21. Juni 2026, 10:50

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Genf ohne Hobby-Jagd: Warum der Hirsch-Abschuss kein Beweis gegen das Jagdverbot ist

Eine französische Jagdpublikation deutet die Genfer Regulierungsabschüsse als Beweis gegen das Jagdverbot. Die Zahlen des Kantons sagen das Gegenteil.

Faktencheck. Eine französische Jagdpublikation deutet die neuen Genfer Regulierungsabschüsse als Beleg, ein Jagdverbot funktioniere nicht. Die Zahlen des Kantons sagen das Gegenteil.

Am 10. Juni 2026 hat der Genfer Staatsrat entschieden, die Regulierungsabschüsse von Hirschen in den Wäldern von Versoix und Collex-Bossy vom 1. November 2026 bis 31. Januar 2027 weiterzuführen. Eine zusätzliche Saison 2027/2028 wird je nach Ergebnissen geprüft. Parallel dazu werden auch die Wildschwein-Abschüsse vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2028 erneuert.

Das Magazin «Le Chasseur Français» griff den Entscheid am 20. Juni 2026 auf und zog daraus eine weitreichende Schlussfolgerung: Der Fall zeige «einmal mehr die Notwendigkeit, die Wildtiere zu bewirtschaften». Mit anderen Worten: Selbst der jagdfreie Kanton Genf komme nicht ohne Schusswaffen aus, also brauche es die Hobby-Jagd. Diese Lesart hält einer Überprüfung nicht stand.

Behauptung 1: «Das Jagdverbot funktioniert nicht»

Genau das Gegenteil belegen die Zahlen des Kantons selbst. Im Winter 2025/2026 sank die Hirschpopulation in den betroffenen Wäldern von 132 auf 90 Tiere. Der gezielte Eingriff einer kleinen Zahl spezialisierter Berufsleute hat also gewirkt. Dass der Druck auf Kulturen und Wald weiterhin als hoch eingestuft wird, ändert nichts daran: Ein Steuerungsinstrument, das messbar greift, ist kein Beleg für ein Scheitern, sondern für seine Wirksamkeit.

Der entscheidende Punkt: Genf reguliert seit 1974 ohne einen einzigen Hobby-Jäger. Wildtiermanagement und Hobby-Jagd sind eben nicht dasselbe. Wer beides gleichsetzt, verwischt genau die Grenze, um die es geht. Dasselbe Muster zeigt sich in zahlreichen weiteren jagdfreien Räumen Europas, wie unser Überblick zu zehn jagdfreien Schutzgebieten zeigt.

Behauptung 2: «Es braucht Hobby-Jäger, um die Natur zu regulieren»

In Genf greift niemand zur Freizeitwaffe. Die Abschüsse werden ausschliesslich von den «gardes de l’environnement», den kantonalen Wildhütern, durchgeführt. Das sind ausgebildete, staatlich angestellte Fachleute mit klarem Auftrag, kontrolliertem Vorgehen und behördlicher Rechenschaftspflicht.

Das ist ein grundlegend anderes Modell als die Milizjagd, bei der Privatpersonen in ihrer Freizeit und auf eigene Rechnung Wildtiere erlegen. Der Genfer Fall beweist also nicht, dass es Hobby-Jäger braucht. Er beweist das Gegenteil: Eine demokratische Gesellschaft kann ihre Wildbestände steuern, ohne die Tötung von Tieren als Freizeitbeschäftigung zuzulassen. Genau dieses Genfer Wildhütermodell rückt inzwischen auch in der Innerschweiz in den Blick, etwa im Kanton Zug, der die Fuchsjagd nach einer Studie nicht mehr proaktiv fördert.

Behauptung 3: «Die hohen Hirschzahlen entstehen im jagdfreien Kanton»

Hier blendet die jagdfreundliche Darstellung den geografischen Kontext aus. Genf ist eine kleine Enklave von rund 280 Quadratkilometern, fast vollständig umgeben von Frankreich und vom Kanton Waadt, wo intensiv gejagt wird.

Während der Jagdsaison ziehen sich Wildtiere systematisch in die ruhigeren, jagdfreien Zonen zurück. Genf wird damit zum Rückzugsraum für Tiere, die andernorts bejagt werden. Ein erheblicher Teil des Bestandsdrucks ist also nicht hausgemacht, sondern eine direkte Folge der Hobby-Jagd jenseits der Kantonsgrenze. Das Argument lässt sich somit umkehren: Nicht das Jagdverbot erzeugt das Problem, sondern die Hobby-Jagd ringsherum verlagert es nach Genf.

Die ausgeblendete Alternative: Verhütung statt Kugel

Die IG Wild beim Wild fordert seit Jahren, die Hirschbestände mit dem immunokontrazeptiven Wirkstoff GonaCon zu steuern, statt sie zu erschiessen. Das Mittel blockiert reversibel die Fortpflanzung und ist nach Artikel 16 des Genfer Wildtiergesetzes grundsätzlich als präventive Massnahme zulässig.

Der Kanton lehnt die Methode mit dem Hinweis ab, man könne nicht genügend Hirschkühe einfangen, um sie zu impfen. Die Schweizer Gerichte sind dem bislang gefolgt. Der Streit ist damit aber nicht beendet, sondern zeigt, dass es ernsthaft diskutierte, gewaltfreie Steuerungsansätze gibt. In der jagdfreundlichen Erzählung kommen sie schlicht nicht vor.

Vor allem aber blendet diese Erzählung aus, was die Genfer Bevölkerung selbst will. In einer Online-Umfrage vom 1. März bis 30. April 2024, an der ausschliesslich Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons teilnehmen konnten, sprachen sich 67,39 Prozent für die Geburtenkontrolle per Impfung aus. Nur 30,8 Prozent befürworteten die Abschüsse, 1,63 Prozent waren ohne Meinung. Die Bevölkerung wünscht also mit deutlicher Mehrheit eine gewaltfreie Steuerung. Wer den Genfer Fall als Beleg für die Notwendigkeit der Abschüsse anführt, stellt sich damit auch gegen den erklärten Willen der dort lebenden Menschen.

