19. Juni 2026, 20:39

Suchen

Fuchsjagd-Podium in Utzenstorf: vier Hobby-Jäger, ein Nichtjäger und kein echter Dialog

Am Schloss Landshut diskutierten fünf Podiumsgäste über die Fuchsbejagung. Vier von ihnen hatten einen jagdlichen Hintergrund, der Moderator ebenfalls. Ein Erlebnisbericht.

Am Sonntag, 14. Juni 2026, lud der Förderverein Schloss Landshut in Utzenstorf zum «Landshuter Dialog zu Wild und Jagd» ein.

Das Thema lautete: «Die Fuchsjagd, notwendig oder fragwürdig?» Zur Einstimmung zeigte man um 12 Uhr den Dokumentarfilm «Alles für die Füchse, ein Wildtier, geliebt und gejagt» der Biologin Isabella Sedivy. Ab 14 Uhr folgte ein Fachreferat des Hobby-Jägers Martin Baumann, bevor eine Podiumsdiskussion das Thema aus «verschiedenen Blickwinkeln» beleuchten sollte. Rund 50 Personen verfolgten den Anlass. Was folgte, war jedoch alles andere als ein ausgewogener Dialog.

Von den fünf Podiumsgästen bekannten sich vier öffentlich zur Hobby-Jagd: Nicole Imesch, Jagdinspektorin des Kantons Bern; David Clavadetscher, Geschäftsführer von JagdSchweiz; Martin Baumann, Hobby-Jäger; sowie Sara Wehrli, bei Pro Natura zuständig für Jagdpolitik, die sich im Verlauf des Abends ebenfalls als Hobby-Jägerin outete. Einzig Casimir von Arx, GLP-Grossrat des Kantons Bern, der nach eigenen Angaben nachträglich eingeladen worden war, vertrat eine jagdkritische Perspektive. Auch Moderator Reinhard Schnidrig, Wildtierbiologe und ehemaliger Sektionschef Wildtiere beim BAFU, ist Hobby-Jäger.

Baumann, der sich für eine konsequente Bejagung des Fuchses aussprach, räumte immerhin ein, dass die Baujagd gesellschaftlich schwer vermittelbar sei. «Jagen für die Mülltonne» werde von der Mehrheit der Bevölkerung nicht toleriert, so seine eigene Einschätzung. Als Argument für die Bejagung nannte er die Gefährdung von Bodenbrütern durch den Fuchs und erwähnte dabei das in der Schweiz ausgestorbene Rebhuhn. Was er verschwieg: Der Hauptgrund für das Verschwinden des Rebhuhns ist der Habitatsverlust durch intensive Landwirtschaft, nicht der Fuchs. Darüber verlor er kein Wort.

Besonders brisant: Baumann sprach sich auch für die Baujagd aus, jene Praxis, bei der Hunde in Fuchsbauten getrieben werden, um dort einen Kampf auf engstem Raum zu erzwingen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kommt in ihrem Gutachten zur Baujagd (Schriftenreihe Band 10, 2012) zum klaren Schluss, dass diese Jagdmethode den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt, und zwar gleich mehrfach. Die TIR analysierte dabei auch, ob die kantonalen Regelungen, die die Baujagd legalisieren, überhaupt auf einer rechtmässigen Grundlage stehen. Die Kantone Zürich, Thurgau und Baselland haben die Baujagd inzwischen verboten. Dass ausgerechnet ein Hobby-Jäger auf einem öffentlichen Podium für diese Praxis eintrat, ohne dies auch nur ansatzweise zu problematisieren, zeigt, wie weit das Selbstverständnis der Hobby-Jagd von gesellschaftlichen Realitäten entfernt ist. Einen ausführlichen Hintergrundartikel zur Baujagd als legaler Tierquälerei findet sich auf wildbeimwild.com.

Nicole Imesch beschränkte sich auf die rechtliche Feststellung, der Fuchs sei jagdbar und dürfe daher bejagt werden. Dass «jagdbar» kein wissenschaftliches Argument ist und auch keine Verpflichtung zur Bejagung bedeutet, blieb unwidersprochen. Der Kanton Genf verzichtet seit 1974 auf die Hobby-Jagd, und der Kanton Zug unternimmt erste Schritte in dieselbe Richtung, bei der Fuchsjagd.

Von Arx, der einzige Nichtjäger auf dem Podium, brachte den konstruktivsten Vorschlag des Abends: Im Kanton Bern solle ein wissenschaftlich begleiteter Versuch gestartet werden, in einem Testgebiet auf die Fuchsjagd zu verzichten. Der Grosse Rat des Kantons Bern hatte die entsprechende Motion bereits abgelehnt. Das Podium schloss sich dieser Ablehnung erwartungsgemäss an, ohne wissenschaftliche Grundlagen dafür zu liefern.

Auch aus dem Publikum kamen lediglich vier Wortmeldungen, allesamt von Hobby-Jägern. Kritische Stimmen wurden nicht gehört.

Bemerkenswert war eine Aussage, die das Wesen der Hobby-Jagd ungewollt auf den Punkt brachte: Das Jagen sei für den einzelnen Hobby-Jäger selbstbelohnendes Verhalten, angetrieben durch das Dopamin-Belohnungssystem. Kurz gesagt: reiner Selbstzweck. Dass ausgerechnet ein Befürworter der Hobby-Jagd dies so formulierte, spricht Bände.

Der «Landshuter Dialog» zeigte einmal mehr, wie Kritik an der Fuchsjagd in der Schweiz systematisch abgewürgt wird, ohne dass wissenschaftliche Grundlagen dafür geliefert werden. Solange Podien zu diesem Thema fast ausschliesslich mit Hobby-Jägern besetzt werden und sogar die Moderation aus denselben Kreisen stammt, ist ein echter Dialog nicht möglich. Schade, denn das Thema hätte eine ehrliche, wissenschaftlich fundierte Debatte verdient.

