Kriminalität

Kriminelle Hobby-Jäger im Taminatal

Das Taminatal oder Vättnertal ist ein Seitental des alpinen Rheintals und wird von der Tamina entwässert. Es liegt im Kanton St. Gallen, ein kleiner Teil im Kanton Graubünden
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Bei einem Jagdausflug schiesst ein 38-jähriger Hobby-Jäger während der Schonzeit einen balzenden Birkhahn.

Doch der Obmann der Jagdgesellschaft vertuscht den Wildfrevel.

Das Birkhuhn (Lyrurus tetrix) steht in der Schweiz auf der Roten Liste der potenziell gefährdeten Arten. Die Vogelwarte schätzt den Bestand auf dem Schweizer Alpenkamm auf etwa 12’000 bis 16’000 Exemplare.

Es ist der Ostersamstag vor drei Jahren. Am Abend zuvor ist der 38-Jährige als sogenannter Jagdgast mit dem 53-jährigen Pächter und einer weiteren Person in die Hütte einer Jagdgesellschaft gekommen. Der Verein bewahrt dort ein Kleinkalibergewehr der Marke Anschütz Modell 520 samt Magazin und passender Munition auf. An diesem Morgen nimmt der 38-Jährige ohne Wissen seiner Begleiter das Jagdgewehr, lädt es mit Munition, die er in einer Schublade findet, und erlegt den geschützten Birkhahn unweit der Hütte – mit einem gezielten Schuss. So steht es in mehreren Strafbefehlen, die die St. Galler Staatsanwaltschaft den Beschuldigten kürzlich zugestellt hat.

Der 38-Jährige handelte vorsätzlich, weil er den erlegten Birkhahn als Trophäe präparieren wollte.

Der Schweizer wird der Widerhandlung gegen das Jagdgesetz, das Waffengesetz und des unerlaubten Schiessens mit einer Feuerwaffe für schuldig befunden. Er wird zu einer bedingten Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt und muss eine Busse von 1200 Franken bezahlen. Zudem wird ihm das Jagdpatent für die ganze Schweiz für ein Jahr entzogen. Die beschlagnahmte Birkhahntrophäe sowie das Jagdgewehr werden zugunsten des Staates eingezogen.

Weitere Personen müssen sich verantworten. So etwa der Obmann und der Wildbuchführer der Jagdgesellschaft. Ihm hatten der Jagdpächter und der Schütze den illegalen Abschuss zwar noch am selben Tag gemeldet. Der 68-jährige Obmann versäumte es jedoch, den Vorfall mit dem erlegten Wildtier in seinem Revier in die elektronische Jagddatenbank einzutragen. Erst zweieinhalb Jahre später, im Oktober 2022, zeigt sich der Obmann selbst an. Damit kommt die illegale Aktion ans Licht. Ob ihn das schlechte Gewissen plagte oder was der Grund für den Sinneswandel war, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.

Der Obmann wird der Übertretung des Waffengesetzes und des Jagdgesetzes für schuldig befunden – durch die unrichtigen Angaben zur Jagdausübung. Weil der 68-Jährige bereits 2019 bei den Angaben geschummelt hatte und dafür gebüsst worden war, fällt die Busse mit 1800 Franken höher aus.

Auch der Jagdpächter, mit dem der Wilderer am Karfreitag 2020 ins Maiensäss kam, kommt nicht ungeschoren davon. Denn neben der Tatwaffe finden Polizei und Wildhüter bei der Durchsuchung der Jagdhütte im Februar 2023 ein weiteres Gewehr, das für jedermann frei zugänglich an der Wand des Massenlagers hängt. In einem unverschlossenen Küchenregal, unter Tüchern versteckt, finden die Ordnungshüter zu dem Gewehr passende Patronen.

Weil er die Waffen «ungenügend gesichert aufbewahrt» hat, wird der 53-Jährige der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz und der Übertretung des eidgenössischen Jagdgesetzes schuldig gesprochen. Zudem muss er eine Busse von 1500 Franken bezahlen. Dagegen hat er Einsprache erhoben, schreibt tagblatt.ch.

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