15. Juni 2026, 20:19

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Jagd

Werden in Graubünden Wildtiere mit Helikoptern vom Berg ins Tal getrieben?

Anwohnerinnen und Anwohner berichten von ungewöhnlichen Szenen in der Region Domleschg in Graubünden. Dunkle Helikopter kreisen über den Berghängen, Wildtiere werden in Richtung Tal getrieben. In der Schweiz ist der Einsatz von Luftfahrzeugen oder Drohnen zur Bejagung oder zum Treiben von Wildtieren grundsätzlich verboten.

Redaktion Wild beim Wild — 27. August 2025

Graubünden ist berüchtigt für seine Hetzjagden, Kriminalität und Brutalität, insbesondere während der tierquälerischen Sonderjagd oder der unsinnigen Niederjagd sowie der unwissenschaftlichen Wolfsjagd.

Die kleinen Waldstücke, Felder und Höfe machen das Gebiet in der Region sehr durchsichtig. Wenn Spaziergänger vorbeilaufen müssen, haben sie immer ein komisches Gefühl, weil letztens unter anderem ein Hobby-Jäger gesagt hat, dass sie Hunde nur dann erschiessen, wenn sie nicht an der Leine sind. Hobby-Jäger dürfen Hunde nicht einfach so erschiessen. In vielen Kantonen dürfen wildernde Hunde (die nachweislich Wild hetzen und nicht unter Kontrolle sind) im Extremfall getötet werden. Leinenhunde oder normale Spaziergänge sind davon nicht betroffen. Was der Hobby-Jäger gesagt hat, klingt klar nach Einschüchterung.

Hobby-Jäger schiessen dort sogar an Frauen mit Kinderwagen vorbei. Letztes Jahr hat eine Frau einen Nervenzusammenbruch erlitten, weil Hobby-Jäger so knapp an ihr vorbeigeschossen haben. Andere meiden die Gegend inzwischen ganz.

Am 01.09.2025 beginnt in Graubünden die Hochjagd

Zeugen haben gesehen, dass der Helikopter in der Luft stehen geblieben und dann heruntergekommen ist, und man habe genau gesehen, dass sie Huftiere ins Tal getrieben haben, damit sie sie dort später leichter und ohne Anstrengung auf der Jagd schiessen können.

Beobachter berichten zudem der IG Wild beim Wild, dass Hobby-Jäger Futterstellen eingerichtet hätten, um Wildtiere in den Niederungen zu halten. Das gezielte Anfüttern ist jedoch im Rahmen der Hochjagd illegal.

Das zuständige Amt unter der Leitung von Adrian Arquint winkt einen bei Beschwerden mit faulen Ausreden ab: «Man könne nichts dagegen machen.»

Die Aussage, man könne nichts tun, ist schlicht falsch, sagt ein Sprecher der IG Wild beim Wild. Es geht hier nicht nur um Tierschutz– und Jagdgesetz, sondern um Menschenleben.

Wenn Helikopter zum Treiben eingesetzt und Schüsse in unmittelbarer Nähe zu Spaziergängern fallen oder Futterstellen eingerichtet werden, ist das nicht legal. Dass man beim Amt für Jagd und Blödsinn gesagt hat, «man könne nichts dagegen machen», stimmt so nicht – die Polizei oder die Wildhut müssen eingreifen.

Schlussabstimmung Verlag Südostschweiz in Graubünden vom 27.8.2025

Hobby-Jäger sind verpflichtet, absolute Sicherheit zu gewährleisten. Es darf niemals in die Richtung von Menschen, Häusern, Strassen oder Spazierwegen geschossen werden. Dass jemand «an einer Frau mit Kinderwagen vorbeigeschossen» hat, ist extrem gefährlich und ein klarer Verstoss gegen die Sicherheitsbestimmungen. Solche Vorfälle sollten unbedingt immer umgehend polizeilich gemeldet werden.

Dass Spaziergänger sich unwohl fühlen, ist nachvollziehbar – aber rechtlich gilt: Die Hobby-Jäger müssen sich an die Gesetze halten und die öffentliche Sicherheit nicht beeinträchtigen.

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