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Zürich: Fuchs gerät in verbotenes Tellereisen

Ein Fuchs geriet im Kanton Zürich in ein verbotenes Tellereisen. Der Jagdaufseher musste das Tier erlösen. Der Hausbesitzer wurde angezeigt.

Redaktion Wild beim Wild — 13. Oktober 2020

Der Jagdaufseher musste das leidende Wildtier erlösen.

Das Tellereisen aufgestellt hatte ein Hausbesitzer, der nun angezeigt wurde.

Was der Jagdaufseher am 7.10.2020 in einem Wohnquartier im Gebiet Marthalen-Rheinau antrifft, ist schockierend: Ein Fuchs ist in einer Totschlagfalle eingeklemmt, seine Augen sind rot unterlaufen. Er erlöst das Tier von seinen Qualen.

Ihm sei ein Fuchs mit einem «Kragen um den Hals» gemeldet worden, sagt der Jagdaufseher der Andelfinger Zeitung.

Er sei ge­gen­über dem Hauseigentümer «schon ein bisschen laut geworden», nachdem er das verletzte Tier vorgefunden hatte. Dieser habe aber nur vor sich hin gemurmelt. Wie lange der Fuchs in der Falle war, ist unklar. Es sei grässlich gewesen, sagt der Aufseher. So etwas könne man sich nicht vorstellen.

Tellereisen
Tellereisen

«Mir fehlen die Worte», sagt auch Mathias Richter, Obmann der Jagdgesellschaft Mar­tha­len-Rheinau, zur Zeitung. Und Urs Philipp, der Leiter der kantonalen Fischerei- und Jagdverwaltung, nennt den Fall «eine Riesensauerei». Nun beschäftigt er die Kantonspolizei Zürich: Es sei eine Anzeige wegen Verstosses gegen das Jagd- und das Tierschutzgesetz eingegangen.

Die Tretfalle, die zum Einsatz kam, ist besonders grausam, weil sie das Tier nicht tötet, sondern nur einklemmt. Die im Garten ausgelegte Schnappfalle hatte Zacken. Was mit dieser passiert ist, weiss der Jagdaufseher nicht. Das tote Tier hat er behändigt, die Jagdpolizei hat es abgeholt.

Tellereisen und alle Fallen ausser Kastenfallen für die Jagd sind seit dem 1. April 1988 in der Schweiz verboten. Das Gesetz, das im Juni 1986 von den eidgenössischen Räten verabschiedet wurde, ersetzte den alten Erlass aus dem Jahre 1925. In Deutschland sind diese Fallen in den meisten Bundesländern immer noch erlaubt!

Tellereisen

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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