Der Hobby-Jäger, der im südpfälzischen Rohrbach im vergangenen Herbst eine Stute auf einer Koppel erschossen hat, darf nicht mehr jagen.
Das Verbot gilt allerdings nur vorübergehend.
Die zuständige Behörde der Kreisverwaltung teilte mit, dass der Hobby-Jäger bis März 2023 die jagd- und waffenrechtliche Erlaubnis entzogen bekommen hat. Er musste den Jagdschein abgeben. Der Wildtierkiller hatte behauptet, er habe die Stute im vergangenen Oktober aus Versehen erschossen. Es sei Nacht gewesen und er habe sie fälschlicherweise für ein Wildschwein gehalten.
Pferdehalter: Jäger handelte „grob fahrlässig“
Die Pferdehalter, ein Ehepaar aus Rohrbach (Kreis Südliche Weinstraße), hatten den Herxheimer angezeigt. Sie warfen ihm vor, grob fahrlässig gehandelt zu haben. So habe er revierübergreifend in Richtung ihres Stalls geschossen und sich vorher nicht informiert, ob auf der Koppel Tiere stehen.
Ermittlungen gegen Jäger eingestellt
Es war auch geprüft worden, ob eine Straftat vorliegt. Die Staatsanwaltschaft Landau hat die Ermittlungen aber inzwischen eingestellt, weil dem Mann keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen sei. Trotzdem hat die Kreisverwaltung seinen Jagdschein vorübergehend eingezogen.
Nach Angaben des Pferdehalters hat die Versicherung des Mannes für die tote Stute Schadensersatz bezahlt.
Zu einer tragischen Verwechslung kam es Ende Juli auch in Hessen, als ein Hobby-Jäger meinte auf ein Wildchwein zu zielen.
Am 30. Juli hat ein Hobby-Jäger bei Usingen (Hessen) ein Pferd geschossen. Wie ein Polizeisprecher erklärt, habe der Tierkiller von seinem Hochsitz gegen 0.40 Uhr ein vermeintliches Wildschwein auf einer Pferdewiese erspäht und darauf geschossen. Als er am erlegten Tier ankam, bemerkte er seinen tragischen Fehler.
Jäger kommt aus der Region
Anstatt des erwarteten Schwarzkittels lag ein totes Pferd am Anschuss. Es soll sich dabei um ein 12-jähriges Quarterhorse gehandelt haben. Der Mann alarmierte daraufhin den Besitzer des Reiterhofes, welcher wiederum die Polizei über den Vorfall in Kenntnis setzte.Bei dem Hobby-Jäger soll es sich nach Polizeiangaben um einen Tierkiller aus der Region, jedoch nicht um den Jagdpächter des Revieres gehandelt haben.
Ob der Mann mit Nachtsichttechnik jagte, konnte der Polizeisprecher nicht mitteilen. Der Fall wurde an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergegeben.