Jagdgesetz

Tierärzte in der Schweiz kämpfen für die Behandlung von Wildtieren – Eine dringende Gesetzesänderung ist nötig

Tierärzte dürfen Wildtiere in einem Notfall nur behandeln, wenn sie vorgängig eine Bewilligung einholen.

Nationalrätin Meret Schneider (Grüne/ZH) will Abhilfe schaffen: Sie fordert vom Bundesrat in einer Motion, das Jagdgesetz entsprechend zu ändern. Die Gesellschaft Schweizer Tierärzte (GST) unterstützt diese Motion.

Herbstzeit ist Igelzeit: Sehr oft bringen derzeit Privatpersonen geschwächte oder verletzte Igel aus dem Garten oder vom Strassenrand in eine Tierarztpraxis. Auch wenn der Igel sofort medizinische Hilfe braucht: Tierärztinnen und Tierärzte dürfen Wildtiere nur behandeln, wenn sie vorher eine Bewilligung eingeholt haben. Ausserhalb der Bürozeiten gestaltet sich dies oft schwierig. In einer vor Kurzem eingereichten Motion «Behandlung verletzter Wildtiere – Gesetzeslücke schliessen!» fordert Nationalrätin Meret Schneider, dass Tierärzte Wildtiere sofort behandeln dürfen, ohne vorher eine Bewilligung einholen zu müssen.

Das Jagdgesetz soll dazu mit einem entsprechenden Passus ergänzt werden. Für dieses Anliegen setzt sich die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) bereits seit Jahren ein. Mit der Änderung der Jagdverordnung im Jahr 2020 sollte die Rechtslage in dieser Sache endlich geklärt werden. Weil das Jagdgesetz abgelehnt wurde, war die vorgesehene Revision der Jagdverordnung jedoch vom Tisch.

Die GST hofft, dass mit der vorliegenden Motion endlich eine Gesetzesanpassung möglich wird, zum Wohl der Wildtiere in der Schweiz!

Stoppt den Verkauf von für Tiere gefährliche Weidenetze

Liebe Entscheidungsträger

Über 70 % der verendeten Tiere starben qualvoll in ihren Weidenetzen. Die Tiere wollen sich aus dem Weidezaun befreien. Sie zerren heftig. Der Draht wirkte wie eine Säge und nicht selten sind die Zäune noch elektrifiziert. Die Maschen des Netzes können sich auch um die Gliedmassen von Reh und Co. wickeln und die Durchblutung einschränken oder Knochenbrüche verursachen. Eine unsägliche Tierquälerei!

Rehe und Co. haben Schwierigkeiten, bestimmte Farben zu erkennen, da sie für ihr Auge schlecht sichtbar sind. Wildtiere können nur schlecht Rot und Grün unterscheiden, orangerote Netze übersehen sie schnell. Es ist wichtig, diese Aspekte bei der Beschaffung von Netzen zu berücksichtigen, um die Sicherheit der Tiere zu gewährleisten und gesetzlichen Bestimmungen zum Tierschutz nachzukommen.

Netze in den Farben blau-weiss, schwarz-gelb und solche mit eingeflochtenen (blauen) Warnbändern oder mit Flatterbändern, sind den für das Wildtierauge schlecht sichtbaren Netze in Orange, Rot oder Gelb und solchen ohne Warn- oder Flatterbänder vorzuziehen. Dies ist bei Erst- und Ersatzbeschaffungen unbedingt zu beachten.

Landi.ch hat die Problematik erkannt und sein Sortiment umgestellt.

Herzlichen Dank.

Freundliche Grüsse

%%Deine Unterschrift%%



https://wildbeimwild.com/petition-stoppt-den-verkauf-von-fuer-tiere-gefaehrliche-weidenetze/

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