Windpark Bel Coster: Beschwerde gutgeheissen
Das Windpark-Projekt «Bel Coster» im Waadtländer Jura muss überarbeitet werden. Das Bundesgericht hat den gemeindeübergreifenden Teilnutzungsplan für ungültig erklärt. Es verlangt zusätzliche Studien zu den möglichen Auswirkungen auf die Umwelt.
Bundesgericht erklärt Nutzungsplan für ungültig
Das Windpark-Projekt «Bel Coster» im Waadtländer Jura muss überarbeitet werden.
Das Bundesgericht hat den gemeindeübergreifenden Teilnutzungsplan für ungültig erklärt. Es verlangt zusätzliche Studien zu den möglichen Auswirkungen auf die Umwelt.
In einem am 20.3.2024 veröffentlichten Urteil hiess das Bundesgericht die Beschwerde mehrerer Verbände, darunter Helvetia Nostra, sowie der Gemeinde Jougne (F) und dreier Privatpersonen gut. Der 2018 von den Gemeinden L’Abergement, Ballaigues und Lignerolle verabschiedete Teilnutzungsplan wurde für nichtig erklärt, ebenso die in diesem Rahmen geplanten Rodungen und die Zufahrtsstrasse.
Das höchste Schweizer Gericht stellte sich damit gegen das Waadtländer Verwaltungsgericht, das die Beschwerde 2022 abgewiesen hatte. Diese Instanz war damals der Ansicht, dass bestimmte zusätzliche Abklärungen zum Vogelschutz und Gewässerschutz im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durchgeführt werden könnten.
Umweltverträglichkeit besser abklären
Die Bundesrichter wiesen den Fall an den Kanton zurück. Sie verlangten, dass das Projektdossier in mehreren Punkten bezüglich Umweltverträglichkeit ergänzt wird. Die noch fehlenden Abklärungen zum Gewässerschutz, den Zugvögeln und betreffend die Abstände der Brut- und Balzplätze der Vogelarten Waldschnepfe, Rotmilan, Steinadler und Uhu zu den geplanten Windkraftanlagen müssten bereits im Rahmen der Nutzungsplanung und nicht erst im Baubewilligungsverfahren erfolgen, hiess es im Urteil.
Das Bundesgericht schloss nicht aus, dass die Ergebnisse Auswirkungen auf den Standort oder die Anzahl der Windkraftanlagen und damit den Umfang der Stromproduktion haben könnten. Diese Änderungen könnten wiederum die Interessenabwägung beeinflussen.
Windpark von nationalem Interesse
Die Fragen im Zusammenhang mit der Planung und der erwarteten Stromerzeugung wurden nach Auffassung des Bundesgerichts hingegen ausreichend geprüft. So liege die erwartete Gesamtproduktion deutlich über 20 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr, womit der Windpark als Projekt von nationalem Interesse einzustufen sei.
Zudem gingen die Richter nicht auf die Einwände der Beschwerdeführenden bezüglich des Landschafts- und Denkmalschutzes ein und erachteten die Abklärungen des Risikos, dass die Rotorblätter der Windturbinen Eis auf die Wanderwege schleudern könnten, als ausreichend.
Das vom Energiekonzern Alpiq und den drei Gemeinden getragene Projekt «Bel Coster» sieht den Bau von neun Windturbinen mit einer Höhe von 210 Metern auf den Waadtländer Jurahöhen zwischen Suchet und Mont-d’Or (F) vor. Die erwartete Produktion liegt zwischen 65 und 80 GWh pro Jahr.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
Unterstütze unsere Arbeit
Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.
Jetzt spenden →