Kanton Zug: Behörden bremsen Fuchsjagd nach Studie

Studie im Auftrag der Kantonsregierung widerlegt Jagdlobby-Narrative – Genfer Modell rückt näher.

Der Luzerner Jurist Pascal Wolf hat in über zwölf Kantonen Petitionen zur Prüfung der wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd eingereicht.

Im Kanton Zug zeitigt seine Eingabe vom Dezember 2025 (Vorlage Nr. 4032.1, Aktenzeichen DI DIS 58479-05) als bisher einziger Kanton ein konkretes Ergebnis: Landammann Andreas Hostettler hat am 19. Juni 2026 im Namen der Direktion des Innern schriftlich bestätigt, dass die Jagdkommission an ihrer Sitzung vom 16. Juni 2026 die in Auftrag gegebene Studie der Wildtierforschenden der SWILD zur Kenntnis genommen und erste Konsequenzen beschlossen hat: Die Fuchsjagd wird nicht mehr proaktiv gefördert, die Datenerhebung künftig konsequenter auf Jagd, Schadenabwehr, Sonderabschüsse und Fallwild aufgeteilt.

Was die Studie belegt

Die SWILD-Studie (Dr. Claudia Kistler / Dr. Fabio Bontadina, Mai 2026, 25 Seiten, im Auftrag des Amts für Wald und Wild des Kantons Zug) liefert eine schonungslose Bestandsaufnahme. Kernbefund: Die im Kanton Zug praktizierte Patentjagd auf Füchse reduziert weder die Populationsgrösse nachhaltig noch dämmt sie Wildkrankheiten ein. Im Gegenteil: Bejagte Bestände kompensieren Verluste durch erhöhte Fruchtbarkeit der Fähen, verbesserte Überlebensraten und Einwanderung aus benachbarten Gebieten.

Im Kanton Zug wurden zwischen 2000 und 2025 jährlich durchschnittlich 308 Füchse erlegt (gemäss SWILD-Bericht 2000–2025), mit stark sinkender Tendenz. Die Abnahme erklärt sich laut Studie nicht durch rückläufige Bestände, sondern durch nachlassende Bereitschaft der Hobby-Jägerschaft, Füchse zu schiessen. Verlässliche Bestandszahlen fehlen: Da kein systematisches Monitoring existiert, bleiben alle Ableitungen aus Abschuss- und Fallwilddaten mit grosser Vorsicht zu interpretieren.

Wildtierfütterung als unterschätztes Problem

Die Jagdkommission reagiert auf einen weiteren Befund der Studie: Das Amt für Wald und Wild (AFW) soll die Bevölkerung künftig aktiv über die negativen Folgen direkter und indirekter Wildtierfütterung informieren. Füchse, die durch menschliche Nahrungsquellen angelockt werden, verlieren ihr natürliches Scheu- und Meidungsverhalten, was Konflikte im Siedlungsraum erst erzeugt oder verstärkt. Die SWILD-Forschenden führen einen erheblichen Teil des Fuchsvorkommens in Siedlungsnähe auf das Nahrungsangebot anthropogenen Ursprungs zurück.

Das Tollwut-Argument trägt nicht

Die Studie widerlegt nochmals explizit das in Jagdkreisen wiederholt vorgebrachte Seuchenargument. Bei der Tollwutepidemie, die 1967 die Schweiz erreichte, scheiterten intensive Jagd und Baubegasung. Die entscheidende Massnahme war eine ab 1978 durchgeführte orale Impfkampagne, durch die 1999 Tollwutfreiheit nach WHO-Kriterien erreicht wurde. Für den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) zeigt eine französische Studie: Trotz um 35 Prozent erhöhtem Jagddruck stieg die Befallsrate im bejagten Testgebiet von 44 auf 55 Prozent, während sie im weniger bejagten Kontrollgebiet konstant blieb. Jungfüchse, die durch Jagddruck mobilisiert werden und Lücken auffüllen, tragen dabei höhere Wurmbürden als adulte Tiere.

Genf und Luxemburg als Vergleichsmass

Zwei Fallbeispiele strukturieren den Ergebnisteil der SWILD-Studie. Im Kanton Genf, der seit 1974 auf Milizjagd verzichtet und nur staatliche Wildhüterinnen und Wildhüter zum Abschuss berechtigt, wurden über Jahrzehnte deutlich weniger Füchse getötet als im flächenmässig ähnlich grossen Kanton Zug, ohne erkennbare Verschlechterung für Landwirtschaft oder öffentliche Gesundheit. Im letzten Berichtszeitraum wurden keinerlei Regulierungsabschüsse auf Füchse vorgenommen.

In Luxemburg, wo die Fuchsjagd seit 2015 verboten ist, verzeichnet gemäss SWILD unter Verweis auf die luxemburgische Veterinärverwaltung die staatliche Veterinärbehörde seit dem Verbot einen Rückgang der Fuchsbandwurm-Prävalenz. Luxemburgs Umweltministerin hielt 2024 fest: Die Kontroverse rund um das Verbot habe sich weitestgehend beruhigt, weil die befürchteten Probleme schlicht nicht eingetreten seien. Die Studie schliesst: Ein Jagdverbot würde die Fuchspopulation im Kanton Zug aller Wahrscheinlichkeit nach nicht merklich ansteigen lassen.

Schadensbilanz nüchtern betrachtet

Zwischen 2012 und 2025 wurden beim Kanton Zug 67 Wildschadensfälle durch Füchse gemeldet, mit einer Gesamtentschädigungssumme von 28’088.70 Franken. Das entspricht rund 2’000 Franken pro Jahr bei durchschnittlich 5 Fällen. Betroffen waren zu 93,5 Prozent Hühner; Lämmer, Schafe und Kälber machten den Rest aus. Die SWILD-Forschenden weisen darauf hin, dass Verluste bei Lämmern häufig überschätzt werden, weil die Todesursache ohne forensische Abklärung schwer zu bestimmen ist. Schutzwirksame Alternativen wie gesicherte Zäune in Freilandausläufen und Schutzhunde zeigen in wissenschaftlichen Studien bessere Ergebnisse als die Bejagung der Beutegreifer.