Niemand will zurück zur Hobby-Jagd

Bezeichnend ist, was in Genf gerade nicht zur Debatte steht: die Rückkehr der Hobby-Jagd. Über fünfzig Jahre nach dem Volksentscheid von 1974 fordert niemand ernsthaft, das Jagdverbot aufzuheben und wieder private Freizeitjäger ins Feld zu lassen. Der gesamte Streit dreht sich um die Frage, wie reguliert wird, durch Berufswildhüter mit der Waffe oder durch Verhütung, nicht ob die Hobby-Jagd zurückkehren soll. Genau diese Selbstverständlichkeit ist die eigentliche Bilanz des Genfer Modells: Ein Kanton hat sich an ein Leben ohne Freizeitjagd gewöhnt und will es nicht mehr anders.

Der Genfer Entscheid taugt nicht als Kronzeuge für die Hobby-Jagd. Er zeigt, dass ein Kanton seit über fünfzig Jahren ohne Freizeitjagd auskommt, seine Wildbestände durch wenige Fachleute messbar steuert und sein hoher Wildbestand wesentlich durch die Bejagung in den Nachbarregionen mitverursacht wird. Eine Mehrheit der Genfer Bevölkerung wünscht zudem die Geburtenkontrolle statt der Kugel, und die Rückkehr der Hobby-Jagd fordert niemand. Das eigene Communiqué des Staatsrats hält ausdrücklich fest, dass dieser Ansatz damit zusammenhängt, dass der Kanton jagdfrei ist. Wer daraus ein Plädoyer für die Hobby-Jagd macht, liest die Fakten gegen ihren eigenen Strich.

Wie sich diese Debatte derzeit über mehrere Kantone zieht, dokumentiert unsere Kampagne «Schluss mit der Fuchsjagd».

Podcast-Episode: Jagd, Wildtiere und Politik

Diese Podcast-Episode beleuchtet vier Themenstränge, die den aktuellen Stand der Jagdkritik in der Schweiz schlaglichtartig erfassen.

Wild beim Wild · Podcast

Podcast-Episode: Jagd, Wildtiere und Politik

Wild beim Wild · 21. Juni 2026

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Der Kanton Zug ist bisher der einzige Kanton, der auf eine wissenschaftliche Studie zur Fuchsjagd konkret reagiert hat.

Eine SWILD-Studie vom Mai 2026 belegt: Jahrzehntelange Abschüsse – im Schnitt 308 Tiere pro Jahr – hatten weder einen nachhaltigen Effekt auf die Populationsgrösse noch auf Wildkrankheiten. Die Jagdkommission zieht Konsequenzen: keine proaktive Förderung der Fuchsjagd mehr, konsequentere Trennung der Statistikkategorien und eine Informationskampagne zur Wildtierfütterung.

Basel-Landschaft antwortete auf dieselbe Petition mit vier Seiten Verwaltungssprache, ohne eine einzige wissenschaftliche Quelle. Glarus schweigt bisher. Ein Podium in Utzenstorf, das sich «Dialog» nannte, war mit vier Hobby-Jägern und einem jagenden Moderator besetzt. Schweizweit werden jährlich rund 19’000 Rotfüchse erschossen – ohne belegbare Wirkung auf Schäden oder Seuchen.

Luchs und Wolf: Regulierung auf dünnem Eis

Im Tessin wurden 88 Hobby-Jäger für nächtliche Wolfsabschüsse vorbereitet – konkret durch zwei Informationsabende in Bellinzona. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass letaler Abschuss Rudelstrukturen destabilisieren und im Folgejahr mit mehr Rissen zusammenhängen kann. Im Wallis wurden trotz rund 1’300 ausgebildeten Hobby-Jägern nur neun Wölfe erlegt; die Leitwölfin riss danach erneut.

Parallel plant der Kanton Wallis erstmals Luchsabschüsse, obwohl der Bestand seinen Vorfahren gegenüber 46 Prozent seiner genetischen Vielfalt verloren hat. Eine Studie der Universität Bern dokumentiert, dass der tiefe Bestand durch ein Netz von 17 Schlingenfallen menschengemacht ist. Dass nun derselbe Kanton diesen künstlich tief gehaltenen Bestand als Argument für Abschüsse nutzt, ist eine bemerkenswerte Logik. Pro Natura weist zudem darauf hin, dass der grösste Entnehmer von Rehen im Wallis nicht der Beutegreifer, sondern die Hobby-Jagd selbst ist.

Jagdprüfung als geschlossenes System

Im Kanton St. Gallen haben 65 angehende Hobby-Jäger die Jagdprüfung bestanden – ausgebildet, geprüft und beaufsichtigt von Hobby-Jägern. Das Muster wiederholt sich in Solothurn, Zug, Luzern, Basel-Landschaft und Aargau. Als Gegenmodell gilt Genf: seit 1974 ohne Hobby-Jagd, mit zwölf staatlichen Berufsjägern, einer 99,5-Prozent-Soforttodrate und der höchsten Feldhasendichte der Schweiz.

Wald kaufen als stiller Wildtierschutz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in drei Urteilen festgehalten, dass Grundeigentümer, die die Hobby-Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, nicht zur Duldung gezwungen werden dürfen. Deutschland reagierte 2013, Italien 2026. Die Schweiz kennt das Recht – der politische Wille fehlt. Die IG Wild beim Wild stellt einen Mustertext für kantonale Vorstösse bereit.

Zug prüft, Basel-Landschaft weicht aus, Glarus schweigt – und im Wallis plant man den Abschuss einer genetisch ausgezehrten Art. Der nächste Kanton, der auf Wissenschaft hört, wäre eine gute Geschichte.

