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Jagdgesetz

Tierärzte fordern: Wildtiere ohne Bürokratie behandeln

Tierärztinnen und Tierärzte dürfen Wildtiere nur mit Bewilligung behandeln. Nationalrätin Schneider fordert eine Änderung des Jagdgesetzes.

Redaktion Wild beim Wild — 14. November 2023

Bewilligung vor Notfallbehandlung nötig

Tierärzte dürfen Wildtiere in einem Notfall nur behandeln, wenn sie vorgängig eine Bewilligung einholen.

Nationalrätin Meret Schneider (Grüne/ZH) will Abhilfe schaffen: Sie fordert vom Bundesrat in einer Motion, das Jagdgesetz entsprechend zu ändern. Die Gesellschaft Schweizer Tierärzte (GST) unterstützt diese Motion.

Herbstzeit ist Igelzeit

Herbstzeit ist Igelzeit: Sehr oft bringen derzeit Privatpersonen geschwächte oder verletzte Igel aus dem Garten oder vom Strassenrand in eine Tierarztpraxis. Auch wenn der Igel sofort medizinische Hilfe braucht: Tierärztinnen und Tierärzte dürfen Wildtiere nur behandeln, wenn sie vorher eine Bewilligung eingeholt haben. Ausserhalb der Bürozeiten gestaltet sich dies oft schwierig.

GST setzt sich seit Jahren ein

Für dieses Anliegen setzt sich die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) bereits seit Jahren ein. Mit der Änderung der Jagdverordnung im Jahr 2020 sollte die Rechtslage in dieser Sache endlich geklärt werden. Weil das Jagdgesetz abgelehnt wurde, war die vorgesehene Revision der Jagdverordnung jedoch vom Tisch.

Die GST hofft, dass mit der vorliegenden Motion endlich eine Gesetzesanpassung möglich wird, zum Wohl der Wildtiere in der Schweiz!

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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