Was die Kommission beschlossen hat

Auf Basis der Studie trifft die Jagdkommission drei Massnahmen: erstens die konsequentere Trennung der Statistikkategorien (Jagd, Schadenabwehr, Sonderabschüsse, Fallwild); zweitens den Verzicht auf proaktive Förderung der Fuchsjagd, mit Fokus auf Siedlungsränder und Naturschutzgebiete; drittens eine Informationskampagne des AFW zur Wildtierfütterung. Über allfällige weitergehende Schritte will die Kommission an ihrer nächsten Sitzung befinden, sobald eine verbesserte Datenbasis vorliegt.

Ein vollständiger Verzicht auf die Fuchsjagd steht damit in Zug zwar bisher nicht zur Diskussion, die Studie schiebt aber dem Narrativ, Hobby-Jagd auf Füchse sei wissenschaftlich notwendig, eine amtliche Grundlage unter. Der Kanton Genf lebt vor, wie das Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd funktioniert. Das Dossier zur Fuchsjagd ohne Fakten dokumentiert, wie Jagdverbände die Diskussion bisher dominiert haben.

Hobby-Jäger feuert bei Streit Schuss in Wohnung ab

Ein 44-jähriger Hobby-Jäger schoss bei einem Streit gezielt in der Wohnung, seine Ex-Partnerin wurde durch den Knall leicht verletzt.

Während eines Streits mit seiner Ex-Partnerin hat ein 44-jähriger Hobby-Jäger in Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen, Baden-Württemberg) mit einer Pistole gezielt auf einen Einrichtungsgegenstand in einer Wohnung geschossen.

Der Mann wählte anschliessend von sich aus den Notruf. Das teilte die Polizei mit.

Seine 46-jährige Ex-Partnerin wurde durch den lauten Schuss leicht verletzt, musste jedoch nicht ärztlich versorgt werden. Beide wohnen den Angaben zufolge räumlich getrennt im selben Einfamilienhaus. Zuvor soll es zu Streitigkeiten zwischen den beiden gekommen sein. Worauf der Mann genau schoss und wem der Gegenstand gehört, wurde nicht mitgeteilt. Die Polizei konnte den Schützen am Freitag widerstandslos in Gewahrsam nehmen. Kurz darauf wurde auch die Waffenbehörde alarmiert.

Kommentar: Wenn die Waffe im Wohnzimmer steht

Der Fall verweist auf ein strukturelles Problem, das in der Debatte um privaten Waffenbesitz regelmässig unterschätzt wird: Wer eine Jagdwaffe besitzt, hat sie im häuslichen Umfeld griffbereit. In einer Eskalationssituation verkürzt sich der Weg von der Wut zum geladenen Lauf dramatisch. Dass hier «nur» auf einen Gegenstand geschossen wurde und die betroffene Frau körperlich weitgehend unversehrt blieb, ist eine Frage von Zentimetern und Sekunden, nicht von Sicherheit.

Studien zu häuslicher Gewalt zeigen seit Langem, dass die blosse Verfügbarkeit einer Schusswaffe im Haushalt das Risiko schwerer und tödlicher Übergriffe erhöht. Die Waffenbehörde prüft nun zu Recht die weitere Eignung des Mannes. Es bleibt die Frage, weshalb die Gefährlichkeit privater Waffenarsenale erst dann zum Thema wird, wenn bereits ein Schuss gefallen ist.

Mehr zu Vorfällen rund um den privaten Waffenbesitz im Dossier Kriminalität und Jagd sowie unter Jagdgesetz.

Italien: Gericht erlaubt Jagdverbot auf eigenem Grund aus ethischen Gründen

Das TAR Pescara stützt sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

In Italien hat ein Verwaltungsgericht erstmals anerkannt, dass ein Grundeigentümer die Hobby-Jagd auf dem eigenen Land aus ethischen Gründen verbieten lassen kann.

Das Tribunale Amministrativo Regionale (TAR) Pescara entschied mit Urteil Nr. 254/2026, dass eine ethische Ablehnung der Jagd ein zulässiger Grund ist, um Hobby-Jäger vom eigenen Grundstück fernzuhalten. Die Region darf einen solchen Antrag nur ablehnen, wenn sie objektiv nachweist, dass der Entzug des konkreten Grundstücks die Ziele des regionalen Wildtier- und Jagdplans verhindert.

Damit reiht sich Italien in eine Entwicklung ein, die in mehreren europäischen Ländern längst Wirkung zeigt und auf die wir auf wildbeimwild.com bereits hingewiesen haben: das Recht, das eigene Land aus Gewissensgründen jagdfrei zu halten.

Fünf Jahre Verfahren um ein Stück Land

Am Anfang stand der Antrag einer Bürgerin. Im Jahr 2020 verlangte sie beim Präsidenten der Region Abruzzen, die Ausübung der Jagd auf ihrem eigenen Grundstück zu untersagen, gestützt auf Artikel 15 Absatz 4 des italienischen Jagdgesetzes Nr. 157/1992. Das Landwirtschaftsdepartement der Region lehnte ab. Es folgte ein Rechtsstreit, der sich über rund fünf Jahre hinzog.

Die Ablehnung stützte sich unter anderem auf das Argument, in der Region seien bereits über 30 Prozent des Gebiets der Jagd entzogen, was als unverrückbare Obergrenze gelte. Zudem seien ethische oder wissenschaftliche Beweggründe nicht geeignet, eine Ausnahme nach Artikel 15 zu rechtfertigen. Beide Annahmen wies das Gericht zurück.

Zwei zentrale Feststellungen des Gerichts

Das Urteil ruht auf zwei Pfeilern. Erstens stellte das Gericht klar, dass die 30-Prozent-Grenze des der Jagd entzogenen Regionalgebiets keine unantastbare Obergrenze darstellt. Die Behörde kann sich also nicht pauschal darauf berufen, das Kontingent sei ausgeschöpft.

