Amden SG: Hobby-Jäger nach illegalem Abschuss von Kronenhirschen und Waffenfund verurteilt
St. Galler Hobby-Jäger nach illegalem Abschuss zweier Kronenhirsche und Verstössen gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe verurteilt.
Ein Hobby-Jäger aus dem Kanton St. Gallen ist wegen der illegalen Erlegung zweier nicht zum Abschuss freigegebener Kronenhirsche sowie mehrerer Verstösse gegen das Waffengesetz rechtskräftig verurteilt worden.
Bei einer Hausdurchsuchung stiess die Kantonspolizei St. Gallen auf eine grosse Anzahl Waffen – insgesamt 71 Schusswaffen – sowie zahlreiche nicht deklarierte Jagdtrophäen.
Es ist Spätsommer 2024, ein Abend gegen 21.30 Uhr in einem Jagdgebiet in Amden SG. Ein älterer Hobby-Jäger beobachtet durch sein Fernglas zwei männliche Hirsche, nähert sich auf rund 150 Meter und schiesst. Beide Tiere brechen unter den Treffern zusammen. Dabei handelte es sich um zwei Kronenhirsche – Hirsche mit mindestens drei Enden pro Geweihstange oberhalb der Mittelsprosse. Deren Abschuss war gemäss Jagdplanung zum fraglichen Zeitpunkt nicht freigegeben.
Weil es bereits dunkel ist, erkennt der Hobby-Jäger zunächst nicht genau, um welche Tiere es sich handelt. Er holt Hobby-Jagdkameraden zur Hilfe, die beim Bergen unterstützen. Die Köpfe nimmt er selbst mit, das Fleisch bringt ein Kollege in einen Kühlraum. Eine Selbstanzeige, wie sie bei Fehlabschüssen üblich und erwartet ist, bleibt aus.
Hausdurchsuchung fördert 71 Waffen und zahlreiche Trophäen zutage
Wie die Kantonspolizei St. Gallen dem Mann auf die Spur kam, geht aus dem Strafbefehl des Untersuchungsamts Uznach nicht hervor; im Dokument ist lediglich eine Zeugenentschädigung vermerkt. Die «Südostschweiz» berichtete unter Berufung auf Jägerkreise, jemand aus dem Umfeld des Hobby-Jägers habe ihn gemeldet – eine Angabe, die sich unabhängig nicht überprüfen lässt. Bei der anschliessenden Hausdurchsuchung wird klar, dass es nicht bei den beiden illegal erlegten Kronenhirschen bleibt: Die Polizei stellt insgesamt 71 Schusswaffen sicher, darunter zwölf Sturmgewehre sowie diverse Pistolen, Revolver und Karabiner. Aufbewahrt waren sie unter anderem im Keller, an Wänden, in einem TV-Möbel und in Rucksäcken in einem Abstellraum.
Neben Munition und Waffenbestandteilen findet die Polizei auch zahlreiche nicht deklarierte Jagdtrophäen: Geweihe, Schädelknochen verschiedener Tierarten – darunter die Unterkiefer von 22 Kühen sowie von Hirschkälbern und Schmaltieren – sowie Steinbockhörner, deren Herkunft als angebliches Fallwild unklar blieb. Steinböcke stehen in der Schweiz unter besonderem Schutz. Vieles davon hätte der Hobby-Jäger melden müssen, was er unterliess.
22’400 Franken Geldstrafe und Verlust der Jagdpacht
Der Hobby-Jäger wurde nun rechtskräftig verurteilt wegen mehrerer Vergehen und Übertretungen gegen das Jagdgesetz sowie das Waffengesetz. Das Strafmass: eine bedingte Geldstrafe von 22’400 Franken bei zwei Jahren Probezeit – diese wird also nur fällig, wenn er in dieser Zeit erneut straffällig wird – sowie eine unbedingte, sofort fällige Busse von 1500 Franken, ersatzweise elf Tage Freiheitsstrafe. Dazu kommt eine Ersatzforderung von 2160 Franken. Effektiv sofort zu bezahlen hat der Mann somit rund 8’400 Franken, zusammengesetzt aus Busse, Ersatzforderung, Gebühren und Verfahrenskosten.
