Jagd

Wie eine Jagdzeitung öffentlich auf die Waidgerechtigkeit pfeift

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Die Deutschen Jagdzeitung (DJZ) ruft eine tierschutzwidrige, unethische und vor allem ökologisch fragwürdige „bundesweite Fuchsjagdwoche“ aus.

Hierbei wird die Jägerschaft sogar mit Medaillen für bestimmte Errungenschaften gelockt und belohnt. Unter anderem heisst es: „Verpassen Sie also nicht die Chance, der erste Hegemeister dieses unter Umständen irgendwann als Traditions-Veranstaltung bekannten Events zu sein!“. Ausserdem „wird der grösste Fuchsschädel gesucht“. Die Einsendung des grössten Fuchsschädels gewinnt „einen individuell angefertigten Fuchsmuff“ mit von eigens erbeuteten Fuchsbälgen.

Die Umstände und Gründe, unter denen der Fuchs gejagt werden soll, sind aus wildbiologischer, ökologischer, rechtlicher, ethischer und sogar jagdlicher Sicht hochgradig am Ziel vorbeigeschossen. Die Jagd auf Füchse in Deutschland lässt sich weder rechtfertigen, noch ist sie durch eine solche Aktion vertretbar.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT e. V.) hat im Januar dieses Jahres eine 51-seitige Arbeit mit dem Titel „Die Fuchsjagd im Jahr 2021 – Zeugnis eines überholten Jagdverständnisses“ veröffentlicht, die die „[…] Unvereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlich verankerten Staatsziel Tierschutz […]“ mit Bezug zum hiesigen Fuchs offenlegt.

Im Artikel der Zeitung wird geschrieben, dass die Redaktion noch höhere Abschusszahlen als den bisherigen Jagdsaisondurchschnitt von 400’000 – 500’000 Individuen des Mesoprädatoren begrüsst und die Aktion „bundesweite Fuchsjagdwoche“ zu diesem Ziel verhelfen soll. Unklar bleibt, wie dies mit den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit, die u.a. auch eine Ausprägung des vernünftigen Grundes im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellen, vereinbar sein soll. Hierzu heisst es in der Ausarbeitung des DJGT e. V. dass das Wort „Waidgerechtigkeit“ ein „unbestimmter Rechtsbegriff“ sei, dessen Ermessensspielraum vollständig gerichtlich prüfbar sei.

Die Bürgerinitiative Pro Fuchs Deutschland e.V. hat diverse Ausarbeitungen zum Rotfuchs veröffentlicht und zeigt wissenschaftlich fundiert durch diverse Studien von Wissenschaftler*innen auf, dass die Jagd auf den Fuchs in Deutschland überflüssig ist. Die bisher bundesweit fast ganzjährige Jagd auf die stark sozialaktive Tierart gehört auch in der Bundesrepublik durch gesetzliche Änderungen beendet. Die Jagd auf den Rotfuchs ist weder für die Populationsregulierung noch für den Schutz der Bodenbrüter sowie Niederwild von tragfähiger Relevanz.

Diverse Zoonosen wie Borreliose und Leptospirose werden durch das Raubtier sogar in ihrer Verbreitung eingedämmt. Als bestes Beispiel geht hierbei unser Nachbarland Luxemburg voran. Dort wird der Nahrungsopportunist seit 2015 nicht mehr bejagt und durch gesetzliche Regelungen geschont.

Erneut zeigt sich die völlige Gleichgültigkeit der Jägerschaft gegenüber einer tatsächlich natürlichen Selektion unserer Wildbestände. Die Fuchsjagd wird von Jäger*innen als relevant für den Natur-& und Artenschutz angesehen. Die Bejagung des in Europa am weitesten verbreiteten Wildhund ist aus ökologischer, wildbiologischer sowie natur- & artenschutzrechtlicher Sicht weder nötig noch produktiv.

Der Wildtierschutzverband – Dachverband für Wildtierschutz appelliert an die Vernunft aller Jägerinnen und Jäger solch einer der Natur gegenüber respektlosen und tierschutzwidrigen Auslobung nicht Folge zu leisten. Auch wenn Sie die Jagd in Deutschland auf den Fuchs für zwingend notwendig erachten, so nehmen Sie klar Abstand von solch widerwärtigen Gewinnspielen, bei denen das Leid vieler einzelner Tiere durch den erhöhten Jagddruck bereits vorprogrammiert ist.

Der Wildtierschutzverband wird rechtliche Schritte gegen die Zeitschrift prüfen und in Erwägung ziehen.

Für die ca. 400’000 Hobbyjäger*innen, die ihre mannigfachen Eingriffe in die Natur und Wildwelt primär als Freizeitspass verstehen ist in einem hochkomplexen, sensiblen Gesamtökosystem aus Wald und Wild, das es auch im Überlebensinteresse des Menschen zu achten, zu beschützen und wiederzubeleben gilt, kein Platz. Die Jagd auf zahlreiche Wildtierarten ist bereits nach heute geltender Rechtslage mangels „vernünftigen Grunds“ im Sinne von § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz rechtswidrig.

4 Kommentare

  1. Veronika Meyer-Zietz Antwort

    Die Freude an lebendigen Wildtieren in der Natur macht unser Herz froh. Nur psychisch gestörte Menschen können heutzutage Mordlust dabei empfinden. Der Schießprügel ist Werkzeug für Agressionen.

  2. Lars Hoffmann Antwort

    Und das soll wofür noch gleich ein Argument sein?
    Ihre Aussage ist an Dummheit wirklich nicht zu überbieten, das intellektuelle Niveau befindet sich zwischen Stammtisch und Bild-Zeitung. Schon rein logisch leuchtet es jedem Fünfjährigem ein, dass «der natürliche Feind» wohl kaum das einzige populationsregulierende Element sein kann (selbst wenn man sich in Biologie null auskennt und einem keine der tausenden Arten und Gattungen einfallen, die alle bestens ohne «natürliche Feinde» auskommen und trotzdem nicht die alleinige Weltherrschaft übernommen haben…).
    Denn schon rein mathematisch bräuchte dann jeder natürliche Feind selber wieder einen natürlichen Feind und der dann auch wieder usw. – eine Pyramide, die sich immer weiter zuspitzt und dem letzten, obersten natürlichen Feind spätestens dann der natürliche Feind ausgeht – und Ihre «Theorie» (aka Stammtischparole) widerlegen würde.
    Ach so, der Mensch übernimmt die Rolle des letzten natürlichen Feindes, ohne den nichts mehr funktionieren würde? Richtig, super Argument, hätte ich fast übersehen… Ich frage mich nur, was die Erde in den 3.498.000.000 Jahren seit Entstehung des Lebens getan hat, bevor der Mensch die Bühne vor rund 2.000.000 Jahren betreten hat….

  3. Wolfgang Konrad Antwort

    Der Fuchs hat keinen natürlichen Feind das ist nunmal ein Faktum!

  4. Matthias Langenbach Antwort

    Ihr Artikel ist einfach super. Ich bin ganz Ihrer Meinung. Man sollte die sogenannten Hobbyjaeger mal zum Denken anregen. Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr.

    Ihr
    Matthias Langenbach

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