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Tierrechte

EU-Rechtsvorschriften für Hunde und Katzen: Nachbesserung nötig

Im Dezember 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zum Wohlergehen von Hunden und Katzen ausgearbeitet, der längst überfällige Massnahmen zur Rückverfolgbarkeit, zu Zuchtpraktiken und zu Einfuhren einführen soll. Einige Schlüsselelemente, die einen wirksamen Schutz für Begleittiere in der gesamten Europäischen Union gewährleisten würden, fehlen noch in dem Vorschlag.

Redaktion Wild beim Wild — 24. Oktober 2024
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Bisher gelten die EU-Vorschriften nur für Katzen und Hunde, die für wissenschaftliche Zwecke, den kommerziellen Transport oder die Seuchenbekämpfung bestimmt sind, was dazu führt, dass die nationalen Vorschriften für Haustiere in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind.

Der neue Vorschlag zielt darauf ab, das Wohlergehen von Hunden und Katzen zu schützen, indem EU-weit einheitliche Vorschriften festgelegt werden. Der Vorschlag sieht auch vor, dass Haustiere, die in die EU eingeführt werden, um in Verkehr gebracht zu werden, unter gleichwertigen Tierschutzbedingungen aufgezogen worden sein müssen wie die Tiere in der Union, was bedeutet, dass diese Rechtsvorschriften weitreichende Auswirkungen haben könnten.

Im Juni fügten die Mitgliedstaaten einige positive Verbesserungen zu dem Vorschlag hinzu.

Da das Europäische Parlament voraussichtlich in Kürze mit der Arbeit an dem Vorschlag beginnen wird, schlägt die Eurogroup for Animals eine Reihe von wichtigen Änderungen vor, die sicherstellen würden, dass die neuen Vorschriften eine echte Wirkung für Haustiere und Bürger haben.

Eine der Hauptforderungen ist die Ausweitung des Geltungsbereichs des aktuellen Vorschlags auf alle Begleittiere. Katzen und Hunde sind nicht die einzigen Haustiere, warum sollten sie also die einzigen Tierarten sein, die durch Gesetze geschützt werden?

Kennzeichnung und Registrierung

Der aktuelle Vorschlag zielt darauf ab, interoperable nationale Datenbanken zur Tierkennzeichnung zu schaffen. Das bedeutet, dass alle Katzen und Hunde, die auf den Markt gebracht werden, mit elektronischen Transpondern gekennzeichnet und in einer nationalen Datenbank registriert werden müssen, bevor sie verkauft oder abgegeben werden.

Begrüssenswert wäre, wenn die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auf alle Hunde- und Katzenzüchter ausgedehnt würde, da kleine Züchter derzeit davon ausgeschlossen sind. Dieses Mandat sollte auch auf streunende Tiere ausgedehnt werden, die später ebenfalls auf den Markt gelangen können.

Verkauf und Online-Handel

Der aktuelle Vorschlag sieht vor, den Online-Verkauf zu regeln, indem die Anbieter verpflichtet werden, auf jeder Online-Verkaufsplattform Informationen über die Kennzeichnung von Hunden und Katzen bereitzustellen.

Online-Plattformen, auf denen Anzeigen für Begleittiere geschaltet werden, sollten über ein Validierungssystem verfügen, mit dem die Registrierung des Tieres beim Inserenten anhand der nationalen Tierdatenbank überprüft werden kann.

Ein Verbot des Handels durch Minderjährige (unter 16 Jahren) sollte eingeführt werden, wenn sie eine ausdrückliche Erlaubnis ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten benötigen, um ein Haustier zu kaufen, verkaufen oder zu züchten. Ausserdem sollte ein Verbot des Kaufs auf Kredit eingeführt werden, um Impulskäufe von Tieren zu verhindern.

Züchtung und extreme Merkmale

Der aktuelle Vorschlag legt ein Mindestalter für die Zucht von Tieren fest und enthält Tierschutzvorschriften für die Zulassung und Registrierung von Zuchtbetrieben. Er sieht auch vor, dass Tiere mit übermässigen Merkmalen oder Verstümmelungen von Ausstellungen und Wettbewerben ausgeschlossen werden sollten.

Ein obligatorisches Zertifizierungssystem für die Gesundheit und das Wohlergehen von Züchtern brachycephaler oder extrem ausgeprägter Hunde und Katzen wäre wünschenswert. Inzucht sollte unter allen Umständen verboten werden. Die Werbung für den Verkauf von Tieren mit extremen Merkmalen sollte gänzlich verboten werden.

Unterbringung und Pflege

Der aktuelle Vorschlag fordert eine verbesserte Unterbringung durch mehr Bewegungsfreiheit, eine käfigfreie Umgebung und Zugang zu Aussen- und Innenbereichen. Ausserdem sollen spezifische Ausbildungsanforderungen für die Tierpfleger und detaillierte Verpflichtungen für die Betreiber festgelegt werden.

Begrüssenswert wären mehr Massnahmen gegen negative Erfahrungen mit Haustieren, z. B. durch ein Verbot elektrischer Ströme zur Ruhigstellung ohne Ausnahmeregelungen. Die Tierrechte müssen auch für Haustiere konsequent verankert werden.

Die Arbeit des Europäischen Parlaments zu diesem Thema wird genau verfolgt.

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