Bildung

Von Amtsmissbrauch bis Tierquälerei

Auslöser war Kritik aus der Hobby-Jägerschaft zur gelebten Jagdpraxis und gegenüber der Jagdverwaltung.

Eine Delegation der Standeskommission hat am 8. Juni 2021 mit der Hobby-Jägerschaft von Appenzell I.Rh. eine Aussprache geführt.

Schon seit einiger Zeit bestehen unter der Hobby-Jägerschaft und zwischen einem Teil der Hobby-Jägerschaft sowie der Jagdverwaltung Spannungen. Verschiedene jagdpolitische Entscheide der Standeskommission und die Umsetzung in der Praxis sowie weitere Jagdfragen wurden unterschiedlich beurteilt. In einem Schreiben an den Kanton warfen zwei (Urban Singer und Josef Koller) der fünf freiwilligen Jagdaufseher dem Innerrhoder Jagdverwalter und Wildhüter unter anderem Amtsmissbrauch und Tierquälerei vor. 24 Vorwürfe sind es an der Zahl: Der Wildhüter hätte zum Beispiel beim Ausbruch der Gamsblindheit schneller reagieren müssen, lautet einer der Vorwürfe. Ebenso sei er oft zu spät oder nicht vor Ort, wenn beispielsweise Wildtiere tot aufgefunden wurde, so ein weiterer Kritikpunkt. Die Standeskommission hat die 24 aufgeführten Fälle durch einen externen Gutachter abklären lassen und verschiedene Massnahmen eingeleitet. Insbesondere soll die Organisation der Jagdverwaltung einschliesslich der personellen Ressourcen überprüft werden. Ebenfalls sollen verschiedene jagdliche Fragen geklärt und allenfalls neu geregelt werden.

Inhaltlich konnten die gegen den Jagdverwalter erhobenen Vorwürfe entschärft werden. Der externe Gutachter gelangte zum Schluss, dass keinerlei strafbare Handlungen oder fachliche Versäumnisse bestehen. Er empfahl zudem, die organisatorischen Begebenheiten in der Jagdverwaltung zu überprüfen. Die Standeskommission hat dem Jagdverwalter und Wildhüter das Vertrauen ausgesprochen und erwartet, dass sich durch die Umsetzung der verschiedenen Massnahmen die Situation nachhaltig beruhigt.

Am 8. Juni 2021 haben Landammann Roland Dähler, Bauherr Ruedi Ulmann und der externe Gutachter mit der Hobby-Jägerschaft einen Informationsanlass durchgeführt. Verschiedene Sachverhalte konnten geklärt werden. Für andere Punkte werden im Zusammenhang mit den eingeleiteten Massnahmen Verbesserungsmöglichkeiten geprüft.

U. N. ist Wildhüter und Jagdverwalter zugleich. Hier müssen wir uns überlegen, ob es nicht besser wäre, diese Funktionen auf zwei Personen aufzuteilen.

Landammann Roland Dähler

Auch sei es denkbar, mehrere Wildhüter einzusetzen, wie das in anderen Kantonen der Fall sei. Gleichzeitig sollen die Jagdverordnung sowie die Reglemente, zum Beispiel bezüglich dem aktiven Jagen durch die Jagdbehörden oder bezüglich der Steinbock-Jagd, überprüft und allenfalls angepasst werden.

Die Standeskommission geht davon aus, dass mit den ergriffenen Massnahmen die Zusammenarbeit in der Hobby-Jägerschaft und mit der Jagdverwaltung wieder gestärkt werden kann.

Happige Vorwürfe gegen Innerrhoder Jagdverwalter

Update: 18.12.2021

Entbindung vom Amtsgeheimnis

Die Standeskommission hat Bauherr Ruedi Ulmann und den kantonalen Jagdverwalter im Zusammenhang mit den möglicherweise bevorstehenden Strafermittlungen aufgrund eingegangener Strafanzeigen gegenüber den untersuchenden Behörden vom Amtsgeheimnis entbunden.

Bekanntlich sind gegen Bauherr Ruedi Ulmann und gegen den Jagd- und Fischereiverwalter Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Zur Prüfung der Vorwürfe hat die Standeskommission einen ausserordentlichen Staatsanwalt eingesetzt. In den anstehenden amtlichen Abklärungen werden Bauherr Ruedi Ulmann und der Jagdverwalter zur Wahrung ihrer Verteidigungsrechte eventuell Sachverhalte offenlegen müssen, die dem Amtsgeheimnis unterliegen.

Die Standeskommission hat unter Ausstand von Bauherr Ruedi Ulmann beschlossen, die beiden Betroffenen bezüglich der gegen sie erhobenen Vorwürfe vom Amtsgeheimnis zu entbinden.

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