«Schluss mit der Fuchsjagd»: Wissenschaft, Kantone und was du tun kannst

Eine Kampagne für ein Ende der Fuchsjagd in der Schweiz.

Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 19’000 Rotfüchse erschossen.

Die offiziellen Begründungen: Bestandsregulierung, Seuchenbekämpfung, Schutz von Bodenbrütern. Mehr als drei Jahrzehnte wildbiologische Forschung widerlegen diese Argumente übereinstimmend. Die IG Wild beim Wild hat deshalb die Kampagne «Schluss mit der Fuchsjagd» gestartet – mit kantonsspezifischen Kontaktlisten, einem wissenschaftlich fundierten Musterbrief und konkreten Handlungsschritten für alle, die aktiv werden wollen.

Was die Zahlen zeigen

Der Kanton Luzern ist der einzige Kanton, der den Gesundheitszustand erlegter Füchse systematisch erfasst. Von 2’217 getöteten Tieren hatten nur 39 einen Krankheitsbefund. Über 98 Prozent der erschossenen Füchse im Kanton Luzern waren gesund – kein Seuchengeschehen, das durch die Jagd eingedämmt worden wäre.

Beim Fuchsbandwurm ist die Jagd sogar kontraproduktiv: Eine Studie von Comte et al. (2017) zeigte, dass intensive Bejagung die Prävalenz von 44 auf 55 Prozent erhöhte, weil Jungfüchse die Lücken füllen und eine höhere Parasitenlast tragen. In Luxemburg sank die Befallsrate nach dem Fuchsjagdverbot 2015 von rund 40 auf unter 20 Prozent.

Eine aktuelle Studie in «Biological Conservation» (Jiguet et al. 2026) untersuchte 383’299 jährlich in Frankreich getötete Rotfüchse: kein statistischer Zusammenhang mit Schadensreduktion, und die Kontrollkosten übersteigen die Schäden um das Achtfache. Millionenfach getötet – für nichts.

Was die Kantone bisher getan haben

Die Reaktionen der Kantone auf Petitionen zur Fuchsjagd sind weitgehend gleichförmig: Ablehnung ohne eine einzige wissenschaftliche Quelle.

Kanton Glarus antwortete mit drei Absätzen und keiner einzigen Studie. Kanton Basel-Landschaft schickte vier Seiten Verwaltungssprache – ebenfalls ohne Studiennachweis. Kanton Bern lehnte eine parteiübergreifende Motion ab; der Regierungsrat räumte dabei selbst ein, die Fuchsjagd sei «faktisch ein Selbstzweck».

Die einzige Ausnahme: Der Kanton Zug gab 2025 eine unabhängige Studie bei SWILD in Auftrag. Das Ergebnis (Mai 2026): Die Fuchsjagd zeigt keine nachweisbare regulatorische Wirkung, verbessert die Seuchenbekämpfung nicht und ist nicht-letalen Methoden unterlegen. Die Jagdkommission beschloss daraufhin, die Fuchsjagd nicht mehr proaktiv zu fördern.

Vorbilder, die seit Jahrzehnten funktionieren

Der Schweizerische Nationalpark ist seit 1914 jagdfrei – über hundert Jahre, ohne Bestandsexplosion oder Seuchenprobleme. Kanton Genf kommt seit 1974 ohne Hobby-Jagd aus. Luxemburg hat die Fuchsjagd 2015 landesweit verboten, mit messbarem Rückgang des Fuchsbandwurms. Kein Bundesgesetz zwingt die Kantone zur Fuchsjagd.

Was du jetzt tun kannst

Die Kampagne stellt für die Kantone Luzern, Glarus, Basel-Landschaft, Zug und Bern vollständige Kontaktlisten der Kantonsräte sowie kantonsspezifische Hintergründe bereit. Für alle übrigen Kantone gibt es einen universellen Musterbrief, der direkt ins eigene Mailprogramm kopiert werden kann. Bitte nur als persönliche E-Mail – das ist politisch wirksamer als jeder Massenversand.

Kampagne

Schluss mit der Fuchsjagd

Die Fuchsjagd ist wissenschaftlich nicht begründbar. Erfahre, warum und wie du die Kampagne unterstützen kannst.

Zur Kampagne →

Wallis wünscht erstmals Luchse abzuschiessen – obwohl die Art genetisch am Limit ist

Staatsrat Christophe Darbellay, selber Hobby-Jäger, lässt ein Abschussgesuch vorbereiten, während Studien Inzucht und massive Wilderei im Kanton belegen.

Wildtiere sind in der Schweiz rechtlich herrenlose Sachen – res nullius, Gemeingut des gesamten Volkes.

Das Jagdregal verleiht Hobby-Jägern kein Eigentumsrecht an ihnen, sondern nur eine staatlich gewährte Nutzungsbefugnis. Wer diese Nutzungsbefugnis dazu einsetzt, geschützte Beutegreifer zu beseitigen, die biologisch unverzichtbar sind, missbraucht ein Privileg auf Kosten des Allgemeinwohls.

Der Kanton Wallis plant eine Schweizer Premiere mit fragwürdigem Vorzeichen: Erstmals soll ein Kanton eine behördliche Regulierung von Luchsen beantragen.

Staatsrat Christophe Darbellay bestätigte gegenüber dem «Walliser Boten», dass sein Departement ein offizielles Gesuch vorbereiten lässt, mit dem Ziel, im kommenden Winter erstmals Luchse abschiessen zu dürfen. Begründet wird der Vorstoss mit zurückgehenden Reh- und Gämsbeständen in einzelnen Regionen, vor allem im Oberwallis.

Was in der amtlichen Argumentation unerwähnt bleibt: Der Eurasische Luchs ist in der Schweiz keine robuste, sondern eine genetisch ausgezehrte Art. Und ausgerechnet im Wallis ist er über Jahrzehnte systematisch illegal getötet worden.

