Solothurner Hobby-Jäger erschiesst Dachs statt Wildschwein
Ein Solothurner Hobby-Jäger erhält eine Ausnahmebewilligung für die Jagd auf Wildschweine mit einem Nachtsichtzielgerät. Weil er damit versehentlich einen Dachs erlegt, verliert er die Bewilligung. Dagegen wehrt er sich vor Gericht.

Nachtsichtgerät mit Ausnahmebewilligung
Ein Solothurner Hobby-Jäger jagte mit einem Nachtsichtgerät, das grundsätzlich verboten ist. Er hatte eine Ausnahmebewilligung erhalten, durfte damit aber nur Wildschweine erlegen. Als ihm im April 2021 ein Fehler unterlief und er versehentlich einen Dachs schoss, zeigte er sich an.
Verwechslung «nicht nachvollziehbar»
Das Verwaltungsgericht urteilt klar: «Das Erkennen eines Tieres vor dem Schuss gehört zweifellos zu den elementarsten Fertigkeiten. Dass ein Dachs mit einem Wildschwein verwechselt wird, ist nicht nachvollziehbar.» Der Hobby-Jäger erhält seine Ausnahmebewilligung nicht zurück. Mehr zum Thema Kriminalität und Jagd, Jagdgesetz und Tierschutzprobleme der Hobby-Jagd.
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