Kriminalität

Hobby-Jäger muss in Mels SG vor Gericht

Die Hobby-Jagd in der Schweiz ein Sammelbecken von Kriminellen.
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Wieder steht ein Schweizer Hobby-Jäger wegen Wilderei und Verstoss gegen das Waffengesetz vor Gericht.

Ein Hobby-Jäger muss sich vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels SG am 25.4.2024 wegen des Vorwurfes der Wilderei verantworten. Zudem soll er einen geschützten Luchs ohne Bewilligung präpariert und gegen das Waffengesetz verstossen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe sowie ein temporäres Jagdverbot.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft wirft dem heute 58-Jährigen vor, zwei Rothirsche illegal geschossen zu haben. In einem Fall sei er zudem unerlaubterweise in der Nacht auf die Rotwildjagd gegangen. In beiden Fällen habe er die Abschüsse gegenüber dem Wildobmann seiner Jagdgesellschaft verheimlicht und diese auch nirgends deklariert.

Fotofalle entlarvt den Täter

Er sei sich nicht sicher, ob er nicht noch ein anderes Tier getroffen habe. Dies soll der Hobby-Jäger nach dem Abschuss von einem der Rothirsche einem Bekannten geschrieben haben, heisst es in der Anklageschrift weiter. Damit habe er zentrale Sorgfaltspflichten beim Jagen verletzt und gegen die kantonale Jagdverordnung verstossen.

In einer weiteren Nacht war der Mann gemäss Anklageschrift wiederum unerlaubt und in einem Gebiet, für das er nicht jagdberechtigt war, auf der Pirsch. Dabei tappte er in eine Fotofalle. Als der Hobby-Jäger dies bemerkte, soll er die Kamera entfernt haben.

Weiter soll der Mann in einem Stall den Kadaver eines Luchses gefunden haben. Ohne die entsprechende Bewilligung präparierte er den Schädel des geschützten Tieres und stellte diesen in seinem Schlafzimmer aus. Dem Hobby-Jäger hätte bewusst sein müssen, dass er das gefundene Tier hätte melden müssen, so die Staatsanwaltschaft.

Verbotene Waffe bei Hausdurchsuchung entdeckt

2021 kam es am Wohnort des Beschuldigten zu einer Hausdurchsuchung. Dabei wurden eine verbotene Waffe sowie verbotenes Waffenzubehör gefunden. Zudem bewahrte er mehrere Waffen in unverschlossenen Schränken auf.

Damit seien sie ungenügend vor dem Zugriff Dritter geschützt gewesen, findet die Anklage. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und eine Busse von 7000 Franken. Die Jagdberechtigung sei dem 58-Jährigen für vier Jahre zu entziehen.

Update: 25.4.2024

Jäger wegen Wilderei verurteilt

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels SG hat am 25.4.2024 einen Jäger wegen Wilderei verurteilt. Er machte sich zudem strafbar, weil er einen geschützten Luchs ohne Bewilligung präpariert hatte. Das Gericht sprach eine bedingte Freiheitsstrafe und ein temporäres Jagdverbot aus.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte zwei Rothirsche illegal geschossen hatte.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte zwei Rothirsche illegal geschossen hatte. Einen Grossteil seiner Ausführungen widmete der Richter während Urteilsverkündung der Rechtmässigkeit einer Aufnahme aus einer Fotofalle, welche im Prozess ein zentrales Beweisstück war.

«Straftaten und keine Bagatellen»

Auf dieser Aufnahme sei der heute 58-Jährige in einer Nacht mit einer Taschenlampe, einer Waffe und einer Jagdausrüstung zu sehen, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Im besagten Jagdrevier sei er jedoch nicht jagdberechtigt gewesen. Zudem sei er damals auf der Jagd nach Rotwild gewesen. Eine solche Jagd sei in der Nacht jedoch illegal, argumentierte der Staatsanwalt.

