20. Juni 2026, 14:23

Suchen

«Schluss mit der Fuchsjagd»: Wissenschaft, Kantone und was du tun kannst

Eine Kampagne für ein Ende der Fuchsjagd in der Schweiz.

Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 19’000 Rotfüchse erschossen.

Die offiziellen Begründungen: Bestandsregulierung, Seuchenbekämpfung, Schutz von Bodenbrütern. Mehr als drei Jahrzehnte wildbiologische Forschung widerlegen diese Argumente übereinstimmend. Die IG Wild beim Wild hat deshalb die Kampagne «Schluss mit der Fuchsjagd» gestartet – mit kantonsspezifischen Kontaktlisten, einem wissenschaftlich fundierten Musterbrief und konkreten Handlungsschritten für alle, die aktiv werden wollen.

Was die Zahlen zeigen

Der Kanton Luzern ist der einzige Kanton, der den Gesundheitszustand erlegter Füchse systematisch erfasst. Von 2’217 getöteten Tieren hatten nur 39 einen Krankheitsbefund. Über 98 Prozent der erschossenen Füchse im Kanton Luzern waren gesund – kein Seuchengeschehen, das durch die Jagd eingedämmt worden wäre.

Beim Fuchsbandwurm ist die Jagd sogar kontraproduktiv: Eine Studie von Comte et al. (2017) zeigte, dass intensive Bejagung die Prävalenz von 44 auf 55 Prozent erhöhte, weil Jungfüchse die Lücken füllen und eine höhere Parasitenlast tragen. In Luxemburg sank die Befallsrate nach dem Fuchsjagdverbot 2015 von rund 40 auf unter 20 Prozent.

Eine aktuelle Studie in «Biological Conservation» (Jiguet et al. 2026) untersuchte 383’299 jährlich in Frankreich getötete Rotfüchse: kein statistischer Zusammenhang mit Schadensreduktion, und die Kontrollkosten übersteigen die Schäden um das Achtfache. Millionenfach getötet – für nichts.

Was die Kantone bisher getan haben

Die Reaktionen der Kantone auf Petitionen zur Fuchsjagd sind weitgehend gleichförmig: Ablehnung ohne eine einzige wissenschaftliche Quelle.

Kanton Glarus antwortete mit drei Absätzen und keiner einzigen Studie. Kanton Basel-Landschaft schickte vier Seiten Verwaltungssprache – ebenfalls ohne Studiennachweis. Kanton Bern lehnte eine parteiübergreifende Motion ab; der Regierungsrat räumte dabei selbst ein, die Fuchsjagd sei «faktisch ein Selbstzweck».

Die einzige Ausnahme: Der Kanton Zug gab 2025 eine unabhängige Studie bei SWILD in Auftrag. Das Ergebnis (Mai 2026): Die Fuchsjagd zeigt keine nachweisbare regulatorische Wirkung, verbessert die Seuchenbekämpfung nicht und ist nicht-letalen Methoden unterlegen. Die Jagdkommission beschloss daraufhin, die Fuchsjagd nicht mehr proaktiv zu fördern.

Vorbilder, die seit Jahrzehnten funktionieren

Der Schweizerische Nationalpark ist seit 1914 jagdfrei – über hundert Jahre, ohne Bestandsexplosion oder Seuchenprobleme. Kanton Genf kommt seit 1974 ohne Hobby-Jagd aus. Luxemburg hat die Fuchsjagd 2015 landesweit verboten, mit messbarem Rückgang des Fuchsbandwurms. Kein Bundesgesetz zwingt die Kantone zur Fuchsjagd.

Was du jetzt tun kannst

Die Kampagne stellt für die Kantone Luzern, Glarus, Basel-Landschaft, Zug und Bern vollständige Kontaktlisten der Kantonsräte sowie kantonsspezifische Hintergründe bereit. Für alle übrigen Kantone gibt es einen universellen Musterbrief, der direkt ins eigene Mailprogramm kopiert werden kann. Bitte nur als persönliche E-Mail – das ist politisch wirksamer als jeder Massenversand.

Kampagne

Schluss mit der Fuchsjagd

Die Fuchsjagd ist wissenschaftlich nicht begründbar. Erfahre, warum und wie du die Kampagne unterstützen kannst.

Zur Kampagne →

Wallis wünscht erstmals Luchse abzuschiessen – obwohl die Art genetisch am Limit ist

Staatsrat Christophe Darbellay, selber Hobby-Jäger, lässt ein Abschussgesuch vorbereiten, während Studien Inzucht und massive Wilderei im Kanton belegen.

Der Kanton Wallis plant eine Schweizer Premiere mit fragwürdigem Vorzeichen: Erstmals soll ein Kanton eine behördliche Regulierung von Luchsen beantragen.

Staatsrat Christophe Darbellay bestätigte gegenüber dem «Walliser Boten», dass sein Departement ein offizielles Gesuch vorbereiten lässt, mit dem Ziel, im kommenden Winter erstmals Luchse abschiessen zu dürfen. Begründet wird der Vorstoss mit zurückgehenden Reh- und Gämsbeständen in einzelnen Regionen, vor allem im Oberwallis.

Was in der amtlichen Argumentation unerwähnt bleibt: Der Eurasische Luchs ist in der Schweiz keine robuste, sondern eine genetisch ausgezehrte Art. Und ausgerechnet im Wallis ist er über Jahrzehnte systematisch illegal getötet worden.