Zweitens, und grundsätzlich bedeutsamer, erkannte das Gericht ethische und moralische Überzeugungen als legitimen Grund, ein Zutrittsverbot für Hobby-Jäger auf dem eigenen Land zu verlangen. Wünscht die Region, einen solchen Antrag abzulehnen, muss sie detailliert und objektiv darlegen, inwiefern gerade dieses Grundstück für die Erreichung der Ziele des Wildtier- und Jagdplans unverzichtbar ist. Die ethischen Beweggründe sind dabei gebührend zu berücksichtigen.

Kommentar der Redaktion: Italien fügt der europäischen Landkarte des Gewissensschutzes einen weiteren Punkt hinzu. Dass ein Mensch das Töten auf dem eigenen Grund ablehnen darf, ist kein exotischer Sonderfall, sondern menschenrechtlicher Standard. Die Schweiz hält ihren Grundeigentümern dieses Recht weiterhin vor, obwohl ihr dafür ein einziger politischer Entscheid genügen würde.

Der rote Faden: die Rechtsprechung aus Strassburg

Entscheidend ist, worauf sich das italienische Gericht beruft: auf die gefestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nach dieser ist ein Grundeigentümer nicht verpflichtet, zu dulden, dass andere auf seinem Land jagen, wenn die Jagd seinen persönlichen und moralischen Überzeugungen widerspricht. Da die Jagd nach Auffassung des Gerichtshofs überwiegend Freizeitzwecken dient, darf sie nicht zu einem unverhältnismässigen Eingriff Dritter in die private Sphäre werden.

Es ist exakt jene Linie, die der Gerichtshof in den Verfahren Chassagnou gegen Frankreich, Schneider gegen Luxemburg und Herrmann gegen Deutschland gezogen hat. Italien geht nun einen eigenen Weg: nicht über eine bundesweite Gesetzesänderung wie Deutschland, sondern über die verwaltungsgerichtliche Auslegung des bestehenden Jagdgesetzes. Das Ergebnis ist dasselbe. Wer die Hobby-Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, soll sie auf dem eigenen Grund nicht hinnehmen müssen.

Was das für die Schweiz bedeutet

Die Schweiz ist als Vertragsstaat an dieselbe Europäische Menschenrechtskonvention gebunden wie Frankreich, Luxemburg, Deutschland und Italien. Das Recht, das eigene Land aus ethischen Gründen jagdlich befrieden zu lassen, ist menschenrechtlich abgestützt. Was fehlt, ist allein der politische Wille zur Umsetzung. Das italienische Urteil zeigt, dass es dafür nicht zwingend eine grosse Gesetzesreform braucht, sondern bereits eine konsequente Auslegung des geltenden Rechts genügen kann.

Weiterlesen auf wildbeimwild.com

Kanton Basel-Landschaft antwortet auf Fuchsjagd-Petition – ohne eine einzige wissenschaftliche Quelle

Wie Behörden die Frage nach wissenschaftlicher Notwendigkeit wegdefinieren, statt sie zu beantworten.

Am 16. Juni 2026 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft auf die Petition von Pascal Wolf zur wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd geantwortet.

Das vierseitige Schreiben, unterzeichnet von Regierungspräsident Dr. Anton Lauber und Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich, klingt auf den ersten Blick fachlich und ausgewogen. Auf den zweiten Blick fällt auf: Es enthält keine einzige wissenschaftliche Quellenangabe.

Pascal Wolf hatte die Petition am 16. Dezember 2025 eingereicht und darin verlangt, dass der Kanton die wissenschaftliche Notwendigkeit der Fuchsjagd prüft. Sechs Monate später lautet die Antwort sinngemäss: Diese Frage lasse sich «fachlich nicht auf die Frage einer generellen Notwendigkeit reduzieren».

Die Frage wird nicht beantwortet – sie wird umformuliert

Das ist eine klassische Ausweichbewegung. Der Kanton definiert die Ausgangsfrage weg, indem er Wildtiermanagement als komplexe Gesamtabwägung beschreibt, die über einfache Ja-Nein-Entscheide hinausgehe. Das mag grundsätzlich stimmen. Es beantwortet aber nicht, ob die Fuchsjagd im Kanton Basel-Landschaft wissenschaftlich begründbar ist.

Konkrete Daten fehlen vollständig: keine Abschusszahlen, keine Populationserhebungen, keine Studien zur Wirksamkeit jagdlicher Eingriffe auf Fuchspopulationen. Genau das hatte die Petition eingefordert.

Fünf Funktionen, keine Belege

Der Regierungsrat nennt fünf Funktionen der Fuchsjagd: die Begrenzung lokaler Konfliktsituationen im Siedlungsraum, den Umgang mit habituierten Tieren, die Erlösung kranker oder verletzter Tiere, die Unterstützung der Tiergesundheit sowie die Aufrechterhaltung der «praktischen Handlungsfähigkeit im Ereignisfall».

Betrachtet man diese Liste genauer, fällt auf: Die meisten dieser Punkte beschreiben Einzelfallmassnahmen, die kein systematisches, flächendeckendes Jagdregime rechtfertigen. Die Erlösung kranker Tiere ist eine tierschutzrechtliche Aufgabe, keine Jagdbegründung. Epidemiologische Beobachtung erfordert keine Tötung. Und «Handlungsfähigkeit im Ereignisfall» bleibt eine Leerformel ohne inhaltliche Substanz.

Genf als stilles Gegenargument

Besonders aufschlussreich ist ein Satz gegen Ende des Schreibens: Auch in Kantonen mit anderen Jagdsystemen, «inklusive der Staatsjagd (Genf), bleiben Eingriffe in Wildtierbestände Bestandteil des Wildtiermanagements». Das stimmt. Was der Kanton dabei nicht ausspricht: Genf hat die Hobby-Jagd bereits 1974 abgeschafft und belegt seither, dass wirksames Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd funktioniert. Der Verweis auf Genf widerlegt damit unabsichtlich das eigene Argument.

