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FAQ

Sonderjagd Schweiz: Zweck, Kritik und kantonale Praxis

Zusätzliche Jagdzeit: Die Sonderjagd als Lobby-Erfolg.

Redaktion Wild beim Wild — 3. April 2026

Die Sonderjagd ist eine ergänzende Jagdperiode, die nach der regulären Jagdsaison stattfindet.

Offiziell wird sie als Instrument zur Wildbestandsregulierung begründet. In der Praxis verlängert sie die Jagdzeit in Kantonen wie Graubünden erheblich und entspricht primär den Interessen der Hobby-Jägerschaft, auf Kosten der Wildtiere, die in dieser Periode bereits erheblich gestresst sind.

Was ist die Sonderjagd?

Die Sonderjagd ist eine behördlich angeordnete oder freigegebene Jagd ausserhalb der regulären Jagdzeiten. In Graubünden, dem Kanton mit dem ausgedehntesten Jagdsystem der Schweiz, ist die Sonderjagd fester Bestandteil des jagdlichen Jahres. Sie beginnt nach der Hochjagd und zielt offiziell darauf ab, Abschusspläne zu erfüllen, die während der regulären Saison nicht erreicht wurden.

Das Dossier Sonderjagd in Graubünden dokumentiert, wie diese Verlängerungsjagd organisiert ist, welche Tierarten betroffen sind und wie die Abschusspläne festgelegt werden.

Welche Tierarten sind betroffen?

Im Mittelpunkt der Sonderjagd stehen Rothirsch und Rehe, die wichtigsten Bejagungsarten in den Patentjagdkantonen. Aber auch Gams und Wildschwein können Teil von Sonderjagdmassnahmen sein. Entscheidend ist: Diese Tiere befinden sich zum Zeitpunkt der Sonderjagd in einer physisch und ökologisch belasteten Phase.

Der Rothirsch in der Schweiz ist nach Ausrottung und Wiederansiedlung heute eines der meistbejagten Huftiere der Alpen. Das Gämsendossier zeigt, wie diese Art gleichzeitig mit Klimastress, Tourismus und intensiver Bejagung konfrontiert ist.

Der Herbst als Ausnahme- und Jagdzustand

Die Hochjagd beginnt in Graubünden Anfang September und dauert mehrere Wochen. Die Sonderjagd schliesst direkt oder nach kurzer Pause an. Für die betroffenen Wildtiere bedeutet das: wochenlanger Jagddruck, Flucht, Störung, erzwungene Habitatwechsel, und das in der Phase, in der die Tiere Winterreserven aufbauen müssen.

Das Dossier Hochjagd Schweiz analysiert diese Stressdynamik wissenschaftlich: Cortisol-Ausschüttung, Störungseffekte und die langfristigen Folgen intensiver Herbstjagden für Wildtierpopulationen sind gut dokumentiert.

Beutegreifer als natürliche Alternative: Warum die Sonderjagd überflüssig werden könnte

Die zentrale Leerstelle im Narrativ der Sonderjagd ist die Rolle der Beutegreifer. Wolf, Luchs und Bär sind die natürlichen Regulatoren jener Huftierbestände, deren angebliche Überpopulation die Sonderjagd rechtfertigen soll. Dass diese Beutegreifer im 19. und frühen 20. Jahrhundert in der Schweiz ausgerottet wurden, hat die heutige Situation erst geschaffen: Huftierbestände ohne natürliche Gegenspieler, die nun von der Hobby-Jägerschaft «reguliert» werden sollen.

Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) hat den Zusammenhang zwischen Beutegreifern und Waldverjüngung untersucht. Die Forschenden unterscheiden direkte und indirekte Effekte: Direkt reduzieren Wölfe die Huftierbestände durch Prädation. Indirekt verändern sie das Raum-Zeit-Verhalten der Beutetiere, ein Phänomen, das in der Ökologie als «Landscape of Fear» bekannt ist. Huftiere meiden bei Wolfspräsenz bestimmte Äsungsflächen, wechseln häufiger den Standort und fressen selektiver. Das reduziert den Verbissdruck auf die Waldverjüngung, ohne dass ein einziger Schuss fallen muss (WSL, waldwissen.net, 2016/2025).