Eine Art, die «frisches Blut» braucht

Die Schweizer Luchse stammen von wenigen, teilweise eng verwandten Gründertieren aus den slowakischen Karpaten ab, die in den 1970er-Jahren wiederangesiedelt wurden. Gemäss der Fachstelle für Raubtierökologie KORA haben die Alpenluchse gegenüber ihren Vorfahren in der Slowakei 46 Prozent der genetischen Vielfalt verloren, jene im Jura 30 Prozent.

Die Folgen sind keine Theorie mehr. Weil die Population aus nur wenigen, teils verwandten Gründertieren hervorgegangen ist, ist die genetische Vielfalt tief und Inzucht zunehmend ein existenzielles Problem; ohne genetische Vielfalt kann sich der Luchs nur schwer an veränderte Umweltbedingungen oder neue Krankheitserreger anpassen. Beobachtet wurden unter anderem gehäuft Herzgeräusche, die mit genetischen Faktoren in Verbindung gebracht werden. KORA und das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) halten deshalb fest, dass der Bestand mittelfristig genetisch aufgefrischt werden muss, etwa durch Tiere aus den Karpaten. Dass der Luchs trotz Comeback bedroht bleibt, zeigen auch neuere Studien zum Zustand der Schweizer Luchspopulation.

Je nach Monitoringjahr leben rund 300 bis 360 selbständige Tiere in der Schweiz; für das biologische Jahr 2024/2025 weist KORA 364 unabhängige Luchse aus, davon 246 in den Alpen, 86 im Jura und 32 in der Nordostschweiz. Der Luchs steht weiterhin auf der Roten Liste und gilt als national prioritäre Art. Vor diesem Hintergrund einen geschützten Beutegreifer zum Abschuss freizugeben, dessen grösstes Problem der fehlende genetische Austausch ist, kehrt die fachliche Logik schlicht um.

Im Wallis wurde der Luchs systematisch gewildert

Der Kanton Wallis ist beim Luchs kein neutraler Boden. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass es im Wallis weniger Luchse gibt, als aufgrund der Eignung des Gebiets zu erwarten wäre; im Unterwallis erfasste KORA im Fotofallen-Monitoring südlich der Rhone zeitweise keinen einzigen Luchs.

Den Grund lieferte ein internationales Forschungsteam unter Leitung von Prof. Raphaël Arlettaz (Universität Bern). Die Forschenden prüften, ob der tiefe Bestand an der Dichte oder Positionierung des Fotofallen-Netzwerks oder an mangelnder Beute liegen könnte, konnten diese Hypothesen jedoch entkräften, womit allein die Wilderei-Hypothese übrig blieb. Die 2021 in «Frontiers in Conservation Science» publizierte und peer-reviewte Studie dokumentierte ein Netz von 17 Schlingenfallen am Rhoneknie, im einzigen Einwanderungskorridor des Luchses ins Wallis; einige Fallen waren bei ihrer Entdeckung noch betriebsbereit. Wir haben den Fall unter dem Titel «Wallis: Systematische Wilderei» ausführlich dokumentiert.

Die juristische Aufarbeitung ist ernüchternd. Es dauerte im Wallis 20 Jahre vom ersten Hinweis bis zur ersten Verurteilung eines Jägers wegen Luchswilderei, und aufgeklärt wurde der Fall erst durch die Arbeit der Universität Bern. Ein Jäger gab an, bereits zehn Luchse mit Fallen erlegt zu haben; eine Verurteilung gelang erst, als sich an den gefundenen Fallen seine DNA-Spuren nachweisen liessen. Beim Luchs ist der illegale Abschuss laut WWF Schweiz die zweithäufigste Todesursache. Mehr dazu im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz.

Wer trägt die Verantwortung für den Rückgang?

Die Naturschutzseite widerspricht der amtlichen Darstellung deutlich. Der Grüne Grossrat und Pro-Natura-Geschäftsleiter Jérémy Savioz reichte eine dringliche Interpellation ein; aus Sicht der Naturschützer ist der Abschussplan wissenschaftlich nicht begründet, der Luchs steht weiterhin auf der Roten Liste und erfüllt mit dem In-Bewegung-Halten des Wilds eine wichtige Funktion gegen Verbiss im Wald. Pro Natura verweist zudem darauf, dass im Wallis jedes Jahr rund 1000 Rehe geschossen werden, und sieht es als nicht bewiesen an, dass der Luchs für den Rückgang der Wildbestände verantwortlich ist.

Anders gesagt: Der grösste Entnehmer von Rehen im Wallis ist nicht der Luchs, sondern die Hobby-Jagd selbst. Dass nun derselbe Staatsrat, der privat dem Hobby-Jagd-Milieu angehört, einen geschützten Beutegreifer als Konkurrenten ins Visier nimmt, wirft Fragen nach der Interessenlage auf.

Hohe rechtliche Hürden

Der Weg zum Abschuss ist eng. Der Luchs ist deutlich stärker geschützt als der Wolf; eine Regulierung wäre nur möglich, wenn der Kanton wissenschaftlich nachweisen kann, dass das Jagdregal schwerwiegend beeinträchtigt ist, und ein Abschuss wäre nur im kurzen Winterfenster vom 16. Januar bis 28. Februar erlaubt. Über das Gesuch entscheidet am Ende das Bundesamt für Umwelt.

Genau dieser wissenschaftliche Nachweis dürfte schwierig werden, solange die zentrale Frage ungeklärt ist: Wie kann ein Kanton einen «zu hohen» Luchsdruck geltend machen, dessen Population nachweislich durch Wilderei künstlich tief gehalten wurde und dessen Tiere zunehmend unter Inzuchtfolgen leiden?

Tessin bildet 88 Hobby-Jäger für nächtliche Wolfsabschüsse aus

Mit einem zweijährigen Pilotprojekt sollen ausgewählte Hobby-Jäger die Wildhüter bei der Regulierung von Wolfsrudeln unterstützen.

Das Tessin setzt bei der Wolfsregulierung neu verstärkt auf Hobby-Jäger.

Im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts wurden 88 private Jäger (im Folgenden «Hobby-Jäger») mit einer Zusatzausbildung versehen, die künftig die 22 kantonalen Wildhüter beim Vollzug von Abschussverfügungen unterstützen sollen. Vier dieser «Hilfs-Jäger» pro Wildhüter werden mit Wärmebildkameras ausgerüstet und dürfen neu auch nachts und ausserhalb der ordentlichen Jagdsaison eingesetzt werden. Das berichtete das Westschweizer Radio und Fernsehen RSI am 17. Juni 2026.

Ab September im Einsatz

Laut Tiziano Putelli, Leiter des kantonalen Amtes für Jagd und Fischerei, steigt mit dem Auftrieb des Viehs auf die Alpen das Risiko von Übergriffen. Ein Teil der Alpbetriebe gelte heute als «nicht schützbar». Die ersten ausgewählten Hobby-Jäger sollen ab September einsatzbereit sein, zu Beginn der Regulierungsperiode für Rudel, die bis Januar dauert. Das Pilotprojekt orientiert sich am Walliser Modell und geht auf eine vom Grossen Rat am 23. März 2026 angenommene Motion von Giovanni Berardi zurück. Die maximalen Kosten betragen 250’000 Franken pro Jahr für Entschädigungen und Verwaltung.

Hintergrund ist die aus kantonaler Sicht ungenügende Bilanz: 2025 brauchten die Wildhüter rund 3’200 Stunden, um 6 von 24 Wölfen zu töten. Als Gründe nennt das Amt das unwegsame Gelände, fehlende Strassen und knappe Ressourcen.

Was die «Spezialausbildung» umfasst

Die Bezeichnung «Spezialausbildung» fällt bei näherer Betrachtung bescheiden aus. Die offizielle Seite des Amtes für Jagd und Fischerei spricht lediglich von «momenti formativi», also Informationsabenden. Konkret genannt sind zwei Termine: der 23. April und der 20. Mai 2026, jeweils um 18:30 Uhr in der Aula des Verwaltungsgebäudes 3 in Bellinzona. Zentrale Voraussetzung zur Teilnahme ist das Mitführen des Jagdausweises. Der Besuch gilt zeitlich unbegrenzt und muss nicht jährlich wiederholt werden.

Ergänzend müssen die Kandidaten gemäss Bericht des «Corriere del Ticino» das Jagdfähigkeitszeugnis besitzen, die nötige Ausrüstung inklusive Nachtsichtoptik mitbringen sowie spezifische Kurse zu Sicherheit und Einsatz der Hilfsmittel absolvieren; vorgesehen ist zudem ein praktischer Teil im Gelände. Zum Vergleich: Im Wallis dauerte die entsprechende Schulung im Vorjahr eine knappe Halbtagsveranstaltung.

Aufschlussreich ist die Vorgeschichte. Bereits 2025 waren Hobby-Jäger zur Mithilfe befugt. Von 20 zum Abschuss freigegebenen Wölfen wurden damals nur fünf erlegt, alle durch Wildhüter. Die Hobby-Jäger gaben keinen einzigen Schuss ab, weil ihnen die Risiken, auch rechtlich im Fehlerfall, zu gross waren.

Wirksamkeit der Regulierung umstritten

So weit die Fakten. Aus Sicht des Wildtierschutzes verdient die wissenschaftliche Grundlage des ganzen Vorhabens eine kritische Einordnung, denn die Annahme, dass mehr Abschüsse zu weniger Rissen führen, ist alles andere als gesichert.

Eine über 25 Jahre angelegte Untersuchung aus Idaho, Montana und Wyoming (Wielgus & Peebles, PLOS ONE 2014) kam zum Schluss, dass der letale Abschuss von Wölfen im Folgejahr eher mit mehr Rissen in einem grösseren Gebiet zusammenhängt. Der Mechanismus: Das Töten einzelner Tiere zerstört die soziale Rudelstruktur, was zu mehr Brutpaaren und damit zu mehr Übergriffen führen kann. Eine spätere methodenkritische Replikation (Poudyal, Baral & Asah 2016) relativierte zwar den Langzeiteffekt, fand aber dennoch: Für jeden im selben Jahr getöteten Wolf steigt die erwartete Zahl gerissener Schafe um 2,2 Prozent. Eine ältere Auswertung von 923 Fällen aus Minnesota (1979–1998) zeigte ebenfalls, dass das Fangen von Wölfen die Risse des Folgejahres nicht substanziell reduzierte.

Auch in der Schweiz ist die präventive Regulierung fachlich umstritten. Der Biologe und frühere BAFU-Vizedirektor Willy Geiger hält sie für wahrscheinlich nicht zielführend: Neue Lücken im Territorium reizten Wölfe zu noch stärkerer Vermehrung an und erleichterten zuwandernden Tieren das Einrücken. Selbst aus Reihen, die Abschüsse grundsätzlich befürworten, heisst es, die Regulation scheitere nicht an einem zu strengen Schutz, sondern an der Intelligenz der Tiere; die vollständige Zerschlagung eines Rudels misslinge oft an den erfahrenen Alttieren.

Die Praxis im Wallis illustriert dies eindrücklich: Rund 1’300 Hobby-Jäger absolvierten dort die Spezialausbildung und schwärmten von September bis Januar mit Nacht- und Wärmebildgeräten aus. Das Nanztalrudel lebte gleichwohl weiter; von neun erlegten Wölfen gehörten nur drei zum Rudel, und die Leitwölfin riss im März erneut ein Tier. Der Vergleich zeigt: Selbst bei massivem Einsatz bleibt der Effekt begrenzt.

Mehrere Studien zeigen übereinstimmend in dieselbe Richtung: Wirksamer Herdenschutz ist dem Abschuss vorzuziehen. Internationale Übersichtsarbeiten betonen zudem, dass der letale Wolfsabschuss mit Schutzrahmen wie der EU-Habitatrichtlinie kollidiert und selbst beim Abschuss einzelner Schadtiere auf starken öffentlichen Widerstand stösst. Dass eine Population auf Bejagung mit verstärkter Reproduktion reagieren kann, zeigt sich auch bei anderen Arten: In Bielefeld etwa kommen umso mehr Waschbären nach, je mehr getötet werden. Und im Wallis dokumentiert das Chablais-Rudel eine doppelte Reproduktion trotz Regulierungsdruck. Auch andere Kantone setzen zunehmend auf Hobby-Jäger zur Regulierung von Beutegreifern, wie das Beispiel Schwyz zeigt. Ein Pilotprojekt, das 88 Hobby-Jäger mit Wärmebildtechnik in die Nacht schickt, setzt damit auf ein Mittel, dessen Nutzen für den Schutz der Alpwirtschaft fraglich und dessen Schaden für ein geschütztes Wildtier absehbar ist.

Weitere Beiträge zum Thema finden sich in unseren Rubriken Wildtiere und Jagdgesetz.

Fuchsjagd-Podium in Utzenstorf: vier Hobby-Jäger, ein Nichtjäger und kein echter Dialog

Am Schloss Landshut diskutierten fünf Podiumsgäste über die Fuchsbejagung. Vier von ihnen hatten einen jagdlichen Hintergrund, der Moderator ebenfalls. Ein Erlebnisbericht.

Am Sonntag, 14. Juni 2026, lud der Förderverein Schloss Landshut in Utzenstorf zum «Landshuter Dialog zu Wild und Jagd» ein.

Das Thema lautete: «Die Fuchsjagd, notwendig oder fragwürdig?» Zur Einstimmung zeigte man um 12 Uhr den Dokumentarfilm «Alles für die Füchse, ein Wildtier, geliebt und gejagt» der Biologin Isabella Sedivy. Ab 14 Uhr folgte ein Fachreferat des Hobby-Jägers Martin Baumann, bevor eine Podiumsdiskussion das Thema aus «verschiedenen Blickwinkeln» beleuchten sollte. Rund 50 Personen verfolgten den Anlass. Was folgte, war jedoch alles andere als ein ausgewogener Dialog.

Von den fünf Podiumsgästen bekannten sich vier öffentlich zur Hobby-Jagd: Nicole Imesch, Jagdinspektorin des Kantons Bern; David Clavadetscher, Geschäftsführer von JagdSchweiz; Martin Baumann, Hobby-Jäger; sowie Sara Wehrli, bei Pro Natura zuständig für Jagdpolitik, die sich im Verlauf des Abends ebenfalls als Hobby-Jägerin outete. Einzig Casimir von Arx, GLP-Grossrat des Kantons Bern, der nach eigenen Angaben nachträglich eingeladen worden war, vertrat eine jagdkritische Perspektive. Auch Moderator Reinhard Schnidrig, Wildtierbiologe und ehemaliger Sektionschef Wildtiere beim BAFU, ist Hobby-Jäger.

Baumann, der sich für eine konsequente Bejagung des Fuchses aussprach, räumte immerhin ein, dass die Baujagd gesellschaftlich schwer vermittelbar sei. «Jagen für die Mülltonne» werde von der Mehrheit der Bevölkerung nicht toleriert, so seine eigene Einschätzung. Als Argument für die Bejagung nannte er die Gefährdung von Bodenbrütern durch den Fuchs und erwähnte dabei das in der Schweiz ausgestorbene Rebhuhn. Was er verschwieg: Der Hauptgrund für das Verschwinden des Rebhuhns ist der Habitatsverlust durch intensive Landwirtschaft, nicht der Fuchs. Darüber verlor er kein Wort.

Besonders brisant: Baumann sprach sich auch für die Baujagd aus, jene Praxis, bei der Hunde in Fuchsbauten getrieben werden, um dort einen Kampf auf engstem Raum zu erzwingen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kommt in ihrem Gutachten zur Baujagd (Schriftenreihe Band 10, 2012) zum klaren Schluss, dass diese Jagdmethode den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt, und zwar gleich mehrfach. Die TIR analysierte dabei auch, ob die kantonalen Regelungen, die die Baujagd legalisieren, überhaupt auf einer rechtmässigen Grundlage stehen. Die Kantone Zürich, Thurgau und Baselland haben die Baujagd inzwischen verboten. Dass ausgerechnet ein Hobby-Jäger auf einem öffentlichen Podium für diese Praxis eintrat, ohne dies auch nur ansatzweise zu problematisieren, zeigt, wie weit das Selbstverständnis der Hobby-Jagd von gesellschaftlichen Realitäten entfernt ist. Einen ausführlichen Hintergrundartikel zur Baujagd als legaler Tierquälerei findet sich auf wildbeimwild.com.

