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Kriminalität & Jagd

Zürcher Bauer steht wegen Tierquälerei vor Gericht

Ein Zürcher Landwirt muss sich wegen über 80 Fällen von Tiervernachlässigung verantworten. Das Veterinäramt überprüfte den Hof sechsmal zwischen 2020 und 2022.

Redaktion Wild beim Wild — 20. Juni 2024

Ein 48-jähriger Landwirt muss sich heute Donnerstag, dem 20.6.2024, wegen katastrophaler Zustände auf seinem Hof verantworten.

Die Anklageschrift listet über 80 Fälle auf, bei denen der Bauer Kälber und Kühe vernachlässigt haben soll. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe.

Das Veterinäramt überprüfte den Hof zwischen 2020 und 2022 sechsmal – und jedes Mal, wurde die Liste mit den Verstössen gegen das Tierwohl länger. Im Stall standen lahmende Kühe mit überlangen Klauen, zitternde, verschmutzte Kälber und abgemagerte Jungtiere.

Mehr als einmal mussten Tiere gleich bei der Kontrolle eingeschläfert werden, um ihr Leiden nicht unnötig zu verlängern, heisst es in der Anklageschrift. In den Futterraufen lag nasses, verschimmeltes Futter, teilweise fehlte es auch an Wasser.

Veterinäramt greift ein

Im April 2022 liess das Amt den Hof schliesslich Teil räumen. Dabei zeigte sich, dass der Schweizer auch die Administration seines Hofes vernachlässigte.

Am Tag der Räumung waren eigentlich 76 Tiere auf dem Hof gemeldet. Eine ganze Reihe davon war jedoch nicht mehr auffindbar. Dafür gab es mehrere Kühe, die nicht registriert waren. Insgesamt standen auf dem Hof 89 Tiere.

Bereits seit Dezember 2021 war der Hof mit einer sogenannten Milchliefersperre belegt – aus hygienischen Gründen. Bis dahin hatte der Landwirt auch Milch von Kühen mit kranken Eutern ausgeliefert.

Staatsanwaltschaft fordert Strafe

Die Staatsanwaltschaft fordert vor dem Bezirksgericht Uster eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie eine Busse von 2000 Franken. Der Landwirt sei unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei zu verurteilen.

Er habe den Tieren durch seine Untätigkeit und die mangelhafte Pflege Schmerzen und Leid zugefügt, schreibt die Staatsanwältin in ihrer Anklage. Wegen der evidenten Missstände habe er auch seine Pflichten als Milchproduzent verletzt.

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Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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