St. Gallen: Regierung lehnt Rehkitz-Schutzmassnahmen ab
Die St. Galler Regierung ist gegen eine Meldepflicht und zusätzliche Beiträge, mit denen Rehkitze vor dem Tod durch Mähmaschinen geschützt werden.
Rehkitz
Zwei Gemeindepräsidenten im St. Galler Kantonsrat, Jörg Tanner (GLP) aus Sargans und Beat Tinner (FDP) aus Wartau, haben in einem im September eingereichten Vorstoss zusätzliche Anstrengungen gegen das Rehkitzsterben von der St. Galler Regierung verlangt.
Im Frühling ab dem Monat April beginnt die Zeit, in der jährlich Tausende von Rehkitzen, Junghasen, Wildkaninchen, Bodenbrüter usw. von den Bauern wund gemäht werden.
Mindestens 1’500 Rehkitze pro Jahr
Wie viele Wildtiere es genau sind, weiss niemand genau, man kann aber davon ausgehen, dass es in der Schweiz laut der eidgenössischen Jagdstatistik jährlich mindestens 1’500 Einheiten nur bei den Rehkitzen sind.
Das sind bis zehn Prozent aller pro Jahr tot aufgefundener Rehe. Nach der Jagd und dem Tod auf der Strasse ist damit das Mähen die häufigste vermeidbare Todesursache. Ein rücklaufiger Trend der Fälle ist, trotz Einsatz neuer Suchmethoden, noch nicht zu erkennen. Da längst nicht alle Tiere, die in die Messer eines Mähers geraten, sofort tot sind, sondern zum Teil nur mehr oder weniger schwer verletzt werden, handelt es sich beim Abmähen unter anderem auch um ein gravierendes Tierschutzproblem. Immer schnellere Landmaschinen und moderne Erntemethoden lassen unseren Wildtieren kaum eine Chance zum Überleben.
Hobby-Jäger aus der Stadt St. Gallen hätten berichtet, dass am ersten Tag, an dem das Mähen erlaubt war, allein im stadtnahen Jagdrevier vier Jungtiere «einen qualvollen Tod durch Vermähen» erlitten hätten. Aus angrenzenden Revieren seien zahlreiche weitere Fälle gemeldet worden. Vor dem Mähen würden nicht überall Vorkehrungen getroffen.
Es geht nicht nur um Wildtiere: Werden Rehkitze von landwirtschaftlichen Maschinen erfasst und getötet, könnten sich Nutztiere später durch das mit Kadavern verunreinigte Gras mit dem Botulismus-Erreger anstecken, heisst es weiter. Die beiden Kantonsräte verweisen auf den Kanton Thurgau. Dort seien 2016 in zwei Fällen 68 Milchkühe und 200 Schafe verendet.
Im Vorstoss fordern sie eine Meldepflicht für Wildtiere, die durch landwirtschaftliche Maschinen verletzt werden. Weiter fragen sie nach, ob finanzielle Beiträge für den Einsatz von Drohnen ausgerichtet werden oder ob Jagdgesellschaften für Präventionsmassnahmen finanziell unterstützt werden könnten.
Regierung sieht keinen Handlungsbedarf
Die Regierung hat dafür kein Gehör: Es liege im Interesse der Landwirtschaft, dass keine Rehe dem Mähen zum Opfer fielen, da dies die Futterqualität und dem Image schade. Deshalb sei davon auszugehen, dass die Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Jagdgesellschaft für die Rettung von Rehen vor dem Mähen «grossmehrheitlich funktioniert». Zusätzliche Vorschriften und Sanktionen würden aus diesem Grund «als nicht notwendig» erachtet.
Die Rehkitzrettung sei keine übergeordnete kantonale Aufgabe, es gebe deshalb auch keine gesetzliche Grundlage, um dazu Beiträge an Jagdgesellschaften auszurichten, führt die St. Galler Regierung aus.
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