Mustertext: Nachtfahrverbot für Mähroboter
Der Kanton (………) soll den Betrieb von Mährobotern in der Dämmerung und in der Nacht verbieten, damit Igel und andere nachtaktive Kleintiere nicht länger unter die Messer geraten. Vorbild sind die Nachtfahrverbote in deutschen Städten wie Köln und ein hängiger Vorstoss im Grossen Rat Basel-Stadt.
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat innert eines Jahres eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Natur- und Landschaftsschutz (………) zu unterbreiten oder die nötigen Bestimmungen auf Verordnungsstufe zu erlassen, die sicherstellen, dass:
- Mähroboter auf dem ganzen Kantonsgebiet von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang nicht betrieben werden dürfen, auf privatem wie auf öffentlichem Grund;
- der Igel (Erinaceus europaeus) in der kantonalen Naturschutzgesetzgebung ausdrücklich als geschützte Art aufgeführt wird, soweit dies noch nicht der Fall ist, damit auch die Gemeinden weitergehende Schutzbestimmungen erlassen können;
- Verstösse gegen die Sperrzeit mit einer Busse geahndet werden können;
- kantonale Stellen auf ihren Flächen keine Mähroboter in der Sperrzeit einsetzen und vor dem Einsatz von Freischneidern, Fadenmähern und Motorsensen Kontrollgänge vorschreiben;
- Verkaufsstellen von Mährobotern die Käuferinnen und Käufer auf die Sperrzeit und auf die Gefahr für Igel hinweisen;
- der Kanton in Zusammenarbeit mit Igelstationen und Tierärzten die gemeldeten Schnittverletzungen bei Igeln und anderen Kleintieren erfasst und die Ergebnisse jährlich veröffentlicht.
Der Regierungsrat weist in der Vorlage die finanziellen und personellen Auswirkungen aus und sorgt für eine breite Information der Bevölkerung.
2. Kurze Begründung
Igel sind dämmerungs- und nachtaktiv und genau dann im Garten unterwegs, wenn viele Mähroboter fahren. Bei Gefahr flüchten sie nicht zuverlässig, sondern erstarren oder rollen sich ein. In Kollisionstests mit 18 Modellen erkannte keines die kleinsten Jungtiere unter 200 Gramm, bei grösseren Tieren erfolgte eine Erkennung erst nach Körperkontakt (Rasmussen et al. 2021, Animals). Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung wertete 370 Fälle von Schnittverletzungen an Igeln aus, 47 Prozent der Tiere überlebten nicht (Mähroboter töten Igel: Deutsche Städte verbieten den Nachtbetrieb, Bern und St. Gallen winken ab).
Der Igel steht in der Schweiz auf der Roten Liste und ist Tier des Jahres 2026. Igelstationen berichten jeden Herbst von abgetrennten Gliedmassen und schweren Schnittwunden. Viele verletzte Tiere ziehen sich zurück und sterben unentdeckt.
In Deutschland haben Köln, Leipzig, Düsseldorf, Mainz und weitere Städte den Nachtbetrieb verboten, meist von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang. In der Schweiz scheiterten entsprechende Vorstösse in Bern und St. Gallen. Der St. Galler Stadtrat begründete das damit, dass der Kanton den Igel in seiner Naturschutzverordnung nicht ausdrücklich geschützt habe. Diese Lücke schliesst der zweite Punkt der Motion. In Basel-Stadt liegt ein Vorstoss für eine Sperrzeit im Grossen Rat, gestützt auf das kantonale Natur- und Landschaftsschutzgesetz (Mähroboter: Vorstoss verlangt Nachtfahrverbot in Basel-Stadt).
Die Massnahme ist einfach und verhältnismässig. Sie kostet Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer nichts als eine Zeitschaltung, denn der Rasen kann tagsüber genauso gemäht werden. Ein Nachtfahrverbot beseitigt das Risiko nicht vollständig, weil Jungigel im Herbst auch tagsüber unterwegs sind. Es nimmt den Geräten aber die gefährlichste Zeit.
Wer seinen Mähroboter nachts fahren lässt, mäht nicht nur den Rasen, sondern auch die Igel, die darauf nach Nahrung suchen.
3. Variante für Gemeindeparlamente
Der Gemeinderat wird beauftragt, das Polizeireglement (………) so zu ergänzen, dass Mähroboter auf dem Gemeindegebiet von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang nicht betrieben werden dürfen. Die Gemeinde verzichtet auf ihren eigenen Flächen in dieser Zeit auf Mähroboter und informiert die Bevölkerung über die Gefahr für Igel.
Hinweis: Ob eine Gemeinde ein solches Verbot erlassen kann, hängt vom kantonalen Recht ab. Fehlt eine kantonale Grundlage, wie der St. Galler Stadtrat geltend machte, empfiehlt sich zusätzlich die kantonale Motion oben.
Weitere Hintergründe: Mähroboter töten Igel: Deutsche Städte verbieten den Nachtbetrieb, Bern und St. Gallen winken ab, Laubbläser vertreiben Igel aus ihrem Zuhause und Mustertext: Tierschutzkonforme Zaun- und Weidenetzvorgaben.