Der Präsident der Kantonsoberförsterkonferenz (KoK), Ueli Meier, bestätigte diesen Befund gegenüber der SDA: Beutegreifer wie Wolf und Luchs sorgten für ein Gleichgewicht im System von Fressen und Gefressenwerden. Der Mensch könne den Kreislauf des Ökosystems nur bedingt schliessen.

Eine 2024 im Journal of Applied Ecology publizierte Studie unter der Leitung von Prof. Marco Heurich (Universität Freiburg) und Dr. Suzanne van Beeck Calkoen analysierte Daten aus 492 Untersuchungsstandorten in 28 europäischen Ländern. Das Ergebnis: Wo Wolf, Luchs und Bär gemeinsam in einem Gebiet vorkommen, sinkt die Rothirschdichte messbar. Ein einzelner Beutegreifer allein erzielt diesen Effekt in der fragmentierten europäischen Kulturlandschaft nicht. Die Studie zeigt aber auch: Die menschliche Hobby-Jagd reduziert die Rothirschdichte in Europa sogar stärker als sämtliche Beutegreifer zusammen, was die Frage aufwirft, ob die Abschusspläne selbst nicht Teil des Problems sind (Universität Freiburg, 2024).

Für die Schweiz bedeutet das konkret: In Graubünden, wo sich Wolfsrudel etablieren, könnte die natürliche Regulation durch Beutegreifer mittelfristig genau jene Funktion übernehmen, die heute die Sonderjagd angeblich erfüllt. Das Dossier Wolf in der Schweiz dokumentiert, dass rund 30 Rudel und etwa 300 Wölfe (Stand 2023) in den Schweizer Alpen, Voralpen und im Jura leben. Ihre Hauptbeutetiere sind Rothirsch, Gams und Reh, exakt jene Arten, die Gegenstand der Sonderjagd sind.

Die historische Parallele ist aufschlussreich: Als der Luchs in den 1970er-Jahren in der Schweiz wiederangesiedelt wurde, geschah dies auf Druck der Forstkreise, die um ihre Waldverjüngung fürchteten. Der Luchs sollte den Verbissdruck durch Reh und Gams reduzieren. Heute wirkt sich seine Anwesenheit nachweislich positiv auf die Waldentwicklung aus, insbesondere auf Weisstannen (SRF, Mission B). Wo der Luchs etabliert ist, gehen die Verbissschäden zurück. Diese ökologische Leistung wird von der Hobby-Jägerschaft nicht gern gesehen, denn sie untergräbt die Legitimation zusätzlicher Jagdperioden.

Statt die Beutegreifer als natürliche Partner der Waldverjüngung zu akzeptieren, werden sie in der Schweiz politisch bekämpft. Im Wallis wurden ganze Rudel ausgelöscht. Die Jagdlobby fordert höhere Abschussquoten für Wölfe. Gleichzeitig werden Sonderjagden weitergeführt, als existierten die natürlichen Regulatoren nicht. Dieses Vorgehen ist ökologisch widersprüchlich: Einerseits werden Beutegreifer getötet, die die Huftierbestände natürlich regulieren könnten; andererseits wird die Notwendigkeit zusätzlicher Jagdperioden mit genau jenen «zu hohen» Beständen begründet, die ohne Beutegreifer entstehen.

Sonderjagd als Regulierungsinstrument: Was stimmt, was nicht?

Die Begründung der Sonderjagd als Regulierungsinstrument klingt sachlich. Tatsächlich stecken dahinter jedoch zwei unterschiedliche Logiken: Erstens die staatliche Aufgabe, Wildtierpopulationen zu steuern, was professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter leisten könnten. Zweitens das Interesse der Hobby-Jägerschaft, mehr Jagdtage zu haben.

Das Dossier Jagd in der Schweiz: Zahlen, Systeme und Mythen deckt auf, wie Abschusspläne entstehen, wer an ihrer Festlegung beteiligt ist und inwieweit sie tatsächlich ökologisch notwendig sind oder politisch motiviert.

