtierschutz Deutschland, PETA usw. haben Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Marburg erstattet.
„Die allerwenigsten durch Jäger begangenen Straftaten werden zur Anzeige gebracht. Die entsprechenden Gesetze sind recht lasch, Aussenstehende haben kaum die Möglichkeit gerichtsfeste Beweise
gegen Jäger vorzubringen, Gleichgesinnte drücken häufig beide Augen zu und Staatsanwälte und Richter, wenn sie nicht selbst Jäger sind, haben selten tiefergehende Kenntnisse dieses Metiers. So kommt es kaum zu rechtskräftigen Verurteilungen von Jagdvergehen. In diesem Fall haben wir durch Zufall einen verlässlichen Zeugen, der sogar eine Foto-Dokumentation vorweisen kann.
Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland.