Nach Medienberichten hat das EU-Parlament eine Resolution angenommen, die eine Überarbeitung des Schutzstatus grosser Beutegreifer wie dem Wolf fordert. Die Resolution ist rechtlich nicht bindend.
Resolution mit knapper Mehrheit
Der BUND twitterte vor der Abstimmung, dass eine Koexistenz von Landwirtschaft und Wolf durchaus möglich sei, da das EU-Naturschutzrecht ausreichend Flexibilität lasse, während ein günstiger Erhaltungszustand für den Wolf noch nicht erreicht sei.
Die Resolution wurde mit 306 Ja-Stimmen angenommen. Mit Nein stimmten 255 Abgeordnete, 25 enthielten sich. Die EU-Kommission wird aufgefordert, «unverzüglich ein Bewertungsverfahren zu entwickeln, das es ermöglicht, den Schutzstatus von Populationen in bestimmten Regionen zu ändern, sobald der gewünschte Erhaltungszustand erreicht ist».
Das EU-Parlament forderte ausserdem eine Finanzierung zur Prävention von Wolfsrissen für die Landwirtschaft und Entschädigungszahlungen.
Kritik an der Öffnung der Habitat-Richtlinie
Thomas Waitz (Grüne, Österreich) argumentierte, dass die Öffnung der Habitat-Richtlinie den Naturschutz in ganz Europa gefährde. Das Thema Beutegreifer war auch schon auf der Agenda des Agrarrates im September. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte bei der Sitzung, dass die vorhandenen Vorschriften bereits Ausnahmen zuliessen und es ausreichend Instrumente gebe, damit Weideviehhaltung und die Rückkehr bedrohter Wildtiere miteinander einhergehen können. Er betonte jedoch auch, dass diese Koexistenz eine Herausforderung darstelle (EU-News 29.09.2022).
Umweltverbände argumentieren – übrigens durchaus auch gemeinsam mit Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern – gegen die Aufweichung der EU-Naturschutzgesetze, für Herdenschutzmassnahmen und angemessene Entschädigungen für betroffene Betriebe.
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