Fall Hefenhofen: Obergericht lässt Beweise des Veterinäramts zu
Die während der Hofräumung des Tierhalters in Hefenhofen im Sommer 2017 erhobenen Beweise des Veterinäramts dürfen verwendet werden. Das hat das Obergericht entschieden. Der Fall geht daher zurück ans Bezirksgericht Arbon.

Im Sommer 2017 räumte das Veterinäramt Thurgau den Hof des Tierhalters in Hefenhofen.
Gemäss der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll er unter anderem teilweise seit mehreren Jahren zahlreiche Pferde sowie diverse weitere Tiere auf seinem Hof misshandelt oder in anderer Weise gequält haben. Am 14. März 2023 verurteilte das Bezirksgericht Arbon den Tierhalter wegen mehrfacher Tierquälerei, Bruchs amtlicher Beschlagnahme und zwei weiterer Delikte. Von der überwiegenden Anzahl der Vorwürfe – darunter auch von den beiden Hauptvorwürfen – sprach es ihn frei oder stellte das Verfahren zufolge Verjährung ein. Gegen diesen Entscheid legten der Tierhalter und die Staatsanwaltschaft Berufung beim Obergericht ein. Das Tierschutzproblem zeigt sich in diesem Fall besonders deutlich.
Erkenntnisse des Veterinäramts verwertbar
Das Bezirksgericht Arbon sprach den Tierhalter von den beiden Hauptvorwürfen frei, weil es die im Kontext der Hofräumung erlangten Erkenntnisse des Veterinäramts für unverwertbar hielt. Das Obergericht entschied nun, dass diese Beweise im Strafverfahren gegen den Tierhalter verwendet werden dürfen, da ein Einschreiten des Veterinäramts angezeigt war. Zudem sollen die bei der Hofräumung involvierten Veterinärbeamtinnen und -beamten sowie weitere Personen befragt werden.
Während der Hofräumung führte die Polizei Hausdurchsuchungen durch. Die dabei gefundenen Beweise können jedoch nicht verwertet werden, da die Polizei die Bestimmungen der Strafprozessordnung nicht eingehalten hat. Die Polizei hätte die Strafprozessordnung beachten müssen, weil die Staatsanwaltschaft bereits im Zeitpunkt der Hofräumung ein Strafverfahren gegen den Tierhalter hätte einleiten müssen. Mehr zu den Tierrechten.
Rückweisung ans Bezirksgericht
Die Mehrheit der Beweise ist laut dem Beschluss des Obergerichts verwertbar. Das Bezirksgericht Arbon hat sich mit diesen Beweisen und mit den beiden Hauptvorwürfen bisher nicht detailliert auseinandergesetzt. Es wird daher die beiden Hauptanklagepunkte neu verhandeln und beurteilen müssen.
Der Beschluss kann unter folgendem Link in anonymisierter Form eingesehen werden: rechtsprechung.tg.ch.
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