Heute Mittwoch den 23.3.2016 fand am Bezirksgericht Zurzach der Prozess gegen den Wildschwein-Killer Valentin Stocker von Böttstein statt.
Am frühen Mittwochmorgen schon versammelten sich rund ein Dutzend Menschen vor dem Bezirksgericht in Bad Zurzach. Mit Plastik-Wildschweinköpfen und Plakaten verkünden sie ihr Anliegen: Der Mann, der in Böttstein vier Wildschweine, eine Bache und drei Frischlinge brutal mit einem Auto überfahren hat, soll die Höchststrafe erhalten. Sie fordern drei Jahre Haft für den Angeklagten, der das Gericht durch den Hintereingang betreten hat.











Von der Demonstration würden sie sich erhoffen, dass der Fall im Bewusstsein der Öffentlichkeit bleibe, erklärt Erwin Kessler, Gründer des Vereins gegen Tierfabriken: „Dieser Fall soll nicht unbeobachtet über die Bühne gehen.“
Auch Tierschützer Kurt Amsler, der Initiant der Petitionen mit über 6’000 Unterschriften, war vor Ort. Für ihn ist die Demonstration ein wichtiger Schritt: „Wir wollen zeigen, dass wir immer noch da sind und immer noch mitverfolgen, was in dem Fall geschieht.“ Valentin Stocker soll auf seinem Hof über 10 Jahre lang Kühe im Stall angekettet gehalten haben, ohne Tageslicht und Auslauf, stand z. B. auch noch in den Petitionen.
Die Tat, die Valentin Stocker begangen habe sei „krass“, sagte Animal-Trust-Stiftungsratspräsidentin Katharina Büttiker. Die Tiere hätten unendliche Qualen gelitten.
Trotzdem werde Tierquälerei heute fast nicht bestraft, obwohl das möglich wäre, sagte sie. Im Falle von Valentin Stocker soll das Bezirksgericht deshalb mit einer empfindlichen Strafe ein „klares Zeichen“ setzen.
Der Vorfall ereignete sich am Abend des 7. Oktober 2015 in Böttstein AG. Die Staatsanwältin berichtete, dass die Wildschweinmutter mit schwersten innereren Verletzungen sowie einer zersplitterten Wirbelsäule länger als angenommen, nämlich 12 Stunden lang verletzt auf dem Feld lag, bis sie endlich von einem Jäger erlöst wurde. Klar wurde nun auch, dass davon ausgegangen werden muss, dass noch mehr Wildschweine von Valentin Stocker angefahren und verletzt wurden. (Wild beim Wild informierte).
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm mehrfache Tierquälerei, mehrfache Vergehen gegen das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, mehrfache Übertretung des Aargauischen Jagdgesetzes sowie Verletzung der Verkehrsregeln vor.
Valentin Stocker ist, nachdem er die Tat zunächst abgestritten hatte, weitgehend geständig.
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Eine schrecklich nette Familie
Im Verlauf des Prozesses kam heute zutage, dass Valentin Stocker bei der Tat nicht allein im Wagen war, sondern in Begleitung seines 13-jährigen Neffen, der die blutige Amokfahrt erdulden musste. Dieser hatte später in der Untersuchung für seinen Onkel gelogen und hat jetzt auch ein Strafverfahren am Hals.
Auch ein befreundeter Bauer, der den Beschuldigten in der Untersuchung gedeckt hatte, ist wegen falscher Zeugenaussage per Strafbefehl rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedingt und einer Busse von 3000 Franken verurteilt worden. „Machen Sie sich keine Gedanken dazu?“, fragte der Richter. „Ich kann dazu nichts sagen“, antwortete der Bauer.