Eine Art, die «frisches Blut» braucht

Die Schweizer Luchse stammen von wenigen, teilweise eng verwandten Gründertieren aus den slowakischen Karpaten ab, die in den 1970er-Jahren wiederangesiedelt wurden. Gemäss der Fachstelle für Raubtierökologie KORA haben die Alpenluchse gegenüber ihren Vorfahren in der Slowakei 46 Prozent der genetischen Vielfalt verloren, jene im Jura 30 Prozent.

Die Folgen sind keine Theorie mehr. Weil die Population aus nur wenigen, teils verwandten Gründertieren hervorgegangen ist, ist die genetische Vielfalt tief und Inzucht zunehmend ein existenzielles Problem; ohne genetische Vielfalt kann sich der Luchs nur schwer an veränderte Umweltbedingungen oder neue Krankheitserreger anpassen. Beobachtet wurden unter anderem gehäuft Herzgeräusche, die mit genetischen Faktoren in Verbindung gebracht werden. KORA und das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) halten deshalb fest, dass der Bestand mittelfristig genetisch aufgefrischt werden muss, etwa durch Tiere aus den Karpaten. Dass der Luchs trotz Comeback bedroht bleibt, zeigen auch neuere Studien zum Zustand der Schweizer Luchspopulation.

Je nach Monitoringjahr leben rund 300 bis 360 selbständige Tiere in der Schweiz; für das biologische Jahr 2024/2025 weist KORA 364 unabhängige Luchse aus, davon 246 in den Alpen, 86 im Jura und 32 in der Nordostschweiz. Der Luchs steht weiterhin auf der Roten Liste und gilt als national prioritäre Art. Vor diesem Hintergrund einen geschützten Beutegreifer zum Abschuss freizugeben, dessen grösstes Problem der fehlende genetische Austausch ist, kehrt die fachliche Logik schlicht um.

Im Wallis wurde der Luchs systematisch gewildert

Der Kanton Wallis ist beim Luchs kein neutraler Boden. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass es im Wallis weniger Luchse gibt, als aufgrund der Eignung des Gebiets zu erwarten wäre; im Unterwallis erfasste KORA im Fotofallen-Monitoring südlich der Rhone zeitweise keinen einzigen Luchs.

Den Grund lieferte ein internationales Forschungsteam unter Leitung von Prof. Raphaël Arlettaz (Universität Bern). Die Forschenden prüften, ob der tiefe Bestand an der Dichte oder Positionierung des Fotofallen-Netzwerks oder an mangelnder Beute liegen könnte, konnten diese Hypothesen jedoch entkräften, womit allein die Wilderei-Hypothese übrig blieb. Die 2021 in «Frontiers in Conservation Science» publizierte und peer-reviewte Studie dokumentierte ein Netz von 17 Schlingenfallen am Rhoneknie, im einzigen Einwanderungskorridor des Luchses ins Wallis; einige Fallen waren bei ihrer Entdeckung noch betriebsbereit. Wir haben den Fall unter dem Titel «Wallis: Systematische Wilderei» ausführlich dokumentiert.

Die juristische Aufarbeitung ist ernüchternd. Es dauerte im Wallis 20 Jahre vom ersten Hinweis bis zur ersten Verurteilung eines Jägers wegen Luchswilderei, und aufgeklärt wurde der Fall erst durch die Arbeit der Universität Bern. Ein Jäger gab an, bereits zehn Luchse mit Fallen erlegt zu haben; eine Verurteilung gelang erst, als sich an den gefundenen Fallen seine DNA-Spuren nachweisen liessen. Beim Luchs ist der illegale Abschuss laut WWF Schweiz die zweithäufigste Todesursache. Mehr dazu im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz.

Ein Staatsrat, der privat Hobby-Jäger ist, lässt ein Abschussgesuch auf eine streng geschützte Art vorbereiten, deren Bestände in seinem Kanton nachweislich durch Wilderei dezimiert wurden. Das ist kein Zufall, sondern ein Interessenkonflikt, der offen benannt werden muss. Wildtiere gehören dem Volk, nicht der Hobby-Jagd-Lobby. Ein Amt, das dieses Gemeingut verwaltet, ist gegenüber der gesamten Bevölkerung rechenschaftspflichtig und nicht gegenüber einer Minderheit von rund 4 Prozent Hobby-Jägern. Der Kanton Genf zeigt seit über 50 Jahren, wie Wildtierpolitik ohne diesen Interessenkonflikt aussieht: professionell, transparent und wirksam.

Wer trägt die Verantwortung für den Rückgang?

Die Naturschutzseite widerspricht der amtlichen Darstellung deutlich. Der Grüne Grossrat und Pro-Natura-Geschäftsleiter Jérémy Savioz reichte eine dringliche Interpellation ein; aus Sicht der Naturschützer ist der Abschussplan wissenschaftlich nicht begründet, der Luchs steht weiterhin auf der Roten Liste und erfüllt mit dem In-Bewegung-Halten des Wilds eine wichtige Funktion gegen Verbiss im Wald. Pro Natura verweist zudem darauf, dass im Wallis jedes Jahr rund 1000 Rehe geschossen werden, und sieht es als nicht bewiesen an, dass der Luchs für den Rückgang der Wildbestände verantwortlich ist.

Anders gesagt: Der grösste Entnehmer von Rehen im Wallis ist nicht der Luchs, sondern die Hobby-Jagd selbst. Dass nun derselbe Staatsrat, der privat dem Hobby-Jagd-Milieu angehört, einen geschützten Beutegreifer als Konkurrenten ins Visier nimmt, wirft Fragen nach der Interessenlage auf.

