Reaktionen
“Heute hat die Bevölkerung gezeigt, dass sie in Zeiten der Klimakrise und des Biodiversitätsverlusts keine Schwächung des Artenschutzes hinnehmen will“, reagierten die Grünen auf Twitter. Die Grünliberalen schreiben, dass das Jagdgesetz im “Parlament zu einem regelrechten Abschussgesetz verkommen” sei. “Wir erwarten eine neue Vorlage, welche die Basis für effektive politische Massnahmen zum Schutz der Biodiversität vorsieht.”
“Jetzt ist der Weg frei für ein besseres Gesetz, das die geschützten Arten nicht nach Gutdünken des Parlaments und Bundesrats zum Abschuss freigibt“, schrieb die Naturschutzorganisation Birdlife Schweiz. WWF schreibt von einem “wunderbaren Erfolg für den Artenschutz”.
Das Jagdgesetz ist auch in eher ländlich geprägen Kantonen wie Jura abgelehnt worden. Bei den Wölfen sollen präventive Eingriffe in Rudel weiterhin nicht zulässig sein. Die Debatte rund um dieses Gesetz war häufig emotional. Die Fragen um die Artenvielfalt bewegen die Menschen. Für den Bundesrat ist wichtig, dass sich dieses Nein nicht gegen die Berggebiete und gegen die Älpler richtet. Die Bemühungen in unserem Land um den Ausgleich zwischen den Gebieten müssen weiter gehen. Es braucht immer wieder einen Ausgleich. Ich möchte die Schweiz zusammenhalten. Keine Region darf vergessen werden. Das Ergebnis zeigt, wie wichtig Natur und Artenschutz der Schweizer Bevölkerung ist.
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga
Mit seinem Nein hat das Volk gezeigt, dass es den Schutz der Natur stärken will. Die Natur-schutzorganisationen fordern, dass Bundesrat und Parlament den Schutz der biologischen Vielfalt jetzt ernst nehmen. Nachdem keines der Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz für 2020 erreicht ist, braucht es griffige Massnahmen, damit die Schweiz ihre Natur endlich wirksam schützt, schreibt das Initiativ-Komitee.
Darum ging es
Das revidierte Jagdgesetz sollte unter anderem der steigenden Zahl von Wölfen in der Schweiz Rechnung tragen und regeln. Das heutige Gesetz stammt von 1986. Damals gab es in der Schweiz keine Wölfe mehr. Inzwischen sind sie zurückgekehrt.
Die Kantone sollten neu die Wolfsbestände vorausschauend regulieren können. Wildhüter hätten einzelne Wölfe auch präventiv abschiessen dürfen, die die Scheu vor dem Menschen verloren haben oder zum Beispiel Schafe gefährden.
Diese drei Argumente obsiegten
- Statt den Umgang mit dem Wolf pragmatisch zu regeln, gefährdet das Gesetz den Artenschutz. Wildlebende Tiere geraten noch mehr in Bedrängnis.
- Viele Bestimmungen sind unnötig. Schon mit dem geltenden Gesetz können die Kantone – wo nötig – Einzeltiere geschützter Arten abschiessen.
- Es kommt zu einem Wirrwarr des Schutzniveaus bedrohter Tierarten. Je nach Gusto der Kantone können Bestandsregulierungen bewilligt werden.
Diese Argumente setzten sich nicht durch
- Die Kantone können vorausschauend regulieren, um Schäden an Schafen und Ziegen zu verhindern und um allfällige Konflikte zu verhindern.
- Die neuen Regeln sind ein guter Kompromiss: Die einen fordern, den Wolf zur Jagd freizugeben, die anderen verlangen, nicht in den Bestand einzugreifen.
- Bauern werden stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen zum Schutz von Herden Zäune errichten oder Schutzhunde zur Bewachung halten, um eine allfällige Entschädigung für Wolfsrisse zu erhalten.
Das waren die Abstimmungsempfehlungen
Bundesrat und Parlament empfehlen das revidierte Jagdgesetz zur Annahme. Für ein Ja sind auch die Parteien CVP, SVP, FDP, BDP sowie folgende Organisationen und Verbände: Jagd Schweiz, Bauernverband, Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, Alpwirtschaftlicher Verband.
Für ein Nein sind die Parteien SP, Grüne, GLP, EVP sowie alle Schweizer Tier- und Naturschutzverbände.