Nicole Imesch beschränkte sich auf die rechtliche Feststellung, der Fuchs sei jagdbar und dürfe daher bejagt werden. Dass «jagdbar» kein wissenschaftliches Argument ist und auch keine Verpflichtung zur Bejagung bedeutet, blieb unwidersprochen. Der Kanton Genf verzichtet seit 1974 auf die Hobby-Jagd, und der Kanton Zug unternimmt erste Schritte in dieselbe Richtung, bei der Fuchsjagd.

Von Arx, der einzige Nichtjäger auf dem Podium, brachte den konstruktivsten Vorschlag des Abends: Im Kanton Bern solle ein wissenschaftlich begleiteter Versuch gestartet werden, in einem Testgebiet auf die Fuchsjagd zu verzichten. Der Grosse Rat des Kantons Bern hatte die entsprechende Motion bereits abgelehnt. Das Podium schloss sich dieser Ablehnung erwartungsgemäss an, ohne wissenschaftliche Grundlagen dafür zu liefern.

Auch aus dem Publikum kamen lediglich vier Wortmeldungen, allesamt von Hobby-Jägern. Kritische Stimmen wurden nicht gehört.

Bemerkenswert war eine Aussage, die das Wesen der Hobby-Jagd ungewollt auf den Punkt brachte: Das Jagen sei für den einzelnen Hobby-Jäger selbstbelohnendes Verhalten, angetrieben durch das Dopamin-Belohnungssystem. Kurz gesagt: reiner Selbstzweck. Dass ausgerechnet ein Befürworter der Hobby-Jagd dies so formulierte, spricht Bände.

Der «Landshuter Dialog» zeigte einmal mehr, wie Kritik an der Fuchsjagd in der Schweiz systematisch abgewürgt wird, ohne dass wissenschaftliche Grundlagen dafür geliefert werden. Solange Podien zu diesem Thema fast ausschliesslich mit Hobby-Jägern besetzt werden und sogar die Moderation aus denselben Kreisen stammt, ist ein echter Dialog nicht möglich. Schade, denn das Thema hätte eine ehrliche, wissenschaftlich fundierte Debatte verdient.

Kanton Zug: Behörden bremsen Fuchsjagd nach Studie

Studie im Auftrag der Kantonsregierung widerlegt Jagdlobby-Narrative – Genfer Modell rückt näher.

Der Luzerner Jurist Pascal Wolf hat in über zwölf Kantonen Petitionen zur Prüfung der wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd eingereicht.

Im Kanton Zug zeitigt seine Eingabe vom Dezember 2025 (Vorlage Nr. 4032.1, Aktenzeichen DI DIS 58479-05) als bisher einziger Kanton ein konkretes Ergebnis: Landammann Andreas Hostettler hat am 19. Juni 2026 im Namen der Direktion des Innern schriftlich bestätigt, dass die Jagdkommission an ihrer Sitzung vom 16. Juni 2026 die in Auftrag gegebene Studie der Wildtierforschenden der SWILD zur Kenntnis genommen und erste Konsequenzen beschlossen hat: Die Fuchsjagd wird nicht mehr proaktiv gefördert, die Datenerhebung künftig konsequenter auf Jagd, Schadenabwehr, Sonderabschüsse und Fallwild aufgeteilt.

Was die Studie belegt

Die SWILD-Studie (Dr. Claudia Kistler / Dr. Fabio Bontadina, Mai 2026, 25 Seiten, im Auftrag des Amts für Wald und Wild des Kantons Zug) liefert eine schonungslose Bestandsaufnahme. Kernbefund: Die im Kanton Zug praktizierte Patentjagd auf Füchse reduziert weder die Populationsgrösse nachhaltig noch dämmt sie Wildkrankheiten ein. Im Gegenteil: Bejagte Bestände kompensieren Verluste durch erhöhte Fruchtbarkeit der Fähen, verbesserte Überlebensraten und Einwanderung aus benachbarten Gebieten.

Im Kanton Zug wurden zwischen 2000 und 2025 jährlich durchschnittlich 308 Füchse erlegt (gemäss SWILD-Bericht 2000–2025), mit stark sinkender Tendenz. Die Abnahme erklärt sich laut Studie nicht durch rückläufige Bestände, sondern durch nachlassende Bereitschaft der Hobby-Jägerschaft, Füchse zu schiessen. Verlässliche Bestandszahlen fehlen: Da kein systematisches Monitoring existiert, bleiben alle Ableitungen aus Abschuss- und Fallwilddaten mit grosser Vorsicht zu interpretieren.

Wildtierfütterung als unterschätztes Problem

Die Jagdkommission reagiert auf einen weiteren Befund der Studie: Das Amt für Wald und Wild (AFW) soll die Bevölkerung künftig aktiv über die negativen Folgen direkter und indirekter Wildtierfütterung informieren. Füchse, die durch menschliche Nahrungsquellen angelockt werden, verlieren ihr natürliches Scheu- und Meidungsverhalten, was Konflikte im Siedlungsraum erst erzeugt oder verstärkt. Die SWILD-Forschenden führen einen erheblichen Teil des Fuchsvorkommens in Siedlungsnähe auf das Nahrungsangebot anthropogenen Ursprungs zurück.