Der Richter hielt fest, dass mit diesen Aufnahmen in der Öffentlichkeit zwar die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten verletzt worden seien. Dies hatte auch der Verteidiger bemängelt. «Das Interesse des Staates an der Verfolgung der Taten ist in diesem Fall aber höher als der Schutz der Persönlichkeitsrechte», so der Richter. Er ergänzte: «Für mich waren es schwere Straftaten und keine Bagatellen.»

Beschuldigter verweigerte Aussagen mehrheitlich

Der Beschuldigte verweigerte die Aussagen mehrheitlich. Nur zur Aufnahme der Fotofalle sagte er: «Die Person auf dem Foto bin zu tausend Prozent nicht ich.» Der Richter sah dies anders und sagte zum Beschuldigten: «Ich sehe Sie auf dem Foto.»

Auch der Staatsanwalt hatte argumentiert, dass es sich bei dem fotografierten Mann um den Beschuldigten handle. Denn eine gleichartige Arbeitskleidung wie auf der Aufnahme sei bei einer Hausdurchsuchung beim Beschuldigten gefunden worden. Verdächtig wirke zudem, dass der Jäger die Wildfalle im Anschluss habe verschwinden lassen.

Präparierter Schädel eines Luchses

Weiter seien bei der Hausdurchsuchung Geweih-Trophäen gefunden worden, die nicht wie vorgeschrieben deklariert worden seien. Wären die Rothirsche legal geschossen worden, hätte der Jäger diese auch deklarieren können, so die Staatsanwaltschaft.

Weitere Fragen ergäben sich zum präparierten Schädel eines geschützten Luchses im Schlafzimmer des Beschuldigten, so der Staatsanwaltschaft. Der Jäger habe nicht plausibel erklären können, wann und wo er das geschützte Tier gefunden habe.

Illegale Waffe

Ebenfalls hätte der erfahrene Jäger wissen müssen, dass er das gefundene Tier den Behörden hätte melden müssen, sagte der Staatsanwalt weiter. In der Anklageschrift hiess es zum toten Luchs, der Jäger hätte von einem unrechtmässig getöteten Tier ausgehen müssen

Der Staatsanwalt wies weiter darauf hin, dass bei einer Hausdurchsuchung eine illegale Waffe sowie illegales Waffenzubehör gefunden worden sei. Damit habe der Beschuldigte gegen das Waffengesetz verstossen. Zahlreiche Waffen seien zudem in unverschlossenen Schränken aufbewahrt gewesen und damit ungenügend vor dem Zugriff Dritter geschützt gewesen.

Verteidigung forderte vollumfänglichen Freispruch

Der Verteidiger des Beschuldigten hatte während des Prozesses einen vollumfänglichen Freispruch gefordert. Er bezweifelte, dass die Aufnahmen der Fotofalle auswertbar seien und seinen Mandaten zeigten: «Das gesamte Verfahren beruht auf einer Fotokopie mit einer grausamen Auflösung.» Zudem sei die auf dem Foto zu erkennende Arbeitskleidung in der Region wohl weit verbreitet.

Der Verteidiger hatte auch eine Erklärung für die gemäss dem Staatsanwalt nirgends deklarierten Trophäen im Haus des Beschuldigten. Diese stammten von Jagden im Ausland oder vom Vater des Jägers, der ebenfalls bereits gejagt habe.

Letztlich zeigte sich das Kreisgericht von den Ausführungen des Verteidigers aber nicht überzeugt und sprach den 58-Jährigen unter anderem wegen Wilderei, Vergehen gegen das eidgenössische Jagdgesetz und Vergehen gegen das Waffengesetz für schuldig. Der Jäger erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und muss eine Busse von 7000 Franken bezahlen. Die Jagdberechtigung wird ihm für vier Jahre entzogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte noch im Gerichtssaal Berufung an.

Dossier Jagdverwaltung St. Gallen:

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