Hobby-Jäger lügen auch vor Gericht
Hobby-Jäger werden wiederholt der Lüge vor Gericht überführt. Falschaussagen bei Jagdunfällen und Wilderei häufen sich.
Weil sie ihm angeblich an die Hauswand pinkelte, erschoss ein Wildtierkiller in Hessen Nachbars Katze.
Nun sass Stephan W. (67) wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz vor der zuständigen Richterin in Dippoldiswalde.
Im Juni 2021 zerriss ein Schuss die nächtliche Stille. Andreas W. (56) rannte hinaus. «Auf der Strasse lag die tote Katze in einer Blutlache. Auf seinem Grundstück gegenüber stand er«, so der erschütterte Nachbar, der die weissschwarze Miez gerade erst von anderen Nachbarn bekommen hatte.
«Er sagte, sie hätte an die Hauswand gepinkelt.» Jens Z. (57), ebenfalls Nachbar, war im Gericht immer noch wütend: «So geht’s ja nicht. Nächstens stört ihn ein Kind und dann schiesst er auch, oder wie!«

Kater Ringo starb im Dezember in Glashütte. Schon damals hatten die Nachbarn den Jäger als «Killer» in Verdacht. Die Tötung einer Katze im Juni gestand Stephan W. (67) ein. © Steve Schuster
Nachbar Frieder N. (78) wusste zu berichten: «Er hat immer mal gesagt, ‚das Oberdorf soll katzenfrei werden‘, sprach von Fallen.» Als im Dezember Kater Ringo von Frieder und seiner Frau tot gefunden wurde, hatten sie Stephan in Verdacht. Sie zeigten ihn zwar nicht an. «Aber ich kündigte ihm die Freundschaft.»
Im Prozess liess der Hobby-Jäger über seinen Anwalt eine andere Version zum Vorfall im Juni wissen. Demnach sei die Katze auf seinem Grundstück von seinem Dackel angegriffen und schwer verletzt worden. «Die Därme hingen schon raus.«
Er habe dem Tier einen Genickschuss gegeben, um es vom Leiden zu erlösen. Die Katze habe sich noch auf die Strasse geschleppt. Wohlgemerkt: über sechs Stufen vom Grundstück und über die Mauer auf die Strasse, wo sie gefunden wurde.

Stephan W. (67) kam in Jägerkluft ins Gericht. Zwar entzog ihm das Landratsamt bereits Waffen und Jagdschein. Aber gegen diese Entscheidung legte er Widerspruch ein. © Steve Schuster
«Sie haben uns hier dreist belogen«, resümierte die Richterin. «Sie haben einen furchtbaren Hass auf Katzen.» Urteil: 3000 Euro Strafe. Zusätzlich hat ihm das Landratsamt bereits seine Waffen und den Jagdschein entzogen, schreibt Tag24.
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Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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