Kanton Schwyz öffnet erstmals Wildschweinjagd und trainiert Hobby-Jäger für den Abschuss von Beutegreifern
Mit den neuen Jagdbetriebsvorschriften 2026/27 weitet der Kanton Schwyz die Hobby-Jagd aus und bereitet Hobby-Jäger gezielt auf die Regulation von Beutegreifern vor.
Ab Herbst 2026 dürfen Hobby-Jäger im Kanton Schwyz erstmals Wildschweine erlegen.
Das Umweltdepartement hat die Jagdbetriebsvorschriften für das Jagdjahr 2026/27 verabschiedet und nimmt damit Schwarzwild neu in die Liste jagdbarer Tierarten auf. Wildschweine dürfen sowohl auf der Hoch- als auch auf der Niederwildjagd bejagt werden. Führende Bachen sollen laut den Vorschriften geschützt bleiben, die Jagd mit Flintenlaufgeschossen ist verboten.
Gleichzeitig wird der Jagddruck an anderer Stelle erhöht: Der bisherige Schontag am Mittwoch in der ersten Woche der Hochwildjagd entfällt, und für die Gamsjagd sind in bestimmten Zählkreisen neu bis zu drei Abschüsse pro Hobby-Jäger zulässig.
Hobby-Jäger sollen Beutegreifer regulieren
Besonders bemerkenswert ist eine Massnahme, die in den Vorschriften fast beiläufig erwähnt wird: Der Kanton plant im Sommer 2026 drei regionale Schulungen für Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger im Hinblick auf eine mögliche spätere Einbindung der Jägerschaft in die Regulation von Beutegreifern. Die einmalige Teilnahme ist Voraussetzung für einen späteren Einsatz gemäss den Vorgaben des Bundesamts für Umwelt.
Das ist eine deutliche Weichenstellung: Der Kanton Schwyz trainiert systematisch eine Gruppe von Hobby-Jagd-Patentinhabern, um sie bei zukünftigen Abschüssen von Wölfen, Luchsen oder anderen Beutegreifern einzusetzen. Aus Sicht des Wildtierschutzes ist das eine bedenkliche Entwicklung. Beutegreifer erfüllen im Ökosystem unverzichtbare Funktionen, ihre Regulation durch Hobby-Jäger unterliegt einem grundlegenden Interessenskonflikt: Wer von der Abwesenheit von Wölfen profitiert, weil diese dieselben Wildtiere erbeuten, sollte nicht über deren Regulation entscheiden.
Wildschweine: Expansion ohne ökologische Grundlage
Für die Wildschwein-Öffnung liefert der Kanton keine wildbiologische Begründung. Abteilungsleiter Rinze Zgraggen erklärt, die Anpassungen erfolgten aus «Bundesrechtlichen Vorgaben, Anträgen der Jagdkommission oder Erkenntnissen aus Praxis und Wissenschaft» und das Ziel sei eine «möglichst einfache, verständliche und praxisnahe Jagd». Eine wissenschaftlich belegte Notwendigkeit für die Bejagung bleibt damit ungenannt.
Was die Vorschriften nicht erwähnen: Erstmals seit Jahrzehnten wurde der streng geschützte Fischotter im Kanton Schwyz nachgewiesen. Eine Art, die durch intensive Bejagung in der Vergangenheit aus weiten Teilen der Schweiz verschwand, kehrt schleichend zurück, während der Kanton gleichzeitig die Zahl jagdbarer Arten erhöht und den Abschussdruck insgesamt verstärkt.
Das Muster ist bekannt: mehr Arten, mehr Abschusstage, mehr Hobby-Jäger mit erweiterten Befugnissen. Was fehlt, ist die Gegenfrage, die die Jagdgesetzgebung in der Schweiz nach wie vor nicht stellt: Wozu dient die Hobby-Jagd auf Wildschweine ökologisch, und wer kontrolliert, ob die Regulierung tatsächlich notwendig ist?
