Psychotest für Hobby-Jäger: Tierschutzverein fordert
Österr. Tierschutzverein fordert verpflichtende psychologische Verlässlichkeitsprüfung für Jagdanwärter und Jäger, die diese psychologische Eignung offensichtlich nicht mehr besitzen

Serie dramatischer Unfälle im Zusammenhang mit Hobby-Jägern reisst nicht ab. Der Tod von 4 Menschen ist tragischer Höhepunkt.
Aufgrund des Ausmasses der Tragödie und aus Rücksicht auf die Familien der Ermordeten hat sich der Österreichische Tierschutzverein bisher noch nicht an der nun in der Öffentlichkeit entbrannten Diskussion zum Thema «Hobby-Jäger und Gefährdungspotential» beteiligt. Mag. Christian Hölzl, Sprecher des Vereins: «Wir sind in grosser Trauer und mit unseren Gedanken bei den Hinterbliebenen. Nachdem wir aber nach dem aktuellen Vorfall erneut als Anlaufstelle für verängstigte Menschen agieren, wollen wir nun unsere langjährige Forderung wiederholen, dass das Waffengesetz, das die Hobby-Jägerschaft aus nicht nachvollziehbaren Gründen privilegiert, dringend repariert gehört.»
Psychisch kranke Hobby-Jäger dürfen weiterhin auf die Pirsch
Die Fakten sind alarmierend: obwohl die mehr als 120’000 Jagdkartenbesitzer in Österreich für die meisten Unfälle im Zusammenhang mit Waffen verantwortlich sind, geniessen Hobby-Jäger ein sehr fragwürdiges Privileg. Grundsätzlich benötigen Österreicherinnen und Österreicher für den Besitz bzw. das Führen von Waffen eine behördliche Genehmigung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) und müssen sich dazu – völlig zu Recht – einer psychologischen Verlässlichkeitsuntersuchung unterziehen. Das gilt nicht für die Hobby-Jägerschaft: Hobby-Jäger erlangen den Waffenschein entweder ohne Nachweis über ihre psychologische Eignung oder jagen überhaupt – ganz legal – ohne Waffenpass. Für die Erlangung einer Jagdkarte reicht die bestandene Jagdprüfung, heisst es in der Medienmitteilung. Die Psychologie der Hobby-Jagd wird viel zu selten thematisiert.
Diese Ungleichbehandlung ist laut Hölzl nicht nachvollziehbar: Für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses spielt die sog. «Verlässlichkeit» des Antragstellers eine zentrale Rolle. Das Waffengesetz verlangt von den Antragstellern ein psychologisches Gutachten. Damit muss nachgewiesen werden, dass man z. B. bei Stress nicht dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder diese leichtfertig zu verwenden. Es ist sachlich nicht gerechtfertigt, dass Hobby-Jäger davon ausgenommen sind.
Gesetzgeber öffnet dem Missbrauch Tür und Tor
Neben der «Verlässlichkeit» müssen Antragsteller nach dem Waffengesetz als weitere Voraussetzung noch einen «Bedarf am Führen einer Schusswaffe der Kategorie B» nachweisen. Ein Waffenpass kann demnach grundsätzlich nur Personen ausgestellt werden, die einer entsprechenden Bedrohung, also besonderen Gefahren ausgesetzt sind (z. B. Wachdienst).
Dieses letzte Hindernis auf dem Weg zur Erlangung eines Waffenpasses und somit zum legalen Führen genehmigungspflichtiger Waffen räumt mittlerweile ein Erlass des Bundesministeriums für Inneres den Hobby-Jägern aus dem Weg. Nach diesem Erlass können Hobby-Jäger diesen «Bedarf» auch glaubhaft machen, wenn sie «die Jagd zumindest zeitweise ausüben und dafür auch genehmigungspflichtige Schusswaffen der Kat. B für eine zweckmässige Jagdausübung benötigen».
Für die Hobby-Jägerschaft ist somit die sonst geforderte «Bedrohung» keine Voraussetzung mehr. In der Praxis reicht eine Bestätigung des zuständigen Landesjagdverbandes, wonach der antragstellende Hobby-Jäger diese Schusswaffen für die zweckmässige Hobby-Jagd benötigt.
Eine aktuelle Studie der Universität New York stellt fest, dass viele Waffen eine Nation nicht sicherer machen. Im Gegenteil: Die Todesrate steigt mit der Anzahl der im Umlauf befindlichen Waffen. Auffallend: In Österreich ist die Todesrate dreimal so hoch wie in Deutschland.
Das Gefahrenpotential der Hobby-Jägerschaft
Hölzl weiter: «Was wir wollen, ist eine sachlich geführte Diskussion, selbstverständlich auch mit der Hobby-Jägerschaft. Diese zeigte sich aber trotz der nicht abreissenden Serie an Vorfällen mit Hobby-Jägern nicht gesprächsbereit.»
Die Bevölkerung und die Politik sind sich nicht bewusst, dass es offenbar weit mehr schwarze Schafe unter den Hobby-Jägern gibt, als bisher angenommen. «Manche sind krank, andere wiederum wollen auf Alkohol bei der Hobby-Jagd nicht verzichten. Immerhin besass auch im aktuellen Fall der Täter sechs Schusswaffen legal. Dabei muss es doch gerade den Hobby-Jägern, die Vernunft walten lassen, ein Anliegen sein, psychisch Kranke oder Unbelehrbare aus dem Verkehr zu ziehen», schüttelt Hölzl den Kopf. Die Tierschutzproblematik der Hobby-Jagd reicht weit über den Umgang mit Waffen hinaus.
Aufgrund des von schiesswütigen Hobby-Jägern ausgehenden Gefährdungspotentials für Menschen und Tiere fordert der Österreichische Tierschutzverein:
Die Gleichstellung von Hobby-Jägern mit anderen Waffenbesitzern im Waffengesetz. Somit die Einführung einer verpflichtenden psychologischen Verlässlichkeitsprüfung für Jagdanwärter und Hobby-Jäger, die die psychologische Eignung offensichtlich nicht mehr besitzen.
Ausserdem die Festlegung einer Null-Promille-Grenze bei der Hobby-Jagd in den einzelnen Jagdlandesgesetzen; ein Zuwiderhandeln muss den sofortigen Entzug der Jagdkarte zur Folge haben.
Und eine regelmässige Augenkontrolle bei Hobby-Jägern ab 50 Jahren.
Mehr dazu im Dossier: Psychologie der Jagd
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