Das Tollwut-Argument trägt nicht

Die Studie widerlegt nochmals explizit das in Jagdkreisen wiederholt vorgebrachte Seuchenargument. Bei der Tollwutepidemie, die 1967 die Schweiz erreichte, scheiterten intensive Jagd und Baubegasung. Die entscheidende Massnahme war eine ab 1978 durchgeführte orale Impfkampagne, durch die 1999 Tollwutfreiheit nach WHO-Kriterien erreicht wurde. Für den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) zeigt eine französische Studie: Trotz um 35 Prozent erhöhtem Jagddruck stieg die Befallsrate im bejagten Testgebiet von 44 auf 55 Prozent, während sie im weniger bejagten Kontrollgebiet konstant blieb. Jungfüchse, die durch Jagddruck mobilisiert werden und Lücken auffüllen, tragen dabei höhere Wurmbürden als adulte Tiere.

Genf und Luxemburg als Vergleichsmass

Zwei Fallbeispiele strukturieren den Ergebnisteil der SWILD-Studie. Im Kanton Genf, der seit 1974 auf Milizjagd verzichtet und nur staatliche Wildhüterinnen und Wildhüter zum Abschuss berechtigt, wurden über Jahrzehnte deutlich weniger Füchse getötet als im flächenmässig ähnlich grossen Kanton Zug, ohne erkennbare Verschlechterung für Landwirtschaft oder öffentliche Gesundheit. Im letzten Berichtszeitraum wurden keinerlei Regulierungsabschüsse auf Füchse vorgenommen.

In Luxemburg, wo die Fuchsjagd seit 2015 verboten ist, verzeichnet gemäss SWILD unter Verweis auf die luxemburgische Veterinärverwaltung die staatliche Veterinärbehörde seit dem Verbot einen Rückgang der Fuchsbandwurm-Prävalenz. Luxemburgs Umweltministerin hielt 2024 fest: Die Kontroverse rund um das Verbot habe sich weitestgehend beruhigt, weil die befürchteten Probleme schlicht nicht eingetreten seien. Die Studie schliesst: Ein Jagdverbot würde die Fuchspopulation im Kanton Zug aller Wahrscheinlichkeit nach nicht merklich ansteigen lassen.

Schadensbilanz nüchtern betrachtet

Zwischen 2012 und 2025 wurden beim Kanton Zug 67 Wildschadensfälle durch Füchse gemeldet, mit einer Gesamtentschädigungssumme von 28’088.70 Franken. Das entspricht rund 2’000 Franken pro Jahr bei durchschnittlich 5 Fällen. Betroffen waren zu 93,5 Prozent Hühner; Lämmer, Schafe und Kälber machten den Rest aus. Die SWILD-Forschenden weisen darauf hin, dass Verluste bei Lämmern häufig überschätzt werden, weil die Todesursache ohne forensische Abklärung schwer zu bestimmen ist. Schutzwirksame Alternativen wie gesicherte Zäune in Freilandausläufen und Schutzhunde zeigen in wissenschaftlichen Studien bessere Ergebnisse als die Bejagung der Beutegreifer.

Was die Kommission beschlossen hat

Auf Basis der Studie trifft die Jagdkommission drei Massnahmen: erstens die konsequentere Trennung der Statistikkategorien (Jagd, Schadenabwehr, Sonderabschüsse, Fallwild); zweitens den Verzicht auf proaktive Förderung der Fuchsjagd, mit Fokus auf Siedlungsränder und Naturschutzgebiete; drittens eine Informationskampagne des AFW zur Wildtierfütterung. Über allfällige weitergehende Schritte will die Kommission an ihrer nächsten Sitzung befinden, sobald eine verbesserte Datenbasis vorliegt.

Ein vollständiger Verzicht auf die Fuchsjagd steht damit in Zug zwar bisher nicht zur Diskussion, die Studie schiebt aber dem Narrativ, Hobby-Jagd auf Füchse sei wissenschaftlich notwendig, eine amtliche Grundlage unter. Der Kanton Genf lebt vor, wie das Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd funktioniert. Das Dossier zur Fuchsjagd ohne Fakten dokumentiert, wie Jagdverbände die Diskussion bisher dominiert haben.

Hobby-Jäger feuert bei Streit Schuss in Wohnung ab

Ein 44-jähriger Hobby-Jäger schoss bei einem Streit gezielt in der Wohnung, seine Ex-Partnerin wurde durch den Knall leicht verletzt.

Während eines Streits mit seiner Ex-Partnerin hat ein 44-jähriger Hobby-Jäger in Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen, Baden-Württemberg) mit einer Pistole gezielt auf einen Einrichtungsgegenstand in einer Wohnung geschossen.

Der Mann wählte anschliessend von sich aus den Notruf. Das teilte die Polizei mit.

Seine 46-jährige Ex-Partnerin wurde durch den lauten Schuss leicht verletzt, musste jedoch nicht ärztlich versorgt werden. Beide wohnen den Angaben zufolge räumlich getrennt im selben Einfamilienhaus. Zuvor soll es zu Streitigkeiten zwischen den beiden gekommen sein. Worauf der Mann genau schoss und wem der Gegenstand gehört, wurde nicht mitgeteilt. Die Polizei konnte den Schützen am Freitag widerstandslos in Gewahrsam nehmen. Kurz darauf wurde auch die Waffenbehörde alarmiert.

