Bund hält an Berufung gegen Wolfsabschuss fest
Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hält seinen Rekurs gegen einen Wolfsabschuss im Wallis aufrecht. Dies, obwohl die Wildhüter bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist keine Wölfe erlegt haben.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hält seinen Rekurs gegen einen Wolfsabschuss im Wallis aufrecht. Dies, obwohl die Wildhüter bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist keine Wölfe erlegt haben.
«Die Beschwerde bleibt gültig», teilte das BAFU mit. Pro Natura und der WWF, die ebenfalls Berufung eingelegt haben, verfolgen das gleiche Ziel.
Die Naturschutzorganisationen ziehen die angewandten Herdenschutzmassnahmen in Zweifel. «Die Abschüsse hätten nicht erlaubt werden dürfen, weil der Schutz unzureichend war», sagt Marie-Thérèse Sangra, WWF-Regionalsekretärin für das Unterwallis.
Eine Frage des Herdenschutzes
«Das Problem des Herdenschutzes muss gelöst werden. Ein Hirte hat auf einer als unschützbar geltenden Alp Schutzmassnahmen getroffen und keine Schäden erlitten», sagte Sangra. Die Umsetzung von Schutzmassnahmen sei die Basis für die Existenz des Wolfes in der Schweiz.
Abschussbewilligung führte nicht zum Ziel
Nach Angriffen auf Schafe hatte der Kanton Wallis am 7. September für die Region Val d’Anniviers eine Bewilligung für den Abschuss eines Wolfes erteilt. Innerhalb der 60-Tage-Frist konnten aber keine Wölfe zur Strecke gebracht werden.
Es ist nicht das erste Mal, dass eine Abschussbewilligung im Wallis nicht zum Ziel führt. Dies war bereits in den Jahren 2015 und 2016 der Fall. «Das zeigt auch, dass es nicht so einfach ist, einen Wolf zu erlegen», sagte Sangra. Mehr zum Jagdgesetz.
Unterstütze unsere Arbeit
Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.
Jetzt spenden →