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Tierrechte

EU: Veggie-Burger erlaubt, Pflanzenmilch nicht

Das EU-Parlament hat am 23.10.2020 ein Verbot der Bezeichnung von pflanzlichen Ersatzprodukten als „Steak“ oder „Wurst“ abgelehnt. Auch ein Kompromiss-Entwurf, der eine deutlichere Kennzeichnung der Ersatzprodukte mit dem Vermerk „ohne Fleisch“ vorschlug, fiel durch.

Redaktion Wild beim Wild — 28. Oktober 2020

Das Europäische Parlament hat für die Ablehnung des «Veggie-Burger-Verbots» gestimmt. Das Verbot hätte die Verwendung von Bezeichnungen wie «Burger» und «Wurst» für pflanzliche Produkte eingeschränkt, die typischerweise mit Fleischprodukten in Verbindung gebracht werden.

Pflanzliche Milchprodukte weiter eingeschränkt

Die Europaabgeordneten haben jedoch dafür gestimmt, die Verwendung von beschreibenden Begriffen wie «Art Joghurt» und «Käsealternative» für pflanzliche Milchprodukte zu verbieten. Begriffe wie «Mandelmilch» und «veganer Käse» sind in der Europäischen Union bereits verboten. Der Europäische Gerichtshof urteilte 2017, dass als Milch nur Erzeugnisse bezeichnet werden dürfen, die aus der «normalen Eutersekretion» von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für die Bezeichnungen von Milchfolgeprodukten als «Käse» oder «Butter».

Ziel beider Änderungsanträge ist es, angebliche Verwirrung bei Konsumentinnen und Konsumenten zu vermeiden.

Wir begrüssen das Votum des Europäischen Parlaments gegen die Einführung von Namensbeschränkungen für pflanzliche Alternativen zu Fleisch, bedauern jedoch zutiefst sein Votum für die weitreichenden und völlig unnötigen Beschränkungen bei der Benennung von pflanzlichen Milchproduktalternativen.

Nico Nettelmann, Kampagnenleiter bei ProVeg

Widerspruch zu Green Deal und Farm-to-Fork

Es ist anzunehmen, dass der Sektor für pflanzliche Milchprodukte, einer der innovativsten und nachhaltigsten in der gesamten europäischen Lebensmittelindustrie, vor erhebliche Herausforderungen gestellt wird. Auf Hersteller pflanzlicher Milchprodukte könnten nun finanzielle Belastungen im Zusammenhang mit der Umbenennung, dem Rebranding und der Wiedervermarktung ihrer Produkte zukommen.

«Das Verbot steht auch in direktem Widerspruch zu den erklärten Zielen der Europäischen Union in der internationalen Green-Deal- und Farm-to-Fork-Strategie, gesündere und nachhaltigere Lebensmittelsysteme zu schaffen. Die Farm-to-Fork-Strategie betont ausdrücklich die Notwendigkeit, Konsumentinnen und Konsumenten in die Lage zu versetzen, nachhaltige Lebensmittel auszuwählen und die Entscheidung für eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu erleichtern», fügt Nettelmann hinzu. Pflanzliche Ernährung ist ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz und zur Nachhaltigkeit.

Die Anträge sind Teil der Position des Europaparlaments zur GAP-Reform. Die GAP-Reform wird nun im nächsten Schritt mit dem Europäischen Rat und der Kommission verhandelt. «ProVeg wird sich weiterhin um eine vernünftige Lösung für diese Debatte bemühen. Wir rufen die Mitgliedstaaten dazu auf, eine Lösung zu finden, die ein nachhaltiges Ernährungssystem fördert», so Nettelmann.

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