Kommentar: Wenn die Waffe im Wohnzimmer steht

Der Fall verweist auf ein strukturelles Problem, das in der Debatte um privaten Waffenbesitz regelmässig unterschätzt wird: Wer eine Jagdwaffe besitzt, hat sie im häuslichen Umfeld griffbereit. In einer Eskalationssituation verkürzt sich der Weg von der Wut zum geladenen Lauf dramatisch. Dass hier «nur» auf einen Gegenstand geschossen wurde und die betroffene Frau körperlich weitgehend unversehrt blieb, ist eine Frage von Zentimetern und Sekunden, nicht von Sicherheit.

Studien zu häuslicher Gewalt zeigen seit Langem, dass die blosse Verfügbarkeit einer Schusswaffe im Haushalt das Risiko schwerer und tödlicher Übergriffe erhöht. Die Waffenbehörde prüft nun zu Recht die weitere Eignung des Mannes. Es bleibt die Frage, weshalb die Gefährlichkeit privater Waffenarsenale erst dann zum Thema wird, wenn bereits ein Schuss gefallen ist.

Mehr zu Vorfällen rund um den privaten Waffenbesitz im Dossier Kriminalität und Jagd sowie unter Jagdgesetz.

Italien: Gericht erlaubt Jagdverbot auf eigenem Grund aus ethischen Gründen

Das TAR Pescara stützt sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

In Italien hat ein Verwaltungsgericht erstmals anerkannt, dass ein Grundeigentümer die Hobby-Jagd auf dem eigenen Land aus ethischen Gründen verbieten lassen kann.

Das Tribunale Amministrativo Regionale (TAR) Pescara entschied mit Urteil Nr. 254/2026, dass eine ethische Ablehnung der Jagd ein zulässiger Grund ist, um Hobby-Jäger vom eigenen Grundstück fernzuhalten. Die Region darf einen solchen Antrag nur ablehnen, wenn sie objektiv nachweist, dass der Entzug des konkreten Grundstücks die Ziele des regionalen Wildtier- und Jagdplans verhindert.

Damit reiht sich Italien in eine Entwicklung ein, die in mehreren europäischen Ländern längst Wirkung zeigt und auf die wir auf wildbeimwild.com bereits hingewiesen haben: das Recht, das eigene Land aus Gewissensgründen jagdfrei zu halten.

Fünf Jahre Verfahren um ein Stück Land

Am Anfang stand der Antrag einer Bürgerin. Im Jahr 2020 verlangte sie beim Präsidenten der Region Abruzzen, die Ausübung der Jagd auf ihrem eigenen Grundstück zu untersagen, gestützt auf Artikel 15 Absatz 4 des italienischen Jagdgesetzes Nr. 157/1992. Das Landwirtschaftsdepartement der Region lehnte ab. Es folgte ein Rechtsstreit, der sich über rund fünf Jahre hinzog.

Die Ablehnung stützte sich unter anderem auf das Argument, in der Region seien bereits über 30 Prozent des Gebiets der Jagd entzogen, was als unverrückbare Obergrenze gelte. Zudem seien ethische oder wissenschaftliche Beweggründe nicht geeignet, eine Ausnahme nach Artikel 15 zu rechtfertigen. Beide Annahmen wies das Gericht zurück.

Zwei zentrale Feststellungen des Gerichts

Das Urteil ruht auf zwei Pfeilern. Erstens stellte das Gericht klar, dass die 30-Prozent-Grenze des der Jagd entzogenen Regionalgebiets keine unantastbare Obergrenze darstellt. Die Behörde kann sich also nicht pauschal darauf berufen, das Kontingent sei ausgeschöpft.

Zweitens, und grundsätzlich bedeutsamer, erkannte das Gericht ethische und moralische Überzeugungen als legitimen Grund, ein Zutrittsverbot für Hobby-Jäger auf dem eigenen Land zu verlangen. Wünscht die Region, einen solchen Antrag abzulehnen, muss sie detailliert und objektiv darlegen, inwiefern gerade dieses Grundstück für die Erreichung der Ziele des Wildtier- und Jagdplans unverzichtbar ist. Die ethischen Beweggründe sind dabei gebührend zu berücksichtigen.

Kommentar der Redaktion: Italien fügt der europäischen Landkarte des Gewissensschutzes einen weiteren Punkt hinzu. Dass ein Mensch das Töten auf dem eigenen Grund ablehnen darf, ist kein exotischer Sonderfall, sondern menschenrechtlicher Standard. Die Schweiz hält ihren Grundeigentümern dieses Recht weiterhin vor, obwohl ihr dafür ein einziger politischer Entscheid genügen würde.

Der rote Faden: die Rechtsprechung aus Strassburg

Entscheidend ist, worauf sich das italienische Gericht beruft: auf die gefestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nach dieser ist ein Grundeigentümer nicht verpflichtet, zu dulden, dass andere auf seinem Land jagen, wenn die Jagd seinen persönlichen und moralischen Überzeugungen widerspricht. Da die Jagd nach Auffassung des Gerichtshofs überwiegend Freizeitzwecken dient, darf sie nicht zu einem unverhältnismässigen Eingriff Dritter in die private Sphäre werden.

Es ist exakt jene Linie, die der Gerichtshof in den Verfahren Chassagnou gegen Frankreich, Schneider gegen Luxemburg und Herrmann gegen Deutschland gezogen hat. Italien geht nun einen eigenen Weg: nicht über eine bundesweite Gesetzesänderung wie Deutschland, sondern über die verwaltungsgerichtliche Auslegung des bestehenden Jagdgesetzes. Das Ergebnis ist dasselbe. Wer die Hobby-Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, soll sie auf dem eigenen Grund nicht hinnehmen müssen.