Hohe rechtliche Hürden

Der Weg zum Abschuss ist eng. Der Luchs ist deutlich stärker geschützt als der Wolf; eine Regulierung wäre nur möglich, wenn der Kanton wissenschaftlich nachweisen kann, dass das Jagdregal schwerwiegend beeinträchtigt ist, und ein Abschuss wäre nur im kurzen Winterfenster vom 16. Januar bis 28. Februar erlaubt. Über das Gesuch entscheidet am Ende das Bundesamt für Umwelt.

Genau dieser wissenschaftliche Nachweis dürfte schwierig werden, solange die zentrale Frage ungeklärt ist: Wie kann ein Kanton einen «zu hohen» Luchsdruck geltend machen, dessen Population nachweislich durch Wilderei künstlich tief gehalten wurde und dessen Tiere zunehmend unter Inzuchtfolgen leiden?

Tessin bildet 88 Hobby-Jäger für nächtliche Wolfsabschüsse aus

Mit einem zweijährigen Pilotprojekt sollen ausgewählte Hobby-Jäger die Wildhüter bei der Regulierung von Wolfsrudeln unterstützen.

Das Tessin setzt bei der Wolfsregulierung neu verstärkt auf Hobby-Jäger.

Im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts wurden 88 private Jäger (im Folgenden «Hobby-Jäger») mit einer Zusatzausbildung versehen, die künftig die 22 kantonalen Wildhüter beim Vollzug von Abschussverfügungen unterstützen sollen. Vier dieser «Hilfs-Jäger» pro Wildhüter werden mit Wärmebildkameras ausgerüstet und dürfen neu auch nachts und ausserhalb der ordentlichen Jagdsaison eingesetzt werden. Das berichtete das Westschweizer Radio und Fernsehen RSI am 17. Juni 2026.

Ab September im Einsatz

Laut Tiziano Putelli, Leiter des kantonalen Amtes für Jagd und Fischerei, steigt mit dem Auftrieb des Viehs auf die Alpen das Risiko von Übergriffen. Ein Teil der Alpbetriebe gelte heute als «nicht schützbar». Die ersten ausgewählten Hobby-Jäger sollen ab September einsatzbereit sein, zu Beginn der Regulierungsperiode für Rudel, die bis Januar dauert. Das Pilotprojekt orientiert sich am Walliser Modell und geht auf eine vom Grossen Rat am 23. März 2026 angenommene Motion von Giovanni Berardi zurück. Die maximalen Kosten betragen 250’000 Franken pro Jahr für Entschädigungen und Verwaltung.

Hintergrund ist die aus kantonaler Sicht ungenügende Bilanz: 2025 brauchten die Wildhüter rund 3’200 Stunden, um 6 von 24 Wölfen zu töten. Als Gründe nennt das Amt das unwegsame Gelände, fehlende Strassen und knappe Ressourcen.

Was die «Spezialausbildung» umfasst

Die Bezeichnung «Spezialausbildung» fällt bei näherer Betrachtung bescheiden aus. Die offizielle Seite des Amtes für Jagd und Fischerei spricht lediglich von «momenti formativi», also Informationsabenden. Konkret genannt sind zwei Termine: der 23. April und der 20. Mai 2026, jeweils um 18:30 Uhr in der Aula des Verwaltungsgebäudes 3 in Bellinzona. Zentrale Voraussetzung zur Teilnahme ist das Mitführen des Jagdausweises. Der Besuch gilt zeitlich unbegrenzt und muss nicht jährlich wiederholt werden.

Ergänzend müssen die Kandidaten gemäss Bericht des «Corriere del Ticino» das Jagdfähigkeitszeugnis besitzen, die nötige Ausrüstung inklusive Nachtsichtoptik mitbringen sowie spezifische Kurse zu Sicherheit und Einsatz der Hilfsmittel absolvieren; vorgesehen ist zudem ein praktischer Teil im Gelände. Zum Vergleich: Im Wallis dauerte die entsprechende Schulung im Vorjahr eine knappe Halbtagsveranstaltung.

Aufschlussreich ist die Vorgeschichte. Bereits 2025 waren Hobby-Jäger zur Mithilfe befugt. Von 20 zum Abschuss freigegebenen Wölfen wurden damals nur fünf erlegt, alle durch Wildhüter. Die Hobby-Jäger gaben keinen einzigen Schuss ab, weil ihnen die Risiken, auch rechtlich im Fehlerfall, zu gross waren.

Wirksamkeit der Regulierung umstritten

So weit die Fakten. Aus Sicht des Wildtierschutzes verdient die wissenschaftliche Grundlage des ganzen Vorhabens eine kritische Einordnung, denn die Annahme, dass mehr Abschüsse zu weniger Rissen führen, ist alles andere als gesichert.

Eine über 25 Jahre angelegte Untersuchung aus Idaho, Montana und Wyoming (Wielgus & Peebles, PLOS ONE 2014) kam zum Schluss, dass der letale Abschuss von Wölfen im Folgejahr eher mit mehr Rissen in einem grösseren Gebiet zusammenhängt. Der Mechanismus: Das Töten einzelner Tiere zerstört die soziale Rudelstruktur, was zu mehr Brutpaaren und damit zu mehr Übergriffen führen kann. Eine spätere methodenkritische Replikation (Poudyal, Baral & Asah 2016) relativierte zwar den Langzeiteffekt, fand aber dennoch: Für jeden im selben Jahr getöteten Wolf steigt die erwartete Zahl gerissener Schafe um 2,2 Prozent. Eine ältere Auswertung von 923 Fällen aus Minnesota (1979–1998) zeigte ebenfalls, dass das Fangen von Wölfen die Risse des Folgejahres nicht substanziell reduzierte.

Auch in der Schweiz ist die präventive Regulierung fachlich umstritten. Der Biologe und frühere BAFU-Vizedirektor Willy Geiger hält sie für wahrscheinlich nicht zielführend: Neue Lücken im Territorium reizten Wölfe zu noch stärkerer Vermehrung an und erleichterten zuwandernden Tieren das Einrücken. Selbst aus Reihen, die Abschüsse grundsätzlich befürworten, heisst es, die Regulation scheitere nicht an einem zu strengen Schutz, sondern an der Intelligenz der Tiere; die vollständige Zerschlagung eines Rudels misslinge oft an den erfahrenen Alttieren.