Dasselbe Muster wie in Glarus

Basel-Landschaft steht mit dieser Antwort nicht allein. Der Kanton Glarus hatte die gleichnamige Petition von Pascal Wolf im Juni 2026 ebenfalls abgelehnt, ebenfalls ohne wissenschaftliche Belege. Auch Glarus verwies auf kantonale Zuständigkeit und «integrales Wildtiermanagement». Das Muster ist identisch: Die Frage nach wissenschaftlicher Notwendigkeit wird nicht beantwortet, sondern wegdefiniert.

Beide Antworten machen deutlich, wie Schweizer Kantone mit wissenschaftlich begründeten Petitionen zur Fuchsjagd umgehen: nicht mit Daten, sondern mit Verwaltungssprache.

Ein föderales Abwehrsystem

Das Schweizer Jagdgesetz räumt den Kantonen bei der Umsetzung des Wildtiermanagements grossen Spielraum ein. Dieser Spielraum wird genutzt, aber nicht für wissenschaftliche Transparenz, sondern für die Aufrechterhaltung des Status quo. Solange Kantone nicht verpflichtet sind, jagdliche Eingriffe wissenschaftlich zu begründen, werden sie es auch nicht tun.

Pascal Wolfs Petition hat zumindest eines erreicht: Sie hat schriftlich dokumentiert, dass der Kanton Basel-Landschaft die Frage nach der wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd nicht beantworten kann – oder will.

Schwyz revidiert Jagdverordnung: Hobby-Jäger sollen Beutegreifer regulieren

Ein Schulungsabend genügt, damit Hobby-Jäger künftig auf Wölfe schiessen dürfen.

Der Schwyzer Regierungsrat hat die kantonale Jagd- und Wildschutzverordnung revidiert.

Sie tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und bringt zwei Neuerungen: Landwirtschaftliche Schäden durch Graugänse und Höckerschwäne werden neu über die kantonale Wildschadenkasse entschädigt, und Hobby-Jäger werden formell in die Regulierung von Beutegreifern einbezogen. Die Verordnung legt die Bedingungen fest, unter denen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger künftig bei Massnahmen gegen Beutegreifer und bei der Regulierung von Wolfsrudeln mitwirken dürfen.

Der Kanton schreibt, die interessierten Jägerinnen und Jäger würden «entsprechend ausgebildet und sind danach zur Mitwirkung berechtigt». Das Wort «ausgebildet» verdient eine genaue Prüfung, denn es suggeriert eine strukturierte, geprüfte Qualifikation. Was tatsächlich dahintersteht, ist deutlich weniger.

Ein einziger Abend als «Ausbildung»

Wie die Schwyzer Jagdbetriebsvorschriften für das Jagdjahr 2026/27 festhalten, plant der Kanton im Sommer 2026 drei regionale Schulungen für Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger im Hinblick auf eine spätere Einbindung in die Regulation von Beutegreifern. Die einmalige Teilnahme an einer solchen Schulung ist die einzige Voraussetzung für einen späteren Einsatz. Kein mehrstufiger Lehrgang, keine Prüfung, kein Nachweis besonderer Fähigkeiten. Ein Termin genügt.

Wie eine solche «Ausbildung» in der Praxis aussieht, lässt sich im Kanton Graubünden nachlesen, der den Einbezug von Hobby-Jägern in die Wolfsregulierung bereits vollzogen hat. Dort genügt zur Teilnahme der Besuch eines einzigen Abendkurses. Die «Neue Zürcher Zeitung» bezifferte die Dauer dieses Kurses auf eine Stunde, in der den Teilnehmenden anhand von Bildern erklärt wurde, wie sich ein Wolf von einem Hund oder einem Goldschakal unterscheiden lässt. Die Organisation CHWOLF dokumentierte den Ablauf und kam auf rund zwei Stunden. Das ist der reale Massstab hinter dem Begriff «Ausbildung»: ein Informationsabend, nach dem die Berechtigung zum Abschuss eines geschützten Beutegreifers erteilt wird.

Die WWF-Geschäftsleiterin Graubünden befürchtete schon damals, die «Ausbildung» komme einer «Schnellbleiche gleich, die der Situation nicht gerecht wird». Genau diese Schnellbleiche übernimmt der Kanton Schwyz nun als Modell.

Der Interessenkonflikt bleibt

Unabhängig von der Dauer der Schulung bleibt das grundsätzliche Problem bestehen: Die Regulation von Beutegreifern durch Hobby-Jäger unterliegt einem Interessenkonflikt. Wer von der Abwesenheit von Wölfen profitiert, weil diese dieselben Wildtiere erbeuten, die auch die Hobby-Jagd bejagt, sollte nicht über deren Regulation entscheiden. Beim Chöpfenberg-Rudel im Herbst 2025 lag der eigentliche Abschussauftrag noch bei der kantonalen Wildhut. Mit der revidierten Verordnung öffnet der Kanton diese Aufgabe nun systematisch für Patentinhaber.

Das Muster ist aus Schwyz bekannt. Der Kanton baut die Hobby-Jagd Schritt für Schritt aus: erst die neue Wildschweinjagd, dann erweiterte Befugnisse bei der Gamsjagd, nun der Einbezug in die Beutegreifer-Regulierung. Wir haben diese Entwicklung in «Kanton Schwyz öffnet erstmals Wildschweinjagd» dokumentiert.

Ein Kanton mit Vorgeschichte

Dass ausgerechnet der Kanton Schwyz weitreichende Befugnisse an Hobby-Jäger überträgt, wiegt schwer angesichts seiner Bilanz. Im Juni 2026 sorgte der Fall zweier vergifteter Steinadler für Empörung, ein kantonaler Wildhüter warf seinem eigenen Arbeitgeber öffentlich eine Vertuschung vor. Dazu kommen ein erschossenes Herdenschutz-Lama, illegale Schlingenfallen und vom Kanton selbst ausgelegte, verbotene Wolfsköder. Wir haben die Chronik in «Vergiftete Steinadler, erschossene Lamas, illegale Wolfsfallen» und im Beitrag «Kanton Schwyz: Eldorado für Jagdverbrechen» zusammengetragen.

