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BAFU lehnt Wolfsregulierung in Graubünden ab

Abschussgesuch für die Regulierung des Beverinrudels vom Bundesamt für Umwelt abgelehnt.

Redaktion Wild beim Wild — 6. Januar 2021
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Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat das Gesuch des Kantons Graubünden vom 11. September 2020 betreffend Regulierung des Wolfsrudels «Beverin» abgelehnt.

Ein gerissener Esel ist kein «grosser Schaden»

Das BAFU bewertet einzig den Riss des Esels auf der Alp Durnan als Ereignis mit zumutbar geschützten Nutztieren. Das BAFU kommt aber zum Schluss, dass ein gerissener Esel noch keinen «grossen Schaden» gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung darstelle, welcher die Regulation des Wolfes als geschützte Tierart rechtfertigen würde.

Kanton ist besorgt

Die Behörden des Kantons Graubünden stellen besorgt fest, «dass sich Wölfe auch in Herden von Tieren der Rinder- und Pferdegattung wagen». Mit der stumpfsinnigen Regulierung des Wolfsrudels am Beverin im Jahr 2019 hat man sich einen Lerneffekt bei den übriggebliebenen Wölfen des Beverinrudels erhofft.

Die Ereignisse im Jahr 2020 zeigen laut der IG Wild beim Wild wenig überraschend auf, dass die Umsetzung des Vergrämungseffekts miserabel war.

Die Motion UREK-NR «Schweizer Wolfspopulation – Geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Beutegreifern und Nutztieren» zielt in die geforderte Richtung: Herdenschutz verstärken und Regelungen zum Abschuss flexibilisieren. Derzeit wird davon ausgegangen, dass in der ganzen Schweiz mindestens neun Wolfsrudel unterwegs sind.

Dossier: Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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