Die Praxis im Wallis illustriert dies eindrücklich: Rund 1’300 Hobby-Jäger absolvierten dort die Spezialausbildung und schwärmten von September bis Januar mit Nacht- und Wärmebildgeräten aus. Das Nanztalrudel lebte gleichwohl weiter; von neun erlegten Wölfen gehörten nur drei zum Rudel, und die Leitwölfin riss im März erneut ein Tier. Der Vergleich zeigt: Selbst bei massivem Einsatz bleibt der Effekt begrenzt.

Mehrere Studien zeigen übereinstimmend in dieselbe Richtung: Wirksamer Herdenschutz ist dem Abschuss vorzuziehen. Internationale Übersichtsarbeiten betonen zudem, dass der letale Wolfsabschuss mit Schutzrahmen wie der EU-Habitatrichtlinie kollidiert und selbst beim Abschuss einzelner Schadtiere auf starken öffentlichen Widerstand stösst. Dass eine Population auf Bejagung mit verstärkter Reproduktion reagieren kann, zeigt sich auch bei anderen Arten: In Bielefeld etwa kommen umso mehr Waschbären nach, je mehr getötet werden. Und im Wallis dokumentiert das Chablais-Rudel eine doppelte Reproduktion trotz Regulierungsdruck. Auch andere Kantone setzen zunehmend auf Hobby-Jäger zur Regulierung von Beutegreifern, wie das Beispiel Schwyz zeigt. Ein Pilotprojekt, das 88 Hobby-Jäger mit Wärmebildtechnik in die Nacht schickt, setzt damit auf ein Mittel, dessen Nutzen für den Schutz der Alpwirtschaft fraglich und dessen Schaden für ein geschütztes Wildtier absehbar ist.

Weitere Beiträge zum Thema finden sich in unseren Rubriken Wildtiere und Jagdgesetz.

Fuchsjagd-Podium in Utzenstorf: vier Hobby-Jäger, ein Nichtjäger und kein echter Dialog

Am Schloss Landshut diskutierten fünf Podiumsgäste über die Fuchsbejagung. Vier von ihnen hatten einen jagdlichen Hintergrund, der Moderator ebenfalls. Ein Erlebnisbericht.

Am Sonntag, 14. Juni 2026, lud der Förderverein Schloss Landshut in Utzenstorf zum «Landshuter Dialog zu Wild und Jagd» ein.

Das Thema lautete: «Die Fuchsjagd, notwendig oder fragwürdig?» Zur Einstimmung zeigte man um 12 Uhr den Dokumentarfilm «Alles für die Füchse, ein Wildtier, geliebt und gejagt» der Biologin Isabella Sedivy. Ab 14 Uhr folgte ein Fachreferat des Hobby-Jägers Martin Baumann, bevor eine Podiumsdiskussion das Thema aus «verschiedenen Blickwinkeln» beleuchten sollte. Rund 50 Personen verfolgten den Anlass. Was folgte, war jedoch alles andere als ein ausgewogener Dialog.

Von den fünf Podiumsgästen bekannten sich vier öffentlich zur Hobby-Jagd: Nicole Imesch, Jagdinspektorin des Kantons Bern; David Clavadetscher, Geschäftsführer von JagdSchweiz; Martin Baumann, Hobby-Jäger; sowie Sara Wehrli, bei Pro Natura zuständig für Jagdpolitik, die sich im Verlauf des Abends ebenfalls als Hobby-Jägerin outete. Einzig Casimir von Arx, GLP-Grossrat des Kantons Bern, der nach eigenen Angaben nachträglich eingeladen worden war, vertrat eine jagdkritische Perspektive. Auch Moderator Reinhard Schnidrig, Wildtierbiologe und ehemaliger Sektionschef Wildtiere beim BAFU, ist Hobby-Jäger.

Baumann, der sich für eine konsequente Bejagung des Fuchses aussprach, räumte immerhin ein, dass die Baujagd gesellschaftlich schwer vermittelbar sei. «Jagen für die Mülltonne» werde von der Mehrheit der Bevölkerung nicht toleriert, so seine eigene Einschätzung. Als Argument für die Bejagung nannte er die Gefährdung von Bodenbrütern durch den Fuchs und erwähnte dabei das in der Schweiz ausgestorbene Rebhuhn. Was er verschwieg: Der Hauptgrund für das Verschwinden des Rebhuhns ist der Habitatsverlust durch intensive Landwirtschaft, nicht der Fuchs. Darüber verlor er kein Wort.

Besonders brisant: Baumann sprach sich auch für die Baujagd aus, jene Praxis, bei der Hunde in Fuchsbauten getrieben werden, um dort einen Kampf auf engstem Raum zu erzwingen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kommt in ihrem Gutachten zur Baujagd (Schriftenreihe Band 10, 2012) zum klaren Schluss, dass diese Jagdmethode den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt, und zwar gleich mehrfach. Die TIR analysierte dabei auch, ob die kantonalen Regelungen, die die Baujagd legalisieren, überhaupt auf einer rechtmässigen Grundlage stehen. Die Kantone Zürich, Thurgau und Baselland haben die Baujagd inzwischen verboten. Dass ausgerechnet ein Hobby-Jäger auf einem öffentlichen Podium für diese Praxis eintrat, ohne dies auch nur ansatzweise zu problematisieren, zeigt, wie weit das Selbstverständnis der Hobby-Jagd von gesellschaftlichen Realitäten entfernt ist. Einen ausführlichen Hintergrundartikel zur Baujagd als legaler Tierquälerei findet sich auf wildbeimwild.com.