Die Frage, die der Kanton mit seiner Verordnung nicht beantwortet, ist dieselbe wie bei der Wildschweinjagd: Wer kontrolliert, ob die Regulierung tatsächlich notwendig ist, und genügt ein Abend, um über Leben und Tod eines geschützten Beutegreifers zu entscheiden? Mehr zur Systematik der schweizerischen Jagdkriminalität in unserem Dossier «Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz».

Offener Brief an den Glarner Landammann zur Ablehnung der Fuchsjagd-Petition

Sieben Fragen an den Glarner Landammann, zwei Wochen Frist.

Nach der Ablehnung der Fuchsjagd-Petition durch den Glarner Regierungsrat richtet die IG Wild beim Wild einen offenen Brief an Landammann Dr. Markus Heer.

Sieben Fragen, eine Frist von zwei Wochen, und die Ankündigung, dass die Antwort oder das Schweigen öffentlich gemacht wird. Wir dokumentieren das Schreiben im Wortlaut.

Am 9. Juni 2026 lehnte der Regierungsrat des Kantons Glarus die Petition «Prüfung der wissenschaftlichen Evidenzlage zur Fuchsjagd» des Luzerner Juristen Pascal Wolf ab. Die Begründung umfasste drei Absätze und nannte keine einzige Studie. Wir haben den Vorgang in unserem Beitrag «Glarus lehnt Petition zur Fuchsjagd ab, ohne die Evidenz zu prüfen» eingeordnet. Weil eine blosse Einordnung der Sache nicht gerecht wird, haben wir nachgefragt, direkt beim Unterzeichner der Antwort.

Der offene Brief folgt demselben Vorgehen wie unser Schreiben an den Luzerner Kommissionspräsidenten Michael Kurmann im Mai 2026: sachlich, mit konkreten Fragen, und mit der klaren Erwartung einer Antwort. Hier das Schreiben im Wortlaut.

Offener Brief an Landammann Dr. Markus Heer

Sehr geehrter Herr Landammann

Mit Befremden haben wir die Antwort des Regierungsrats auf die Petition von Pascal Wolf vom 4. März 2026 zur Kenntnis genommen. Das Schreiben trägt Ihre Unterschrift. Wir richten uns deshalb direkt an Sie.

Die Antwort umfasst drei inhaltliche Absätze, nennt keine einzige Studie, keine Erhebung und keinen Bericht. Sie erfüllt aus unserer Sicht die Mindestanforderungen an eine seriöse Auseinandersetzung mit einer Petition nicht, deren einziges Anliegen die Prüfung der wissenschaftlichen Evidenzlage war. Wir bitten Sie um Stellungnahme zu folgenden Punkten.

1. «Keine Hinweise», aber keine Quelle

Der Regierungsrat schreibt, es gebe «keine Hinweise darauf, dass diese Bejagung der Nachhaltigkeit widerspricht oder den Fuchsbestand gefährdet. Auch andere Probleme, welche allenfalls durch die Fuchsbejagung verursacht würden, sind nicht bekannt.» Auf welche Daten, Erhebungen oder Berichte stützt sich diese Feststellung? Hat der Kanton Glarus die wissenschaftliche Literatur zur Fuchsbejagung je gesichtet? Falls nein: Wie kann eine Petition, die genau diese Sichtung verlangt, mit der Begründung abgelehnt werden, es lägen keine Hinweise vor?

2. «Darf» ist nicht «muss»

Ihre Antwort verweist auf das Jagdregal und das eidgenössische Jagdgesetz. Beides regelt, dass Füchse bejagt werden dürfen. Die Petition fragte nicht, ob die Fuchsbejagung erlaubt ist, sondern ob sie nötig und zweckmässig ist. Kein Bundesgesetz verpflichtet den Kanton Glarus, Füchse zu schiessen. Warum beantwortet der Regierungsrat eine Frage, die niemand gestellt hat, und lässt die gestellte Frage unbeantwortet?

3. Die wissenschaftliche Befundlage

Die publizierte Forschung dokumentiert seit Jahren Kompensationseffekte bei der Fuchsbejagung: Abschüsse werden durch höhere Reproduktion und Zuwanderung ausgeglichen (u. a. Lieury et al. 2015, Baker und Harris 2006, Kämmerle et al. 2019, Rushton et al. 2006). Der Kanton Luzern, der als einziger Kanton eine Krankheitsstatistik beim erlegten Fuchs führt, weist aus, dass über 98 Prozent der getöteten Füchse gesund waren. In Luxemburg ist die Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm seit dem Fuchsjagdverbot von 2015 von rund 40 Prozent (2014) auf rund 25 Prozent (2017) gesunken. Die französische Studie von Comte et al. (2017) zeigt umgekehrt, dass intensive Bejagung die Befallsrate sogar erhöhen kann, von 40 auf 55 Prozent. War dem Regierungsrat diese Befundlage bekannt? Falls ja, warum findet sie in der Antwort keine Erwähnung? Falls nein, auf welcher Grundlage wurde die Petition dann geprüft?

4. Jagdfreie Räume als Praxistest

Der Kanton Genf kommt seit 1974 ohne Hobby-Jagd auf Wildtiere aus. Der gesamte Aufwand für das professionelle Wildtiermanagement beträgt dort rund eine Million Franken pro Jahr, umgerechnet etwa eine Tasse Kaffee pro Einwohner. Die prophezeiten Probleme sind in fünfzig Jahren nicht eingetreten.

