Der Hobby-Jäger, der im südpfälzischen Rohrbach im vergangenen Herbst eine Stute auf einer Koppel erschossen hat, darf nicht mehr jagen.
Jagdschein entzogen
Das Verbot gilt allerdings nur vorübergehend. Die zuständige Behörde der Kreisverwaltung teilte mit, dass der Hobby-Jäger bis März 2023 die jagd- und waffenrechtliche Erlaubnis entzogen bekommen hat. Der Wildtierkiller hatte behauptet, er habe die Stute im vergangenen Oktober aus Versehen erschossen. Es sei Nacht gewesen und er habe sie fälschlicherweise für ein Wildschwein gehalten.
Pferdehalter: Hobby-Jäger handelte «grob fahrlässig»
Die Pferdehaltenden, ein Ehepaar aus Rohrbach (Kreis Südliche Weinstrasse), hatten den Herxheimer angezeigt. Sie warfen ihm vor, grob fahrlässig gehandelt zu haben. So habe er revierübergreifend in Richtung ihres Stalls geschossen und sich vorher nicht informiert, ob auf der Koppel Tiere stehen.
Ermittlungen gegen Hobby-Jäger eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Landau hat die Ermittlungen aber inzwischen eingestellt, weil dem Mann keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen sei. Trotzdem hat die Kreisverwaltung seinen Jagdschein vorübergehend eingezogen.
Zu einer tragischen Verwechslung kam es Ende Juli auch in Hessen, als ein Hobby-Jäger meinte auf ein Wildschwein zu zielen.
Am 30. Juli hat ein Hobby-Jäger bei Usingen (Hessen) ein Pferd geschossen. Wie ein Polizeisprecher erklärt, habe der Tierkiller von seinem Hochsitz gegen 0.40 Uhr ein vermeintliches Wildschwein auf einer Pferdewiese erspäht und darauf geschossen. Anstatt des erwarteten Schwarzkittels lag ein totes Pferd am Anschuss.
Der Fall wurde an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergegeben. Solche Jagdunfälle sind leider keine Seltenheit.
LASS UNS IN VERBINDUNG BLEIBEN!
Wir möchten dir gerne die neuesten Neuigkeiten und Angebote im Newsletter zukommen lassen.
Unterstütze unsere Arbeit
Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.
Jetzt spenden →