Nicole Imesch beschränkte sich auf die rechtliche Feststellung, der Fuchs sei jagdbar und dürfe daher bejagt werden. Dass «jagdbar» kein wissenschaftliches Argument ist und auch keine Verpflichtung zur Bejagung bedeutet, blieb unwidersprochen. Der Kanton Genf verzichtet seit 1974 auf die Hobby-Jagd, und der Kanton Zug unternimmt erste Schritte in dieselbe Richtung, bei der Fuchsjagd.

Von Arx, der einzige Nichtjäger auf dem Podium, brachte den konstruktivsten Vorschlag des Abends: Im Kanton Bern solle ein wissenschaftlich begleiteter Versuch gestartet werden, in einem Testgebiet auf die Fuchsjagd zu verzichten. Der Grosse Rat des Kantons Bern hatte die entsprechende Motion bereits abgelehnt. Das Podium schloss sich dieser Ablehnung erwartungsgemäss an, ohne wissenschaftliche Grundlagen dafür zu liefern.

Auch aus dem Publikum kamen lediglich vier Wortmeldungen, allesamt von Hobby-Jägern. Kritische Stimmen wurden nicht gehört.

Bemerkenswert war eine Aussage, die das Wesen der Hobby-Jagd ungewollt auf den Punkt brachte: Das Jagen sei für den einzelnen Hobby-Jäger selbstbelohnendes Verhalten, angetrieben durch das Dopamin-Belohnungssystem. Kurz gesagt: reiner Selbstzweck. Dass ausgerechnet ein Befürworter der Hobby-Jagd dies so formulierte, spricht Bände.

Der «Landshuter Dialog» zeigte einmal mehr, wie Kritik an der Fuchsjagd in der Schweiz systematisch abgewürgt wird, ohne dass wissenschaftliche Grundlagen dafür geliefert werden. Solange Podien zu diesem Thema fast ausschliesslich mit Hobby-Jägern besetzt werden und sogar die Moderation aus denselben Kreisen stammt, ist ein echter Dialog nicht möglich. Schade, denn das Thema hätte eine ehrliche, wissenschaftlich fundierte Debatte verdient.

Kanton Zug: Behörden bremsen Fuchsjagd nach Studie

Studie im Auftrag der Kantonsregierung widerlegt Jagdlobby-Narrative – Genfer Modell rückt näher.

Der Luzerner Jurist Pascal Wolf hat in über zwölf Kantonen Petitionen zur Prüfung der wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd eingereicht.

Im Kanton Zug zeitigt seine Eingabe vom Dezember 2025 (Vorlage Nr. 4032.1, Aktenzeichen DI DIS 58479-05) als bisher einziger Kanton ein konkretes Ergebnis: Landammann Andreas Hostettler hat am 19. Juni 2026 im Namen der Direktion des Innern schriftlich bestätigt, dass die Jagdkommission an ihrer Sitzung vom 16. Juni 2026 die in Auftrag gegebene Studie der Wildtierforschenden der SWILD zur Kenntnis genommen und erste Konsequenzen beschlossen hat: Die Fuchsjagd wird nicht mehr proaktiv gefördert, die Datenerhebung künftig konsequenter auf Jagd, Schadenabwehr, Sonderabschüsse und Fallwild aufgeteilt.

Was die Studie belegt

Die SWILD-Studie (Dr. Claudia Kistler / Dr. Fabio Bontadina, Mai 2026, 25 Seiten, im Auftrag des Amts für Wald und Wild des Kantons Zug) liefert eine schonungslose Bestandsaufnahme. Kernbefund: Die im Kanton Zug praktizierte Patentjagd auf Füchse reduziert weder die Populationsgrösse nachhaltig noch dämmt sie Wildkrankheiten ein. Im Gegenteil: Bejagte Bestände kompensieren Verluste durch erhöhte Fruchtbarkeit der Fähen, verbesserte Überlebensraten und Einwanderung aus benachbarten Gebieten.

Im Kanton Zug wurden zwischen 2000 und 2025 jährlich durchschnittlich 308 Füchse erlegt (gemäss SWILD-Bericht 2000–2025), mit stark sinkender Tendenz. Die Abnahme erklärt sich laut Studie nicht durch rückläufige Bestände, sondern durch nachlassende Bereitschaft der Hobby-Jägerschaft, Füchse zu schiessen. Verlässliche Bestandszahlen fehlen: Da kein systematisches Monitoring existiert, bleiben alle Ableitungen aus Abschuss- und Fallwilddaten mit grosser Vorsicht zu interpretieren.

Wildtierfütterung als unterschätztes Problem

Die Jagdkommission reagiert auf einen weiteren Befund der Studie: Das Amt für Wald und Wild (AFW) soll die Bevölkerung künftig aktiv über die negativen Folgen direkter und indirekter Wildtierfütterung informieren. Füchse, die durch menschliche Nahrungsquellen angelockt werden, verlieren ihr natürliches Scheu- und Meidungsverhalten, was Konflikte im Siedlungsraum erst erzeugt oder verstärkt. Die SWILD-Forschenden führen einen erheblichen Teil des Fuchsvorkommens in Siedlungsnähe auf das Nahrungsangebot anthropogenen Ursprungs zurück.

Das Tollwut-Argument trägt nicht

Die Studie widerlegt nochmals explizit das in Jagdkreisen wiederholt vorgebrachte Seuchenargument. Bei der Tollwutepidemie, die 1967 die Schweiz erreichte, scheiterten intensive Jagd und Baubegasung. Die entscheidende Massnahme war eine ab 1978 durchgeführte orale Impfkampagne, durch die 1999 Tollwutfreiheit nach WHO-Kriterien erreicht wurde. Für den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) zeigt eine französische Studie: Trotz um 35 Prozent erhöhtem Jagddruck stieg die Befallsrate im bejagten Testgebiet von 44 auf 55 Prozent, während sie im weniger bejagten Kontrollgebiet konstant blieb. Jungfüchse, die durch Jagddruck mobilisiert werden und Lücken auffüllen, tragen dabei höhere Wurmbürden als adulte Tiere.

