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Jagd

Jagdzeitung pfeift auf Waidgerechtigkeit

Die Deutsche Jagdzeitung ruft eine tierschutzwidrige «bundesweite Fuchsjagdwoche» aus und lockt Hobby-Jäger mit Medaillen für getötete Füchse.

Redaktion Wild beim Wild — 13. Dezember 2021

Die Deutsche Jagdzeitung (DJZ) ruft eine tierschutzwidrige, unethische und vor allem ökologisch fragwürdige «bundesweite Fuchsjagdwoche» aus.

Hierbei wird die Hobby-Jägerschaft sogar mit Medaillen für bestimmte Errungenschaften gelockt und belohnt. Unter anderem heisst es: «Verpassen Sie also nicht die Chance, der erste Hegemeister dieses unter Umständen irgendwann als Traditions-Veranstaltung bekannten Events zu sein!». Ausserdem «wird der grösste Fuchsschädel gesucht». Die Einsendung des grössten Fuchsschädels gewinnt «einen individuell angefertigten Fuchsmuff» mit von eigens erbeuteten Fuchsbälgen.

Fuchsjagd ist ökologisch überflüssig

Die Umstände und Gründe, unter denen der Fuchs gejagt werden soll, sind aus wildbiologischer, ökologischer, rechtlicher, ethischer und sogar jagdlicher Sicht hochgradig am Ziel vorbeigeschossen. Die Hobby-Jagd auf Füchse in Deutschland lässt sich weder rechtfertigen noch ist sie durch eine solche Aktion vertretbar.

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Keine Luchsabschüsse im Wallis

Der Luchs ist genetisch am Limit, trotzdem soll er als erster Kanton der Schweiz zum Abschuss freigegeben werden.

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Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT e. V.) hat im Januar dieses Jahres eine 51-seitige Arbeit mit dem Titel «Die Fuchsjagd im Jahr 2021 – Zeugnis eines überholten Jagdverständnisses» veröffentlicht, die die «Unvereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlich verankerten Staatsziel Tierschutz» mit Bezug zum hiesigen Fuchs offenlegt.

Im Artikel der Zeitung wird geschrieben, dass die Redaktion noch höhere Abschusszahlen als den bisherigen Jagdsaisondurchschnitt von 400’000 bis 500’000 Individuen begrüsst und die Aktion «bundesweite Fuchsjagdwoche» zu diesem Ziel verhelfen soll. Unklar bleibt, wie dies mit den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit, die u.a. auch eine Ausprägung des vernünftigen Grundes im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellen, vereinbar sein soll.

Luxemburg als Vorbild

Die Bürgerinitiative Pro Fuchs Deutschland e.V. hat diverse Ausarbeitungen zum Rotfuchs veröffentlicht und zeigt wissenschaftlich fundiert durch diverse Studien auf, dass die Hobby-Jagd auf den Fuchs in Deutschland überflüssig ist. Die bisher bundesweit fast ganzjährige Hobby-Jagd auf die stark sozial aktive Tierart sollte auch in der Bundesrepublik durch gesetzliche Änderungen beendet werden. Die Hobby-Jagd auf den Rotfuchs ist weder für die Populationsregulierung noch für den Schutz der Bodenbrüter sowie Niederwild von tragfähiger Relevanz.

Diverse Zoonosen wie Borreliose und Leptospirose werden durch den Beutegreifer sogar in ihrer Verbreitung eingedämmt. Als bestes Beispiel geht hierbei unser Nachbarland Luxemburg voran. Dort wird der Nahrungsopportunist seit 2015 nicht mehr bejagt und durch gesetzliche Regelungen geschont.

Appell an die Vernunft

Erneut zeigt sich die völlige Gleichgültigkeit der Hobby-Jägerschaft gegenüber einer tatsächlich natürlichen Selektion unserer Wildbestände. Die Fuchsjagd wird von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern als relevant für den Natur- und Artenschutz angesehen. Die Bejagung des in Europa am weitesten verbreiteten Wildhunds ist aus ökologischer, wildbiologischer sowie natur- und artenschutzrechtlicher Sicht weder nötig noch produktiv.

Der Wildtierschutzverband – Dachverband für Wildtierschutz appelliert an die Vernunft aller Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger, solch einer der Natur gegenüber respektlosen und tierschutzwidrigen Auslobung nicht Folge zu leisten. Auch wenn Sie die Hobby-Jagd in Deutschland auf den Fuchs für zwingend notwendig erachten, so nehmen Sie klar Abstand von solch widerwärtigen Gewinnspielen, bei denen das Leid vieler einzelner Tiere durch den erhöhten Jagddruck bereits vorprogrammiert ist.

Der Wildtierschutzverband wird rechtliche Schritte gegen die Zeitschrift prüfen und in Erwägung ziehen.

Für die ca. 400’000 Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger, die ihre mannigfachen Eingriffe in die Natur und Wildwelt primär als Freizeitspass verstehen, ist in einem hochkomplexen, sensiblen Gesamtökosystem aus Wald und Wild, das es auch im Überlebensinteresse des Menschen zu achten, zu beschützen und wiederzubeleben gilt, kein Platz. Die Hobby-Jagd auf zahlreiche Wildtierarten ist bereits nach heute geltender Rechtslage mangels «vernünftigen Grundes» im Sinne von § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz rechtswidrig.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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