Die Lebenspartnerin von Valentin Stocker hat von der Tat erst zwei Monate später erfahren – von der Schwägerin ihres Partners. Es tue ihr zwar weh, dass er ihr nichts gesagt habe. Aber: „Auf die Beziehung hat es keinen Einfluss. Wir sind im guten wie im schlechten zusammen.“ Valtentin Stocker sei ein liebenswürdiger Mensch. Ihr Freund sei immer sehr tierlieb gewesen: „Er würde ein Tier nicht einfach so umbringen.“
Kein Grund für Selbstjustiz
Die Staatsanwältin sprach von „dramatischen Szenen“ die sich am besagten Abend abgespielt hätten. Der Beschuldigte habe die Tiere regelrecht gejagt, er habe aus nichtigem Grund Selbstjustiz verübt. Die Tiere seien qualvoll gestorben. Das Verschulden wiege schwer. Er habe keine spürbare Reue gezeigt. Er habe alles abgestritten und seinem Neffen und dem befreundeten Bauer viel Ärger bereitet.
Die Staatsanwältin verlangt wegen mehrfacher Tierquälerei und weiteren Delikten eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine zu bezahlende Busse von 4000 Franken. Zudem soll er auch die Gerichtskosten in der Höhe von 7000 Franken bezahlen.
Zudem machte sie dem Angeklagten zum Vorwurf, dass er die Tat lange abgestritten hatte. «Es ist eindrücklich, wie oft er gelogen hat», sagte sie. Erst in Untersuchungshaft habe er wegen der erdrückenden Beweislage ausgepackt.
Verteidiger will Geldstrafe und Genugtuung
Der Verteidiger von Valentin Stocker beantragte ein viel milderes Urteil: eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Zudem soll sein Mandant eine Genugtuung von 300 Franken erhalten, weil dieser einen Tag lang grundlos inhaftiert gewesen sei. Die Anwaltskosten soll zudem der Staat übernehmen.
„Mein Mandant sieht ein, dass er einen Fehler gemacht hat. Er ist aber kein Monster“, sagte er vor Gericht. Und er betonte noch einmal, dass Valentin Stocker eine Kurzschlusshandlung begangen habe. Diese sei durch die „Vorgeschichte“ entschuldbar».
Urteil Kuscheljustiz
Um 16:00 Uhr fällte das Bezirksgericht Zurzach das Urteil. Dieses fiel mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten härter aus, als die Staatsanwältin gefordert hatte. Der brutale Tierquäler muss also nicht ins Gefängnis. Er muss eine Busse von 4000 Franken und die Gerichts-und Untersuchungskosten in der Höhe von über 10’000 Franken bezahlen. Valentin Stocker erhält gemäss eigenen Angaben pro Jahr zwischen 60’000-65’000 Franken an landwirtschaftliche Subventionen. Die Ausgaben werden ihm also nicht weh tun. Die Tat sei vorsätzlich gewesen. Er habe nicht im Affekt gehandelt, sondern die Tiere „aus egoistischen Gründen“ überfahren. Als negativ wertete das Gericht das Nachtatverhalten: Der Beschuldigte habe keine echte Reue und Einsicht gezeigt.
Die Privatklägerin, die Jagdgesellschaft Wessenberg, erhält zudem 395 Franken.




2 Kommentare
Die Physiognomie dieses Tierquälers namens VALENTIN STOCKER spricht Bände.
Hoffentlich erfährt er bald am eigenen Leib die Schmerzen die diese armen Tiere erleiden mussten. Im Prinzip gehören solch widerliche Kreaturen wie STOCKER endgültig aus dem Verkehr gezogen. Wie kann ein Anwalt diesen Dreckskerl überhaupt verteidigen ?…schon klar für Kohle machen gewisse Menschen restlos alles! „PFUI !!!“
Wieso bedingte Strafe? Mit Geld wird alles wieder gut? Er sollte 1/3 der Strafe absitzen müssen und dazu 6 Monate niedrige gemeinnützige Arbeit machen & Geldstrafe. Wer einen 13 jährigen Buben dazu bringt zu lügen und diesen sogar zur Schlachtung mitnimmt… Der bringt noch einiges andere fertig. So dass ich an der angeblichen Unwissenheit der holden Partnerin mehr als nur zweifle. Familie Schlachtmetzger.