Diskussion um Regulierung des Beutegreiftierbestands
Der Grosse Rat in Bern hat am 3.6.2025 knapp Ja gesagt zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative für einen «regulierbaren Grossraubtierbestand» der Finanzkommission (Fiko) zur Wolfsinitiative. Die Fiko forderte darin, dass der Bestand von grossen Beutegreifern nicht mehr gefördert werden darf. Noch sind aber nicht alle Details geklärt.
Die Volksinitiative für einen «Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand» sowie der Gegenvorschlag werden von der Linken abgelehnt.
Beide Vorlagen greifen im Wesentlichen in geltendes Bundesrecht ein – sie schaffen auf kantonaler Ebene keine zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten.
Tobias Vögeli (GLP) hält fest: „Eine kantonale Initiative schafft keine neuen Handlungsmöglichkeiten – sie führt nur zu Rechtsunsicherheit und falschen Erwartungen.“
Der Tierschutz ist der GLP ein zentrales Anliegen – diese Vorlagen verbessern den Schutz der Nutztiere aber nicht und verschlechtern jenen der wild lebenden Grossraubtiere.
Kompetenz des Kantons?
Während die Initiative eine Änderung auf der Stufe der Verfassung vorsieht, würde der Gegenvorschlag eine Gesetzesänderung bedeuten. Das Parlament war sich einig, dass zweiteres passender ist, wobei SP, Grüne und GLP auch den Gegenvorschlag auf Stufe Gesetz ablehnten.
Nicht einig war sich der Rat hingegen, ob die Regulierung der Diskussion um Regulierung des Beutegreiftierbestands überhaupt in die Kompetenz des Kantons fällt. «Wir tun so, als ob es in Bezug auf den Wolf im kantonalen Recht irgendetwas zu regeln gäbe», sagte Casimir von Arx (GLP). Das stimmt aber nicht. «Der Kanton nützt seinen Spielraum bereits vollständig aus.»
Das sah auch Andrea Rüfenacht von der SP-Fraktion so. Es werde im falschen Haus diskutiert. «Die Vorschriften macht der Bund, der Kanton vollzieht sie.» Auf Kantonsebene bestehe weder Handlungsspielraum noch Handlungsbedarf, befand Thomas Hiltpold (Grüne). «In der eidgenössischen Jagdverordnung ist alles geregelt. Der Kanton ist nicht zuständig.»
Der Regierungsrat hatte im Vorfeld sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag abgelehnt. Der zuständige Regierungsrat Christoph Ammann (SP) bekräftigte diese Haltung erneut. Ein neuer Verfassungsartikel hätte faktisch keine Auswirkung, eine Anpassung des Jagdgesetzes gäbe dem Kanton praktisch keine Kompetenz.
Er appellierte ans Parlament, dass Ressourcen für Schutz- und Beratung sowie die Wildhut der Regierung wirklich helfen würden. Auch Ammann wurde nicht erhört. Der Rat nahm den Gegenvorschlag mit 78 zu 71 Stimmen an. SVP, FDP, Mitte und EDU stimmten geschlossen dafür.
Nur Wolf und Bär?
Nicht einig war sich das Parlament, ob das neue Gesetz nur für Wolf und Bär gelten soll oder auch für Luchs und Goldschakal – die vier im Kanton Bern vorkommenden Grossraubtiere. Es beauftragte die Fiko, entsprechende Abklärungen vorzunehmen. Das Gesetz wird zu einem späteren Zeitpunkt nochmals im Grossen Rat behandelt.
Unbestritten war hingegen die sogenannte Sunset-Klausel: Die Änderung des Gesetzes würde nur während acht Jahren gelten und danach wieder verfallen.
Rückzug der Initiative oder Referendum?
Ob es zu einer Volksabstimmung kommen wird, bleibt bis auf Weiteres unklar. Die Initianten stellten in Aussicht, dass sie ihre Initiative zurückziehen würden, sollte der Rat den Gegenvorschlag unverändert durchwinken, sagte Ueli Augstburger (SVP). Das hatte er am Dienstag mehr oder weniger gemacht.
Allerdings könnte gegen den Gegenvorschlag, sprich die Anpassung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz, das Referendum ergriffen werden. Die Chance dazu gelte als «relativ hoch», sagte Tobias Vögeli (GLP).
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