Vegan

Schweizer Gericht entscheidet, dass Veganfleisch nicht irreführend ist

Die Zürcher Firma Planted darf ihre Produkte weiterhin mit Tierbezeichnungen anschreiben. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden.
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Ein Gericht in der Schweiz hat entschieden, dass die von einem Hersteller pflanzlicher Lebensmittel verwendeten “fleischhaltigen” Produktbezeichnungen und Etiketten für die Verbraucher nicht irreführend sind.

Das Verfahren wurde im Auftrag des Kantonalen Laboratoriums Zürich eingeleitet, das für die Lebensmittel- und Wassersicherheit in der Schweizer Stadt Zürich zuständig ist. Es wies ein veganes Unternehmen namens Planted Foods, das in Kemptthal seinen Sitz hat, an, Begriffe wie “Huhn” und “Schweinefleisch” nicht mehr zu verwenden.

Die Klage wurde im Mai 2021 veröffentlicht. Darin wurde behauptet, dass Planted Foods die Öffentlichkeit durch die Verwendung von Bezeichnungen für Tierfleisch auf ihren Verpackungen in die Irre führt.

Das Unternehmen Planted Foods rekurrierte daraufhin bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und schliesslich beim Verwaltungsgericht – mit Erfolg, wie aus dem Entscheid hervorgeht.

Das Verwaltungsgericht der Schweiz hob die Klage im Dezember 2022 auf. In seinem Urteil heisst es, dass Planted Foods durch die Verwendung der Begriffe “vegan” und “vegetarisch” deutlich macht, dass seine Produkte nicht tierischen Ursprungs sind. Ausserdem weisen Wörter wie “Huhn” auf den Verwendungszweck des Produkts hin.

Durch die Angabe einer Tierbezeichnung auf den Produkten könne den Konsumentinnen und Konsumenten der Verwendungszweck des Lebensmittels erläutert werden. Dieser werde erst durch Hinweise «wie Poulet» oder «wie Schwein» klar.

Die Sachbezeichnung «pflanzliches Lebensmittel aus Erbsenprotein» sei hingegen nicht geeignet, dem Publikum aufzuzeigen, dass dieses Lebensmittel wie Fleisch verwendet werden könne. Es liege somit keine Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten vor.

Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Zürich kann ihn noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Laut Umfrage sind fleischhaltige Begriffe nicht irreführend

Im Anschluss an das Mandat von 2021 leitete Planted Foods eine Untersuchung ein, um die öffentliche Meinung zu diesem Thema zu ermitteln.

Im Juli desselben Jahres gab der Hersteller pflanzlicher Lebensmittel eine Umfrage unter 777 Personen in Auftrag. 93 % der Befragten erkannten, dass “Planted Chicken” ein veganes Produkt ist. Schweizer Einkäufer können also zwischen Fleisch und veganen Produkten unterscheiden.

Auch andere Untersuchungen haben vergleichbare Ergebnisse zutage gefördert. Ein ausführlicher Bericht der Organisation ProVeg ergab, dass 80 % der britischen Verbraucher der Meinung sind, dass Produkte, die als vegan, vegetarisch oder pflanzlich gekennzeichnet sind, “offensichtlich” kein Tierfleisch enthalten.

Kampf gegen das Verbot der Lebensmittelkennzeichnung

Darüber hinaus stossen Länder, die ein Verbot der Kennzeichnung pflanzlicher Lebensmittel einführen wollen, auf grossen Widerstand.

Obwohl der Versuch, Planted Foods zu zensieren, kein landesweiter Angriff auf vegane Lebensmittelverpackungen war, haben Frankreich und Südafrika versucht, 2022 ein weitreichendes Verbot von “fleischhaltigen” veganen Etiketten einzuführen.

Beide Streitigkeiten wurden jedoch aufgrund von Interventionen des Obersten Gerichtshofs ausgesetzt.

In Frankreich hob der Conseil d’Etat vorübergehend ein Verbot für einheimische pflanzliche Hersteller auf, ihre Produkte mit fleischlichen Begriffen zu kennzeichnen. Das 224 Jahre alte Regierungsgremium begründete dies mit der potenziellen Rechtswidrigkeit.

Wäre das Verbot genehmigt worden, wäre es im Oktober 2022 in Kraft getreten. Auch hier wurde “Verwirrung der Verbraucher” als Hauptgrund für die Massnahme angeführt.

In Südafrika hat sich eine ähnliche Serie von Ereignissen abgespielt. Im Juni 2022 initiierte das Ministerium für Landwirtschaft, Landreform und ländliche Entwicklung ein sofortiges Verbot von pflanzlichen Lebensmitteln mit “irreführenden Bezeichnungen”. Dies wurde auf Eis gelegt, als das Oberste Gericht in Johannesburg eingriff und das Verbot im August aussetzte.

Die Hersteller pflanzlicher Lebensmittel in Südafrika haben nun bis zum 8. Mai 2023 Zeit, um sicherzustellen, dass das Verbot nicht umgesetzt werden kann.