Jagd

Luchs fühlt sich auch im Tessin wohl

Die grösste Katze Europas ist seit den frühen 90er Jahren in der Leventina präsent, aber ihre Existenz bleibt fast unbemerkt.

Laut Informationen einer örtlichen Zeitung wurde ein Luchs von Kamerafallen oberhalb von Quinto verewigt. 

Genauer gesagt wurde vor einigen Wochen die Anwesenheit einer Gruppe festgestellt, wahrscheinlich eine Familie, bestehend aus der Mutter und einigen Welpen in der Nähe von Deggio.

Eine weitere Begegnung hatte es bereits während einer im Frühjahr durchgeführten nächtlichen Hirschzählung gegeben. Und Ende März war die grösste Raubkatze Europas im Bergell, im Gebiet Löbbia (oberhalb von Soglio) wieder öffentlich aufgetreten.

Der Leiter des Jagd- und Fischereiamts Tiziano Putelli beruhigt die Bevölkerung: „Das Raubtier ist seit Jahrzehnten in Media Leventina präsent: Die ersten Berichte stammen aus den 90er Jahren, kurz nach seiner Wiedereinbürgerung auf nationalem Boden.“ Tatsächlich verschwand der Luchs zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufgrund der Verschlechterung der für sein Überleben notwendigen Bedingungen.

Die mittelgrosse Katze führt ein einsames und nachtaktives Leben, kommt in der Abenddämmerung ins Freie und jagt hauptsächlich kleine Huftiere (durchschnittlich eins pro Woche).

Der Luchs

Der Luchs (Lynx) ist eine Gattung innerhalb der Familie der Katzen.

Es gibt vier Arten von Luchse: Kanadischer Luchs, eurasischer Luchs, Rotluchs und iberischer Luchs. Luchse kommen somit in Europa, Asien und Nordamerika vor. Luchse leben in waldreichen Gebieten und haben sich sehr gut an kalte Temperaturen angepasst.

„Keine Gefahr für den Menschen“

Mit seinem dunkelockergrau gefleckten Haar, den charakteristischen „Bürsten“-Büscheln an den Ohrenenden und dem fast nicht vorhandenen Schwanz ist der Luchs eine vom Bundesjagdgesetz streng geschützte Art, da es sich um ein vor dem Aussterben gefährdetes Tier handelt. „Kein Grund zur Sorge“, wiederholt Putelli. „Er gilt als grosses Raubtier, ist aber absolut ungefährlich für den Menschen.“ Darüber hinaus ist die Tötung von Vieh fast gleich Null, wie von der Stiftung Kora dokumentiert.

Entschädigung

Bund und Kantone sind verpflichtet, Landwirte zu entschädigen, die von der Raubtierhaltung des Luchses betroffen sind. Für den Fall, dass die Katze innerhalb eines Umkreises von fünf Kilometern eine Angriffsserie durchführt, können weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden: Das Töten von mehr als vierzehn Schafen oder Ziegen über einen Zeitraum von zwölf Monaten kann zur Erteilung einer Genehmigung führen. Keulung durch die kantonalen Behörden, vorbehaltlich (immer) Bewilligung des Bundesamtes für Umwelt. Wenn dagegen die Zahl der im Umlauf befindlichen Rehe und Gämsen so abnimmt, dass die Jagd verhindert wird, wird das Tier zunächst eingefangen und umgesiedelt.

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