Noch deutlicher zeigt sich dies im eigenen Land: Der Schweizerische Nationalpark im Engadin ist seit seiner Gründung am 1. August 1914 vollständig jagdfrei, auch auf den Fuchs. In über hundert Jahren ist keines der Szenarien eingetreten, mit denen die Fuchsbejagung begründet wird. Die Bestände regulieren sich über innerartliche Konkurrenz, Nahrungsverfügbarkeit und natürliche Mortalität von selbst. Diese Erfahrung stammt nicht aus Genf oder Luxemburg, sondern aus dem Kanton Graubünden, und sie wird seit einem Jahrhundert wissenschaftlich dokumentiert. Mehr dazu im Dossier Selbstregulation von Wildpopulationen. Hat der Regierungsrat diese Erfahrungen geprüft, bevor er festhielt, es seien «keine Probleme bekannt», die eine Überprüfung rechtfertigen würden?

5. Stimmen aus der Jägerschaft selbst

Der Zürcher Hobby-Jäger Franz Balmer bekennt öffentlich: «Wir schaden dem Ansehen der Jagd so mehr, als dass wir ihm nützen.» Die Wildtierbiologin Sandra Gloor führt aus, dass der Abschuss eines Fuchses aus einem Familienverband «absolut nichts» bewirke. Robert Brunold, Ex-Präsident der Bündner Jägerschaft, erklärt: «Nötig ist die Niederjagd nicht.» Wenn selbst jagdinterne Stimmen den Nutzen der Fuchsjagd bestreiten, worauf stützt der Glarner Regierungsrat seine gegenteilige Gewissheit?

6. Tierschutzgesetz und Tradition

Art. 4 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes verbietet, Tieren ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Die Rechtfertigung der Fuchsbejagung steht und fällt mit ihrem belegbaren Nutzen. Wie rechtfertigt der Kanton Glarus das jährliche Töten von Füchsen, wenn er eine Prüfung dieses Nutzens ausdrücklich ablehnt?

Sollte sich der Kanton dabei auf die Tradition berufen, halten wir fest: Tierquälerei ist keine Tradition, und ein Tier sinnlos zu erschiessen erst recht nicht. Die Jagd, wie sie Naturvölker seit jeher ausüben, diente dem Überleben und der Nahrung, getragen vom Respekt vor dem erlegten Tier. Mit dem Abschuss gesunder Füchse, die niemand isst und deren Tod keinen belegbaren Zweck erfüllt, hat das nichts gemein. Was als Brauchtum verteidigt wird, ist das Töten um des Tötens willen.

7. Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung

Der Regierungsrat beruft sich implizit darauf, die Fuchsjagd diene dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Die Wissenschaft zeigt das Gegenteil: Die Hobby-Jagd auf Füchse fördert Krankheiten, anstatt sie einzudämmen. Füchse sind natürliche Seuchenkämpfer: Sie regulieren Mäuse- und Nagerpopulationen, die als Hauptreservoire für Borreliose übertragende Zecken gelten. Eine in Proceedings of the Royal Society B veröffentlichte Studie von Tim R. Hofmeester zeigt, dass in Gebieten mit höherer Beutegreifer-Aktivität 10 bis 20 Prozent weniger neu geschlüpfte Zecken auf Nagern vorkommen und Zeckennymphen 15 Prozent häufiger infiziert sind, wenn Fuchs und Steinmarder fehlen. Das Bundesamt für Gesundheit geht davon aus, dass in der Schweiz jährlich 6’000 bis 12’000 Personen an Lyme-Borreliose erkranken und 100 bis 250 an FSME; das BAG stuft durch Zecken übertragene Krankheiten deshalb als wichtiges Gesundheitsproblem für die Schweiz ein. In Deutschland wurden 2024 rund 686 FSME-Fälle gemeldet; in der Schweiz erreichten die FSME-Zahlen Anfang 2025 den höchsten Stand seit 2013. Wer Füchse schiesst, schwächt den natürlichsten Schutzwall, den wir gegen diese Entwicklung haben.

Dazu kommt: Hobby-Jäger verbreiten aktiv Krankheiten. Genau dies belegt die bereits unter Punkt 3 zitierte Frankreich-Studie (Comte et al. 2017): Intensivierte Fuchsbejagung steigerte die Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) von 40 auf 55 Prozent, während sie im unbejagten Vergleichsgebiet konstant blieb. Die Mechanik ist bekannt: Abschüsse destabilisieren Territorien, erhöhen die Wanderbewegungen juveniler Füchse und verbreiten so den Parasiten flächendeckend. Eine im Juli 2025 im Lancet Infectious Diseases publizierte Übersichtsstudie dokumentiert europaweite Fallzahlen: Die Schweiz weist nach Litauen die höchste Fallzahl pro Einwohner auf. Die einzige nachweislich wirksame Gegenmassnahme ist die Entwurmung mit Praziquantel-Ködern, mit der im Landkreis Starnberg das Infektionsrisiko um 97 bis 99 Prozent gesenkt wurde. Die Fuchsjagd dagegen erhöht das Risiko. Wir fragen den Regierungsrat: Ist ihm diese Befundlage bekannt? Und wenn ja: Wie rechtfertigt er eine Praxis, die nach aktuellem Wissensstand nicht die Gesundheit der Bevölkerung schützt, sondern sie gefährdet?

Ein historisches Beispiel unterstreicht dieses Muster mit aller Deutlichkeit: Die Tollwut wurde in der Schweiz und in ganz Mitteleuropa nicht durch die Hobby-Jagd besiegt, sondern durch grossflächige Impfköder-Programme. Seit den 1970er-Jahren wurden Millionen von Impfködern aus Flugzeugen und Hubschraubern abgeworfen. Der letzte Tollwutfall beim Fuchs in der Schweiz wurde 1996 gemeldet; die WHO erklärte die westeuropäische Fuchstollwut wenig später für besiegt. Hobby-Jäger hatten daran keinen Anteil. Wer also behauptet, die Fuchsjagd diene dem Gesundheitsschutz, muss erklären, warum dieselbe Jagd die Tollwut nicht eindämmen konnte, die Impfköder aber schon.