Genf und Luxemburg als Vergleichsmass

Zwei Fallbeispiele strukturieren den Ergebnisteil der SWILD-Studie. Im Kanton Genf, der seit 1974 auf Milizjagd verzichtet und nur staatliche Wildhüterinnen und Wildhüter zum Abschuss berechtigt, wurden über Jahrzehnte deutlich weniger Füchse getötet als im flächenmässig ähnlich grossen Kanton Zug, ohne erkennbare Verschlechterung für Landwirtschaft oder öffentliche Gesundheit. Im letzten Berichtszeitraum wurden keinerlei Regulierungsabschüsse auf Füchse vorgenommen.

In Luxemburg, wo die Fuchsjagd seit 2015 verboten ist, verzeichnet gemäss SWILD unter Verweis auf die luxemburgische Veterinärverwaltung die staatliche Veterinärbehörde seit dem Verbot einen Rückgang der Fuchsbandwurm-Prävalenz. Luxemburgs Umweltministerin hielt 2024 fest: Die Kontroverse rund um das Verbot habe sich weitestgehend beruhigt, weil die befürchteten Probleme schlicht nicht eingetreten seien. Die Studie schliesst: Ein Jagdverbot würde die Fuchspopulation im Kanton Zug aller Wahrscheinlichkeit nach nicht merklich ansteigen lassen.

Schadensbilanz nüchtern betrachtet

Zwischen 2012 und 2025 wurden beim Kanton Zug 67 Wildschadensfälle durch Füchse gemeldet, mit einer Gesamtentschädigungssumme von 28’088.70 Franken. Das entspricht rund 2’000 Franken pro Jahr bei durchschnittlich 5 Fällen. Betroffen waren zu 93,5 Prozent Hühner; Lämmer, Schafe und Kälber machten den Rest aus. Die SWILD-Forschenden weisen darauf hin, dass Verluste bei Lämmern häufig überschätzt werden, weil die Todesursache ohne forensische Abklärung schwer zu bestimmen ist. Schutzwirksame Alternativen wie gesicherte Zäune in Freilandausläufen und Schutzhunde zeigen in wissenschaftlichen Studien bessere Ergebnisse als die Bejagung der Beutegreifer.

Was die Kommission beschlossen hat

Auf Basis der Studie trifft die Jagdkommission drei Massnahmen: erstens die konsequentere Trennung der Statistikkategorien (Jagd, Schadenabwehr, Sonderabschüsse, Fallwild); zweitens den Verzicht auf proaktive Förderung der Fuchsjagd, mit Fokus auf Siedlungsränder und Naturschutzgebiete; drittens eine Informationskampagne des AFW zur Wildtierfütterung. Über allfällige weitergehende Schritte will die Kommission an ihrer nächsten Sitzung befinden, sobald eine verbesserte Datenbasis vorliegt.

Ein vollständiger Verzicht auf die Fuchsjagd steht damit in Zug zwar bisher nicht zur Diskussion, die Studie schiebt aber dem Narrativ, Hobby-Jagd auf Füchse sei wissenschaftlich notwendig, eine amtliche Grundlage unter. Der Kanton Genf lebt vor, wie das Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd funktioniert. Das Dossier zur Fuchsjagd ohne Fakten dokumentiert, wie Jagdverbände die Diskussion bisher dominiert haben.

Hobby-Jäger feuert bei Streit Schuss in Wohnung ab

Ein 44-jähriger Hobby-Jäger schoss bei einem Streit gezielt in der Wohnung, seine Ex-Partnerin wurde durch den Knall leicht verletzt.

Während eines Streits mit seiner Ex-Partnerin hat ein 44-jähriger Hobby-Jäger in Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen, Baden-Württemberg) mit einer Pistole gezielt auf einen Einrichtungsgegenstand in einer Wohnung geschossen.

Der Mann wählte anschliessend von sich aus den Notruf. Das teilte die Polizei mit.

Seine 46-jährige Ex-Partnerin wurde durch den lauten Schuss leicht verletzt, musste jedoch nicht ärztlich versorgt werden. Beide wohnen den Angaben zufolge räumlich getrennt im selben Einfamilienhaus. Zuvor soll es zu Streitigkeiten zwischen den beiden gekommen sein. Worauf der Mann genau schoss und wem der Gegenstand gehört, wurde nicht mitgeteilt. Die Polizei konnte den Schützen am Freitag widerstandslos in Gewahrsam nehmen. Kurz darauf wurde auch die Waffenbehörde alarmiert.

Kommentar: Wenn die Waffe im Wohnzimmer steht

Der Fall verweist auf ein strukturelles Problem, das in der Debatte um privaten Waffenbesitz regelmässig unterschätzt wird: Wer eine Jagdwaffe besitzt, hat sie im häuslichen Umfeld griffbereit. In einer Eskalationssituation verkürzt sich der Weg von der Wut zum geladenen Lauf dramatisch. Dass hier «nur» auf einen Gegenstand geschossen wurde und die betroffene Frau körperlich weitgehend unversehrt blieb, ist eine Frage von Zentimetern und Sekunden, nicht von Sicherheit.

Studien zu häuslicher Gewalt zeigen seit Langem, dass die blosse Verfügbarkeit einer Schusswaffe im Haushalt das Risiko schwerer und tödlicher Übergriffe erhöht. Die Waffenbehörde prüft nun zu Recht die weitere Eignung des Mannes. Es bleibt die Frage, weshalb die Gefährlichkeit privater Waffenarsenale erst dann zum Thema wird, wenn bereits ein Schuss gefallen ist.

Mehr zu Vorfällen rund um den privaten Waffenbesitz im Dossier Kriminalität und Jagd sowie unter Jagdgesetz.