Sechs der sichergestellten Waffen sowie verschiedene Trophäen werden eingezogen und vernichtet. Rund 30 weitere Schusswaffen, Waffenzubehör und Munition gehen zur Prüfung allfälliger verwaltungsrechtlicher Massnahmen an die Kantonspolizei St. Gallen. Die «Südostschweiz» berichtete zudem unter Berufung auf Jägerkreise über jagdliche Konsequenzen für den Mann: Er habe die Pacht seines Reviers verloren und sei aus der Jagdgesellschaft ausgeschlossen worden.
Kein Einzelfall im Kanton St. Gallen
Der Fall aus Amden erinnert an einen ähnlich gelagerten Fall aus dem Wahlkreis Werdenberg-Sarganserland: Im April 2024 wurde ein Hobby-Jäger in Mels SG wegen Wilderei verurteilt. Auch dort hatte eine Hausdurchsuchung undeklarierte Geweih-Trophäen, einen präparierten Schädel eines geschützten Luchses sowie illegale Waffen und Waffenzubehör zutage gefördert. Ob zwischen den beiden Fällen ein Zusammenhang besteht, ist nicht bekannt.
Solche Fälle werfen ein Schlaglicht auf die Kontrolle der Hobby-Jagd in der Schweiz: Ohne einen Hinweis aus dem Jägerumfeld selbst wäre der Fall in Amden mutmasslich nie aufgeflogen. Mehr zu Fällen von illegalem Abschuss und Verstössen gegen das Jagdgesetz finden Sie in unserem Jagd-Dossier. Der Fall wirft damit auch grundsätzlichere Fragen zur Aufsicht durch die zuständige kantonale Behörde auf.
Ein strukturelles Problem der St. Galler Jagdverwaltung
Der Fall passt zu einem Muster, das die IG Wild beim Wild in ihrer Analyse zur Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton St. Gallen beschreibt: Aufgedeckt wurde der Waffen- und Trophäenbestand nicht durch eine systematische Kontrolle der Behörden, sondern durch einen Hinweis aus dem Hobby-Jägerumfeld selbst. Wie lange die Sammlung sonst unentdeckt geblieben wäre, bleibt offen.
Kritikerinnen und Kritiker sehen darin kein Einzelversagen, sondern einen Ausdruck struktureller Nähe zwischen Verwaltung und Hobby-Jägerschaft. Die IG Wild beim Wild verweist in diesem Zusammenhang etwa auf die Besetzung der Abteilung Jagd mit einer Person, die in eigenen Beiträgen der Organisation als «Lügenjäger» bezeichnet wird, sowie auf wiederholte Berichte über einen laxen Vollzug, dokumentiert unter anderem im Beitrag zum «faulen Apfel» in der St. Galler Jagdverwaltung. Der Fall aus Amden liefert damit ein weiteres Beispiel dafür, wie unauffällig grössere Verstösse gegen Jagd- und Waffengesetz über Jahre bestehen können, wenn Kontrolle primär auf Selbstregulierung innerhalb der Jagdszene setzt.
Der bekannteste Beleg dafür sitzt an der Spitze der Behörde selbst: Amtsleiter Dominik Thiel, Chef des St. Galler Amts für Natur, Jagd und Fischerei, reiste 2024 zusammen mit einem Wildhüter zu einer mehrtägigen Wolfsjagd nach Russland – offiziell deklariert als Weiterbildung, kritisiert von Naturschutzverbänden als Trophäenreise auf Staatskosten in ein Land unter internationalen Sanktionen. Der zuständige Regierungsrat verteidigte die Reise damals mit dem Verweis auf «Zielkonflikte», die man aushalten müsse. Wenn schon an der Spitze der Jagdverwaltung Distanz zur eigenen Aufsichtsfunktion fehlt, überrascht es wenig, dass auch im Vollzug gegenüber einzelnen Hobby-Jägern wie im Fall Amden offenbar wenig systematisch kontrolliert wird.