Was das für die Schweiz bedeutet

Die Schweiz ist als Vertragsstaat an dieselbe Europäische Menschenrechtskonvention gebunden wie Frankreich, Luxemburg, Deutschland und Italien. Das Recht, das eigene Land aus ethischen Gründen jagdlich befrieden zu lassen, ist menschenrechtlich abgestützt. Was fehlt, ist allein der politische Wille zur Umsetzung. Das italienische Urteil zeigt, dass es dafür nicht zwingend eine grosse Gesetzesreform braucht, sondern bereits eine konsequente Auslegung des geltenden Rechts genügen kann.

Weiterlesen auf wildbeimwild.com

Kanton Basel-Landschaft antwortet auf Fuchsjagd-Petition – ohne eine einzige wissenschaftliche Quelle

Wie Behörden die Frage nach wissenschaftlicher Notwendigkeit wegdefinieren, statt sie zu beantworten.

Am 16. Juni 2026 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft auf die Petition von Pascal Wolf zur wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd geantwortet.

Das vierseitige Schreiben, unterzeichnet von Regierungspräsident Dr. Anton Lauber und Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich, klingt auf den ersten Blick fachlich und ausgewogen. Auf den zweiten Blick fällt auf: Es enthält keine einzige wissenschaftliche Quellenangabe.

Pascal Wolf hatte die Petition am 16. Dezember 2025 eingereicht und darin verlangt, dass der Kanton die wissenschaftliche Notwendigkeit der Fuchsjagd prüft. Sechs Monate später lautet die Antwort sinngemäss: Diese Frage lasse sich «fachlich nicht auf die Frage einer generellen Notwendigkeit reduzieren».

Die Frage wird nicht beantwortet – sie wird umformuliert

Das ist eine klassische Ausweichbewegung. Der Kanton definiert die Ausgangsfrage weg, indem er Wildtiermanagement als komplexe Gesamtabwägung beschreibt, die über einfache Ja-Nein-Entscheide hinausgehe. Das mag grundsätzlich stimmen. Es beantwortet aber nicht, ob die Fuchsjagd im Kanton Basel-Landschaft wissenschaftlich begründbar ist.

Konkrete Daten fehlen vollständig: keine Abschusszahlen, keine Populationserhebungen, keine Studien zur Wirksamkeit jagdlicher Eingriffe auf Fuchspopulationen. Genau das hatte die Petition eingefordert.

Fünf Funktionen, keine Belege

Der Regierungsrat nennt fünf Funktionen der Fuchsjagd: die Begrenzung lokaler Konfliktsituationen im Siedlungsraum, den Umgang mit habituierten Tieren, die Erlösung kranker oder verletzter Tiere, die Unterstützung der Tiergesundheit sowie die Aufrechterhaltung der «praktischen Handlungsfähigkeit im Ereignisfall».

Betrachtet man diese Liste genauer, fällt auf: Die meisten dieser Punkte beschreiben Einzelfallmassnahmen, die kein systematisches, flächendeckendes Jagdregime rechtfertigen. Die Erlösung kranker Tiere ist eine tierschutzrechtliche Aufgabe, keine Jagdbegründung. Epidemiologische Beobachtung erfordert keine Tötung. Und «Handlungsfähigkeit im Ereignisfall» bleibt eine Leerformel ohne inhaltliche Substanz.

Genf als stilles Gegenargument

Besonders aufschlussreich ist ein Satz gegen Ende des Schreibens: Auch in Kantonen mit anderen Jagdsystemen, «inklusive der Staatsjagd (Genf), bleiben Eingriffe in Wildtierbestände Bestandteil des Wildtiermanagements». Das stimmt. Was der Kanton dabei nicht ausspricht: Genf hat die Hobby-Jagd bereits 1974 abgeschafft und belegt seither, dass wirksames Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd funktioniert. Der Verweis auf Genf widerlegt damit unabsichtlich das eigene Argument.

Dasselbe Muster wie in Glarus

Basel-Landschaft steht mit dieser Antwort nicht allein. Der Kanton Glarus hatte die gleichnamige Petition von Pascal Wolf im Juni 2026 ebenfalls abgelehnt, ebenfalls ohne wissenschaftliche Belege. Auch Glarus verwies auf kantonale Zuständigkeit und «integrales Wildtiermanagement». Das Muster ist identisch: Die Frage nach wissenschaftlicher Notwendigkeit wird nicht beantwortet, sondern wegdefiniert.

Beide Antworten machen deutlich, wie Schweizer Kantone mit wissenschaftlich begründeten Petitionen zur Fuchsjagd umgehen: nicht mit Daten, sondern mit Verwaltungssprache.

Ein föderales Abwehrsystem

Das Schweizer Jagdgesetz räumt den Kantonen bei der Umsetzung des Wildtiermanagements grossen Spielraum ein. Dieser Spielraum wird genutzt, aber nicht für wissenschaftliche Transparenz, sondern für die Aufrechterhaltung des Status quo. Solange Kantone nicht verpflichtet sind, jagdliche Eingriffe wissenschaftlich zu begründen, werden sie es auch nicht tun.

Pascal Wolfs Petition hat zumindest eines erreicht: Sie hat schriftlich dokumentiert, dass der Kanton Basel-Landschaft die Frage nach der wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd nicht beantworten kann – oder will.