Wildtiere

Arbeiten das BAFU und die Jagdverwaltungen noch seriös?

Pinterest LinkedIn Tumblr

Offenbar sind gar keine richtigen Zuordnungen wie DNA-Tests mehr nötig von den Kantonen für ihre Abschussgesuche auf Jungwölfe.

Christoph Jäggi, Abteilungsleiter Jagd und Fischerei Glarus, hat für die Schäden auf der Alp Gamperdun ein Regulierungsgesuch für das Kärpfrudel eingereicht.

Jetzt hängt man die Schäden aber zusätzlich dem Calfeisenrudeal an:  «Aufgrund des vorgefundenen Spurenbildes ist davon auszugehen, dass die Schäden durch das sogenannte Calfeisental-Rudel verursacht wurden.«

Das BAFU ist offenbar nicht mehr in der Lage, die Faktenlage genau zu überprüfen und winkt Abschussgesuche der Kantone unseriös einfach durch. Das ist Amtsmissbrauch und Betrug am Wähler sowie Steuerzahler.

Im Jahr 2020 hat die Schweizer Bevölkerung mit grosser Mehrheit beschlossen, den Schutz der Wölfe aufrechtzuerhalten. Der Wolfsschutz soll in der Schweiz nicht gelockert werden. Das zuständige Bundesamt für Umwelt (BAFU) scheint der Volkswille aber sowenig wie der Bundesrat zu kümmern.

Zudem ist es fraglich, wegen den ungenauen Angaben der Kantone, ob diese Abschussgesuche auch gesetzeskonform sind.

Einmal macht der Kanton St. Gallen widersprüchliche Angaben über die Anzahl Jungtiere des Calfeisenrudels und jetzt sollen im Kanton Glarus zwei verschiedene Rudel für die Schäden auf der gleichen Alp vom 28. auf den 29. August 2023 verantwortlich sein.

Es ist wohl kaum möglich, dass beide Rudel die paar Tiere im gleichen Gebiet gerissen haben. Es ist absolut unverständlich und inakzeptabel, dass ein geschütztes Wildtier wie der Wolf, welches sich völlig normal und arttypisch bei Gelegenheit an einfach zu jagender Beute vergreift, geschossen wird, nur weil Tierhalter und Politiker aus niederen Beweggründen nicht gewillt sind, die Nutztiere konsequent zu schützen.

Seit die neue Jagdverordnung (JSV) am 1. Juli in Kraft trat, wird vom Bund und den Kantonen eine Abschussbewilligung nach der anderen erteilt. Wolfswelpen dürfen für Vergehen ihrer älteren Familienmitglieder geschossen werden, eine reine Dezimierungsmassnahme. Auch Wölfe, welche auf den sogenannt „nicht zumutbar schützbaren“ Alpen völlig ungeschützte Schafe reissen, dürfen zum Schutz (!) der Weidetiere getötet werden – eine völlig paradoxe Situation. Diese Wölfe haben nichts falsch gemacht, sondern völlig arttypisch die gebotenen Gelegenheiten genutzt, einfach zu jagende Beute, sprich ungeschützte Schafe/Ziegen zu erwischen.

Alljährlich verenden über zehntausend SchafeZiegenRinder während der Sömmerung, aufgrund mangelnder Behirtung sowie Tierschutz der Hobby-Tierhalter ohne Fähigkeitsausweis und nicht wegen den Wölfen! Nichts an den katastrophalen Zuständen auf den Alpen unternehmen, die sich hinter nüchternen, aber erschreckenden Zahlen verbergen, ist auch ein Markenzeichen vom BAFU.

Medienmitteilungen Kanton Glarus:

Mehrwert:

Interessen-Gemeinschaft Wild beim Wild

Die IG Wild beim Wild ist eine gemeinnützige Interessen-Gemeinschaft, die sich für die nachhaltige und gewaltfreie Verbesserung der Mensch-Tier-Beziehung einsetzt, wobei die IG sich auch auf die rechtlichen Aspekte des Wildtierschutzes spezialisiert hat. Eines unser Hauptanliegen ist, in der Kulturlandschaft ein zeitgemässes und seriöses Wildtiermanagement nach dem Vorbild vom Kanton Genf einzuführen – ohne Hobby-Jäger aber mit integren Wildhütern, die den Namen auch verdienen und gemäss einem Ehrenkodex handeln. Das Gewaltmonopol gehört in die Hände des Staates. Die IG unterstützt wissenschaftliche Methoden der Immunokontrazeption für Wildtiere.

Einen Kommentar schreiben