Wir bitten Sie um eine Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen. Dieser Brief sowie Ihre Antwort oder Ihr Schweigen werden auf wildbeimwild.com publiziert.

Mit freundlichen Grüssen
IG Wild beim Wild

Wie es weitergeht

Dem Brief liegt eine Literaturliste mit den zentralen wildbiologischen Arbeiten zur Fuchsbejagung bei, von den Kompensationsstudien aus Frankreich, Wales und dem Schwarzwald über die jagdfreien Räume im Schweizerischen Nationalpark und im Kanton Genf bis zu den dokumentierten Erfahrungen aus Luxemburg. Antwortet der Regierungsrat innert Frist, veröffentlichen wir die Stellungnahme und kommentieren sie. Bleibt eine Antwort aus, halten wir auch das fest. Die Frage, die Pascal Wolf in über zwölf Kantonen gestellt hat, bleibt dieselbe: Wenn kein Bundesgesetz die Kantone zur Fuchsjagd zwingt, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage tötet die Schweiz dann jedes Jahr rund 20’000 Füchse?

Hintergrund zur Ablehnung der Petition findet sich in unserem Beitrag «Glarus lehnt Petition zur Fuchsjagd ab, ohne die Evidenz zu prüfen», zur wissenschaftlichen Einordnung der Fuchsjagd im Dossier Jagdmythen sowie im Beitrag «Wer jetzt noch Füchse jagt, jagt nicht waidgerecht».

Tierpark Bern: 82 Prozent für den Ausbau, Tierschützer warnen vor dem Wettrüsten der Zoos

Das Stadtberner Stimmvolk ebnet den Weg für einen neuen Familien-Zoo, während Tierrechtsstimmen die Wachstumslogik der Zoos hinterfragen.

In der Stadt Bern ist eine Vorentscheidung über die Zukunft des Tierparks Dählhölzli gefallen.

Am 14. Juni 2026 hat die Stimmbevölkerung der Aufzonung des Dählhölzli-Areals mit 82 Prozent Ja-Stimmen deutlich zugestimmt, bei 44 243 Ja- gegen 9722 Nein-Stimmen und einer hohen Stimmbeteiligung von 68,6 Prozent. Damit dürfen künftig 60 Prozent des Geländes bebaut werden, heute sind es rund zehn Prozent.

Konkret soll das alte Ökonomiegebäude beim heutigen Kinderzoo ersetzt werden. Dazu kommt ein neues Haupteingangsgebäude an der Aare. Zwischen den Bauten soll ab 2030 ein neuer Familien-Zoo anstelle des bisherigen Kinderzoos entstehen. Konkrete Bauprojekte liegen allerdings bisher nicht vor, die Abstimmung betraf allein die planungsrechtliche Grundlage.

Die Stadt und die Tierparkleitung begründen das Vorhaben mit besseren Bedingungen für Tiere, Gäste und Mitarbeitende sowie mit Barrierefreiheit. Rund 90 Jahre nach der Eröffnung brauche der Park mehr Raum und eine zeitgemässe Infrastruktur.

Die kritische Gegenstimme

Gegen die Vorlage stellte sich der Tierrechtsverein Tier im Fokus. Tobias Sennhauser, Berner Stadtrat und Präsident von Tier im Fokus, bezeichnete den Ausbau als Ausdruck eines Wettrüstens unter den Zoos: Wenn eine Einrichtung ausbaue, müsse die andere nachziehen. Tier im Fokus hatte für die Abstimmung die Nein-Parole gefasst und kritisiert, dass mit dem geplanten FamilienZoo neue Tierhaltungen entstehen, darunter ein grosses Aquarium, über dessen künftige Bewohner bislang nichts bekannt sei.

Der Einwand trifft einen Kernpunkt der Zoo-Debatte: Die Frage, ob bauliche Modernisierung den Tieren tatsächlich zugutekommt oder ob sie vor allem die Attraktivität für das Publikum steigert. Aus Sicht des Wildtier- und Tierschutzes bleibt entscheidend, ob sich die Haltung an den Bedürfnissen der Tiere orientiert oder die Tiere an die Logik der Anlage angepasst werden.

Einordnung

Der Berner Entscheid steht für ein Spannungsfeld, das weit über eine einzelne Stadt hinausreicht. Zoos verstehen sich heute als Einrichtungen für Bildung und Artenschutz, geraten aber zunehmend unter Druck, weil die Haltung von Wildtieren in Gefangenschaft grundsätzlich hinterfragt wird. Dass eine Modernisierung mit überwältigender Mehrheit angenommen wird, zeigt zugleich, wie breit die gesellschaftliche Zustimmung zu Zoos als Institution nach wie vor ist.

Der Streit um den Ausbau steht in einem grösseren Zusammenhang. Bereits im Februar 2026 hatte der Tierpark angekündigt, künftig häufiger ältere Tiere zu töten, um Platz für Nachwuchs zu schaffen. Tierarzt Stefan Hoby begründete dies gegenüber dem «Bund» mit einer Studie der Universität Zürich, wonach überalterte Populationen den langfristigen Artenschutz in Zoos gefährden. Bemerkenswert ist seine eigene Parallele: Hoby verglich diese Praxis mit der Regulation von Reh und Hirsch durch die Jagd. Tier im Fokus kritisierte das Vorgehen als rechtlich und ethisch problematisch und reichte im Stadtrat eine Interpellation zu Alternativen ein. Vor diesem Hintergrund ist die Skepsis gegenüber dem Ausbau zu verstehen: Mehr Anlagen bedeuten mehr Zucht, und mehr Zucht wirft die Frage auf, was mit den Tieren geschieht, für die später kein Platz ist.

Für die kritische Begleitung bedeutet das: Der eigentliche Prüfstein ist nicht die Aufzonung, sondern die konkrete Ausgestaltung der künftigen Anlagen. Daran wird sich zeigen, ob der Anspruch einer tiergerechten Haltung eingelöst wird.