Die ökologische Logik widerspricht der Sonderjagd

In der Ökologie ist bekannt, dass intensiver Jagddruck im Herbst und Winter nicht zur Stabilisierung, sondern häufig zur Destabilisierung von Wildtierpopulationen beiträgt. Tiere, die durch Jagddruck aus ihren Habitaten verdrängt werden, weichen in tiefere Lagen aus, was genau jene «Wald-Wild-Konflikte» erzeugen kann, die die Jagdlobby ihrerseits als Legitimation für mehr Abschüsse nutzt.

Das Dossier Jagdmythen untersucht 12 gängige Behauptungen der Jagdlobby auf ihre wissenschaftliche Substanz, darunter die These, Hobby-Jagd reguliere Wildbestände wirkungsvoll.

Kantonale Unterschiede: Graubünden als Extremfall

Graubünden ist der einzige Kanton, in dem die Sonderjagd so institutionalisiert ist, dass sie jährlich stattfindet und erhebliche Stückzahlen umfasst. In anderen Kantonen existieren ähnliche Instrumente unter verschiedenen Bezeichnungen. Die Systematik ist die gleiche: Die reguläre Jagdzeit wird durch Sondermassnahmen verlängert, und die betroffenen Wildtiere haben keine Ruhepause. Im Patentjagdsystem, das rund 65 % der Schweizer Kantone betreiben, fehlt zudem eine verbindliche Revierverantwortung, was den ökologischen Steuerungsanspruch zusätzlich untergräbt.

Transparenz und demokratische Kontrolle

Wer legt fest, wie viele Tiere in der Sonderjagd geschossen werden dürfen? In der Regel Jagdbehörden in enger Abstimmung mit Jagdverbänden, also Institutionen, die ein strukturelles Interesse an hohen Abschusszahlen haben. Unabhängige wissenschaftliche Beurteilung und öffentliche Transparenz über die Grundlagen der Abschusspläne sind die Ausnahme, nicht die Regel.

Das Dossier Jäger-Lobby in der Schweiz zeigt, wie eng Jagdverbände und Behörden vernetzt sind und welchen Einfluss diese Strukturen auf die Jagdpolitik haben.

Fazit

Die Sonderjagd ist kein zwingend notwendiges Regulierungswerkzeug, sondern primär eine institutionalisierte Verlängerung der Jagdzeit für die Hobby-Jägerschaft. Sie belastet Wildtiere in einer ohnehin kritischen Phase, ist ökologisch fragwürdig begründet und ignoriert systematisch die regulierende Wirkung natürlicher Beutegreifer. Die Rückkehr von Wolf und Luchs in die Schweizer Alpen bietet eine wissenschaftlich fundierte Alternative, die ohne zusätzliche Jagdperioden auskommt. Statt Beutegreifer zu bekämpfen und gleichzeitig Sonderjagden durchzuführen, wäre eine Neuausrichtung der Wildtierpolitik notwendig: professionelles Wildtiermanagement durch Wildhüterinnen und Wildhüter, Akzeptanz der ökologischen Funktion der Beutegreifer und eine externe, transparente Überprüfung der Abschusspläne.

Weiterführende Inhalte

Quellen

  • Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL): Kupferschmid et al., «Direkte, indirekte und kombinierte Effekte von Wölfen auf die Waldverjüngung in der Schweiz», Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen 167 (2016)
  • Van Beeck Calkoen, S. T. S. et al.: Studie zur Rothirschdichte in Europa, Journal of Applied Ecology, 2024 (Universität Freiburg, 492 Standorte in 28 Ländern)
  • BAFU: Konzept Wolf Schweiz, revidiert 2016
  • BAFU: Konzept Luchs Schweiz, revidiert 2016
  • Pro Natura: «Luchs, Wolf, Bär – die grossen Beutegreifer der Schweiz»
  • Kantonsoberförsterkonferenz (KoK): Stellungnahme zur Rolle der Beutegreifer (via SDA)
  • SRF, Mission B: «Die Rückkehrer – Die Heimkehr der grossen Wildtiere in der Schweiz»
  • Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)

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